Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende

den gesamten Schriftverkehr zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails, Verträge, Anweisungen und Auslegungshinweise (in allen Versionen), Schulungsunterlagen sowie Briefverkehr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 15 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den gesamte…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
22. Juli 2020 09:19
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den gesamten Schriftverkehr zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails, Verträge, Anweisungen und Auslegungshinweise (in allen Versionen), Schulungsunterlagen sowie Briefverkehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. 415 -18501/102(2020) Bonn, 10.08…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
10. August 2020 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. 415 -18501/102(2020) Bonn, 10.08.2020 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, mit dem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Juli 2020 begehren Sie die Zusendung des „gesamten Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails, Verträge, Anweisungen und Auslegungshinweise (in allen Versionen), Schulungsunterlagen sowie Briefverkehr.“ Nach Durchsicht der vorliegenden Informationen beinhalten diese personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter. Das IFG sieht in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Durch die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wird die Bearbeitung Ihres Antrages voraussichtlich mit einem Verwaltungsaufwand verbunden sein, der eine Gebührenpflichtigkeit nach der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) auslöst. Es werden derzeit ca. 50 Arbeitsstunden im höheren Dienst und 50 Arbeitsstunden im mittleren Dienst angenommen. Der einschlägige Gebührenrahmen Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis Teil A, 1.3, sieht einen Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Gebühr in Höhe von 500 Euro zu erwarten sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Ich weise darauf hin, dass sich Verwaltungsaufwand und Gebührenhöhe voraussichtlich reduzieren würden, wenn Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklären. Bitte teilen Sie mir daher für den Fall der Aufrechterhaltung Ihres Antrages mit, ob Sie hiermit einverstanden sind oder die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wünschen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (u.a. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Sollten Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten wollen, bitte ich daher Ihren Antrag zu begründen. Wenn Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklären, ist diesbezüglich eine Begründung nicht erforderlich. Die Überbrückungshilfe für Studierende (Zuschuss) wurde von Frau Bundesministerin Karliczek im Rahmen einer Pressekonferenz vom 30. April 2020 angekündigt. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel der Konkretisierung weise ich darauf hin, dass ich Ihren Antrag dahingehend verstehe, dass Sie um Übersendung des einschlägigen Schriftverkehrs ab dem 30. April bis zum Tag Ihrer Antragstellung, dem 22. Juli, bitten. Für eine Bestätigung, ob diese zeitliche Eingrenzung im Sinne Ihres Antrags ist, wäre ich dankbar. Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Zugrundelegung eines weiteren Zeitraums der oben genannte Verwaltungsaufwand entsprechend höher anzusetzen wäre. Um eine Rückmeldung bis zum 24. August 2020 wird gebeten. Bis zu einer Rückmeldung setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr geehrte<< Anrede >> mit Mail vom 10.8. wiesen Sie mich auf zu erwartende Kosten in Bezug auf mei…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
21. August 2020 10:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit Mail vom 10.8. wiesen Sie mich auf zu erwartende Kosten in Bezug auf meine IFG-Anfrage hin und baten um Rückmeldung bis zum 24.8., ob die Anfrage aufrecht erhalten wird. Ich entschuldige mich für die etwas späte Rückmeldung. Ich möchte meine IFG-Anfrage aufrecht erhalten. Sollte sich abzeichnen, dass die Gebühr deutlich höher als die angekündigen 500€ ausfallen wird, würde ich um eine erneute Rückmeldung bitten. Mit der Schwärzung Personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Auch mit der zeitlichen Einschränkung des Schriftverkehr bin ich einverstanden. Ich möchte Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, auch im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens, widerspreche. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau Chulek, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 21. August 2020. Ich habe Ihre Antworten auf zwei …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
28. August 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Chulek, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 21. August 2020. Ich habe Ihre Antworten auf zwei meiner Fragen zur Kenntnis genommen und werde sie bei der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage berücksichtigen. Bevor die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgen kann, muss ich Sie jedoch um die Beantwortung meiner dritten Fragen bitten: Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (u.a. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Sollten Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten wollen, bitte ich daher Ihren Antrag zu begründen. Wenn Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklären, ist diesbezüglich eine Begründung nicht erforderlich. Um eine Rückmeldung bis zum 11. September 2020 wird gebeten. Bis dahin setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie bitte, ich hatte die dritt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
3. September 2020 09:46
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie bitte, ich hatte die dritte Frage übersehen. Zur Begründung meines Antrags: Die IFG-Anfrage begründet sich in der schon mehrere Monate geführten Diskussion um die zum Teil unklare Rolle des BMBF, des DSW und den lokalen Studierendenwerken in Bezug auf die Nothilfe für Studierende. Ich mache hier kein besonderes persönliches, sondern lediglich das öffentliche Interesse an der Information geltend. Sollten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bei denen die Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung, auch bei Abwägung gegen das öffentliche Informationsinteresse, haben, stimme ich der Schwärzung der entsprechenden Passagen zu. Ich möchte Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, auch im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens, widerspreche. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort

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Franziska C
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der N…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Automatische Antwort: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
30. Oktober 2020 11:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ vom 22.07.2020 (#193261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Rückfrage bezüglich der Beantwortung I…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Automatische Antwort: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
6. November 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Rückfrage bezüglich der Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]. Hierzu kann ich Ihnen die folgende Antwort geben: Gemäß 7 Abs. 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist dem Antragsteller die Information unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt. Bei der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG handelt es sich nicht um eine zwingende Frist. Da die Regelung als Soll-Bestimmung ausgestaltet ist, hat der Informationszugang nur im Normalfall („Regelfall“) innerhalb eines Monats zu erfolgen. Abweichungen von der Monatsfrist können durch den Umfang und/oder die Komplexität der begehrten Informationen gerechtfertigt sein (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 166 f.). Darüber hinaus bleibt nach § 7 Abs. 5 S. 3 IFG § 8 IFG „unberührt“. Das bedeutet, dass die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG im Verfahren mit Drittbeteiligung nicht gilt. Der Grund hierfür liegt darin, dass das – mitunter zeitaufwändige – Verfahren nach § 8 durchgeführt werden muss (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 170). Ein Fristverstoß kann demzufolge nicht festgestellt werden. Der Umfang und die Komplexität der begehrten Informationen führen zu einer längeren Bearbeitungszeit. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe für eine Verzögerung der Beantwortung: Da Ihre Anfrage sehr umfangreich ist und voraussichtlich Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sind, entstehen für die Beantwortung Kosten. In diesem Zusammenhang wurden Ihnen Nachfragen gestellt und Sie wurden gebeten, Ihr Einverständnis zu geben - zu den Kosten des Verfahrens, zu Drittbeteiligungsverfahren und zum Zeitraum, auf den sich Ihre Anfrage bezieht. Auf diese Nachfragen haben Sie spät und unvollständig geantwortet, sodass eine weitere Nachfrage erforderlich war. Wie erbeten, teile ich Ihnen zum aktuellen Stand Ihrer Anfrage mit, dass derzeit die Dokumente, die übermittelt werden sollen, zusammengestellt werden. Sobald dies erfolgt ist, werden Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen sein, falls schutzwürdige Interessen Dritter am Ausschluss des Informationszugangs identifiziert wurden. Die Dritten haben in diesem Fall einen Monat Zeit für eine Stellungnahme (§ 8 Abs. 1 IFG). Sollte es hier keine Einwände gegen die Übermittlung der Unterlagen an Sie geben, können sie dann übermittelt werden. Andernfalls kann eine ggfs. erforderliche Schwärzung weitere Zeit in Anspruch nehmen. Unabhängig davon werden personenbezogene Daten Dritter entsprechend Ihres Einverständnisses mit Email vom 21.08.20 vor einer Übermittlung zu schwärzen sein. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
6. März 2021 10:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ vom 22.07.2020 (#193261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: IFG-Anfrage, [#193261] Bitte um Mz. Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: IFG-Anfrage, [#193261] Bitte um Mz.
Datum
16. März 2021 18:47
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/102(2020) Bonn, 16.03.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2021. Entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens. Wir stellen die Unterlagen derzeit zusammen und werden Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rückruf: IFG-Anfrage, [#193261] Bitte um Mz. Thielemann, Annika /415 möchte die Nachricht "IFG-Anfrage, [#193…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: IFG-Anfrage, [#193261] Bitte um Mz.
Datum
16. März 2021 18:53
Status
Warte auf Antwort
Thielemann, Annika /415 möchte die Nachricht "IFG-Anfrage, [#193261] Bitte um Mz." zurückrufen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020
Datum
16. März 2021 19:18
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/102(2020) Bonn, 16.03.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2021. Entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens. Wir stellen die Unterlagen derzeit zusammen und werden Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 22.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
7. April 2021 19:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 22.07.2020, mit dem Sie die Zusendung des „gesamten Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ begehren. Sie begründeten mit Ihrer E-Mail vom 03.09.2020 die IFG-Anfrage mit einem öffentlichen Interesse an den „zum Teil unklaren Rollen des BMBF, des DSW und den lokalen Studierendenwerken in Bezug auf die Nothilfe für Studierende.“ Demzufolge bereiten wir eine Zusammenstellung des Schriftverkehrs vor, der sich auf die Aufgabenverteilung und das Rechtsverhältnis zwischen BMBF, DSW e.V. und den Studenten-/Studierendenwerken bezieht und hoffen, Ihrem Auskunftsbegehren damit abschließend Rechnung tragen zu können. In einem ersten Schritt übermittle ich Ihnen entsprechenden Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Erstellung der Richtlinie entstanden ist. Weiterer Schriftverkehr wird zeitnah übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort und den Hinweis, dass die Antwort in mehreren Teilen ko…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
7. April 2021 19:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort und den Hinweis, dass die Antwort in mehreren Teilen kommen wird. Für die weiteren Teile würde ich darum bitten, dass die Reihenfolge, falls möglich, über das Dokument hinweg chronologisch bleibt. Das würde mir bei der Lesbarkeit sehr helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Franziska C
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
8. Mai 2021 12:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ vom 22.07.2020 (#193261) wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nur teilweise beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 257 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Franziska C
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
12. Mai 2021 09:55
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ vom 22.07.2020 (#193261) wurde von Ihnen nur teilweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 261 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hiermit wird eine Frist von 7 Tagen zur Beantwortung der Anfrage gesetzt, andernfalls wird eine Untätigkeitsklage eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/102(2020) Bonn, 19.05.2021…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
19. Mai 2021 17:36
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415 -18501/102(2020) Bonn, 19.05.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 22.07.2020, mit dem Sie die Zusendung des "gesamten Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende" begehren, übermittle ich Ihnen in der Anlage weitere Unterlagen. Mit Schreiben vom 21.08.2020 sowie vom 03.09.2020 haben Sie sich sowohl mit der Schwärzung personenbezogener Daten (§ 5 IFG) als auch mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 S. 2 IFG) bereit erklärt. Ihrem Einverständnis entsprechend wurden diese in den Unterlagen gemäß § 7 Absatz 2 IFG geschwärzt. Die Dokumente sind innerhalb ihrer Vorgänge chronologisch sortiert. Bitte beachten Sie, dass bei E-Mailverläufen nur der letzte Stand veraktet wird. Die Übermittlung weiterer Unterlagen erfolgt in einer gesonderten E-Mail sehr zeitnah. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage und die Erläuterungen im Bezug auf die Veraktung…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
19. Mai 2021 18:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage und die Erläuterungen im Bezug auf die Veraktung der E-Mails. Auf meiner Seite sind bei der Durchsicht der Dokumente einige Fragen aufgetaucht, von denen ich hoffe, dass Sie sie mir beantworte können. Im Dokument Teil 2 auf Seite 3 wurden Schwärzungen bei den Namen der Studierenden-/Studentenwerke vorgenommen. Warum wurde diese Schwärzung vorgenommen? Im Dokument Teil 2 auf Seite 15 sieht es aus, als wäre hier eine E-Mail geschwärzt worden. falls hier eine E-Mail geschwärzt wurde, würde mich interessieren, warum? Im Dokument Teil 4 ist der Name der Firma, die das Online-Tool entwickelt hat, an einigen Stellen und an anderen nicht geschwärzt. Diese Information ist aber öffentlich verfügbar (Datenschutzerklärung des Tools). Ich habe mich gefragt, warum an welchen Stellen eine Schwärzung vorgenommen wird. Könnten Sie mir das bitte genauer erläutern? Im Dokument Teil 4 auf den Seiten 20, 21, 23, 26 und 34 wurden die beantragten und bewilligten Fördergelder geschwärzt. Nachvollziehen kann ich die Schwärzungen im Bezug auf Personenbezogene Daten, wie die Personalausgaben. Warum wurden die anderen Daten geschwärzt? Wann ist denn in etwa mit weiteren Unterlagen zu rechnen? Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei finden Sie Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Anfra…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
28. Mai 2021 18:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei finden Sie Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage. Die Übermittlung der weiteren im Bescheid genannten Anlagen erfolgt in gesonderten E-Mails. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei eine weitere Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
28. Mai 2021 18:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei eine weitere Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei weitere Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende [#193261]
Datum
28. Mai 2021 18:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, anbei weitere Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Franziska C
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ [#193261]
Datum
1. Juni 2021 17:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das BMBF als Grund für die Teilablehnung meiner Anfrage den Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (§4 IFG) aufführt. Hierbei wird auf die noch laufende Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für Studierende verwiesen. Ich halte dies für unzulässig. Meiner Einschätzung nach kann dieser Ausschlussgrund in diesem Fall nicht genutzt werden, da der vorangegangene behördliche Entscheidungsprozess und die damit zusammenhängenden Maßnahmen, nämlich die Entscheidung über die Antragsberechtigung und die Implementierung des Antragsverfahrens, bereits abgeschlossen ist. Des weiteren wurden mit Verweis auf §6 IFG viele Teile, u.a. z.B. die Namen von Studenten- und Studierendenwerken geschwärzt. Der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen habe ich zugestimmt, allerdings habe ich Zweifel, dass die Namen der Studenten- und Studierendenwerke ein solches Geheimnis darstellen. Die Schwärzungen sind nicht erläutert, sodass für mich nicht nachvollziebar ist, ob es sich hierbei tatsächlich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. An einigen Stellen wurden ganze Absätze in E-Mails geschwärzt ohne, dass diese erläutert wurde. Einige Schwärzungen sind zudem ganz offensichtlich unzulässig, da sie öffentliche Informationen sind. Beispiele: - Dokument Teil 4, Seite 10: Rechtsform/Registriergericht/Registriernummer des DSW, abrufbar über das Impressum des DSW - Dokument Teil 5.1, Seite 5: Die Informationen welche Unterstützungen von welchem Studierenden/Studentenwerk angeboten werden/wurden - Dokument Teil 5.2, Seite 87: Internet-Adresse und Inhalt eines Presseberichts. Abschließend möchte ich noch auf die massive Fristüberschreitung und auf die zum Teil sehr schlechte Qualität der übersandten Dokumente aufmerksam machen, die zum Teil auch für nicht körperlich beeinträchtigte Personen schwer zu lesen sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 193261.pdf - 2021-04-07_1-SchriftverkehrTeil1.pdf - 2021-05-19_1-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil2RL.pdf - 2021-05-19_1-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil3AH.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-05-19_1-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil4Zuw.pdf - 2021-05-28_1-210528_BescheidIFG193261.pdf - 2021-05-28_1-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil5-1.pdf - 2021-05-28_2-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil5-2.pdf - 2021-05-28_3-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil6A.pdf - 2021-05-28_3-SchriftverkehrBMBF-DSWTeil7IT.pdf Anfragenr: 193261 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-730/002 II#0047 Sehr geehrte Frau…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ [#193261] # 25-730/002 II#0047
Datum
10. Juni 2021 13:22
Status
Warte auf Antwort
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-730/002 II#0047 Sehr geehrte Frau Franziska C., angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung des Bescheides. Angehängt an diese E-Mail finden S…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ [#193261] # 25-730/002 II#0047 [#193261]
Datum
15. Juni 2021 09:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung des Bescheides. Angehängt an diese E-Mail finden Sie meinen Widerspruch gegen den Bescheid. Dieser wird Ihnen ebenfalls postalisch zugehen. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anhänge: - widerspruch_bmbf_geschwarzt.pdf Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Franziska C
Sehr << Anrede >> vor einem Monat habe ich Ihnen sowohl per E-mail als auch postalisch meinen Widersp…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ [#193261] # 25-730/002 II#0047 [#193261]
Datum
18. Juli 2021 11:28
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
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Sehr << Anrede >> vor einem Monat habe ich Ihnen sowohl per E-mail als auch postalisch meinen Widerspruch zu dem Ablehnungsbescheid zu kommen lassen. Ich möchte Sie hiermit um eine Eingangsbestätigung für diesen Widerspruch bitten. Vielen Dank dafür im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Eingangsbestätigung des Widerspruchs, Bestätigung des Abwartens des Verfahrens beim Bundesbeauftragen für den Date…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende - hier: Widerspruch
Datum
23. Juli 2021
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Eingangsbestätigung des Widerspruchs, Bestätigung des Abwartens des Verfahrens beim Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie Benennung der anfallenden Gebühr bei Zurückweisung des Widerspruchs (mindestens 30€).
Franziska C
Sehr << Anrede >> im Zusammenhang mit der erbetenen Vermittlung zu meiner Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende - hier: Widerspruch [#193261]
Datum
25. August 2021 12:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Zusammenhang mit der erbetenen Vermittlung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“ vom 22.07.2020 (#193261) wollte ich nach dem aktuellen Stand der Vermittlung fragen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-730/002 II#0047 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende - hier: Widerspruch [#193261]
Datum
1. September 2021 13:46
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-730/002 II#0047 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, nach telefonischer Mitteilung des BMBF wird derzeit an der Zusammenstellung weiterer Unterlagen gearbeitet. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. 415 -18501/102(2020) Bonn, 28.0…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende[#193261]
Datum
30. September 2021 12:05
Status
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Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Az. 415 -18501/102(2020) Bonn, 28.09.2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende vom 22.07.2020 hier: Ihr Widerspruch vom 15.06.2021 gegen den Bescheid vom 28.05.2021 Sehr geehrte Frau C, mit Schreiben vom 15.06.2021 legten Sie Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 28.05.2021 ein. Nach Prüfung Ihres Widerspruchs ergeht folgender Widerspruchsbescheid 1. Der Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 28.05.2021 wird insoweit aufgehoben, als dass Schwärzungen in den übermittelten Informationen zur Überbrückungshilfe für Studierende, mit Ausnahme der von Ihren Einverständniserklärungen erfassten, rückgängig gemacht werden. Im Übrigen wird der Widerspruch zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens und Ihren notwendigen Aufwendungen tragen Sie 10 % und die Bundesrepublik Deutschland 90 %. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten war nicht notwendig. 3. Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs werden keine Gebühren erhoben. Begründung I. Mit Ihrer Anfrage über fragdenstaat.de vom 22.07.2020 haben Sie um Übermittlung des "gesamten Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende" gebeten. Der Schwärzung von personenbezogenen Daten gemäß § 5 IFG haben Sie mit E-Mail vom 21.08.2020 zugestimmt, zur Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gem. § 6 S.2 IFG hatten Sie am 03.09.2020 Ihr Einverständnis erklärt. Im Rahmen eines ersten Teilbescheides vom 07. April 2021 wurden Ihnen entsprechender Schriftverkehr zwischen dem BMBF und dem DSW übermittelt, der im Zusammenhang mit der Erstellung der Richtlinie zur "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" entstanden war. Ihrem Einverständnis entsprechend wurden personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Unterlagen gem. § 7 Abs. 2 IFG geschwärzt. Im Rahmen eines zweiten Teilbescheides vom 15.05.2021 erfolgte die Übermittlung weiterer, von Ihrem Informationsbegehren umfassten, Unterlagen. Auch hier erfolgten Schwärzungen gemäß § 7 Absatz 2 IFG auf Grundlage Ihres Einverständnisses. Mit Bescheid vom 28.05.2021 hat das BMBF Ihren Antrag durch die Übersendung des restlichen Schriftverkehrs teilweise abgelehnt. Nach der gebotenen Prüfung kam das BMBF zu dem Schluss, dass der Informationszugang auf Grundlage des Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 1 S. 1 IFG teilweise abzulehnen sei. Gegen den Bescheid vom 28.05.2021 haben Sie am 15.06.2021 Widerspruch erhoben. Sie wenden sich gegen Schwärzungen, die vorgenommen wurden aufgrund von § 4 Abs. 1 S. 1 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) und aufgrund von § 6 Satz 2 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen). Hierzu machen Sie geltend, die Namen von Studenten- und Studierendenwerken seien nicht vom Schutz des § 6 Satz 2 IFG umfasst, da sie nicht gewinnorientierte Einrichtungen seien und nicht in einem Wettbewerb zueinanderstehen. Zudem seien geschwärzte Angaben wie beispielsweise zur Rechtsform, dem Registergericht und der Registriernummer des Deutschen Studentenwerks e.V. (DSW) öffentlich zugänglich und daher kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Ebenfalls nicht vom Schutzbereich des § 6 IFG umfasst ist aus Ihrer Sicht die Schwärzung von Ländernamen (wie beispielsweise Rheinland-Pfalz), der Link auf einen Presseartikel und die Schwärzung des Namens des IT-Providers. Im Ausgangsbescheid wurden Schwärzungen vorgenommen aufgrund von § 4 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) und mit Hinweis auf die spätere Informationsbereitstellung nach § 9 Abs. 2 IFG verbunden. Hierzu führen Sie aus, die behördlichen Maßnahmen seien abgeschlossen und es fehle an einem konkreten behördlichen Entscheidungsprozess, der vereitelt werden könne, da die Antragsbearbeitung eigenständig durch die Studierenden- und Studentenwerke erfolge. Auch kann aus Ihrer Sicht eine Vereitelung oder mögliche Gefährdung von behördlichen Entscheidungen i.S.d. § 4 IFG nicht mit einer befürchteten Berichterstattung und Diskussion zur Abwicklung begründet werden. Sie halten die übermittelten Unterlagen überdies für so schlecht lesbar, dass dies aus Ihrer Sicht den Zugang zu staatlicher Information i. S. d. IFG behindere. Sie halten die Gewährung zum Informationszugang darüber hinaus für unvollständig, als dass Anhänge oder eingebundene Bilder nicht übermittelt worden seien. II. Ihr Widerspruch, über den ich gemäß § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu entscheiden habe, ist zulässig; er wurde insbesondere form- und fristgerecht im Sinne des § 70 Absatz 1 VwGO erhoben. Der Widerspruch ist auch überwiegend begründet, sodass diesem gemäß § 72 VwGO überwiegend stattzugeben ist. Der Anspruch auf Informationszugang wird im folgenden Umfang gewährt: Schwärzungen, die die Nennung einzelner Studierenden- und Studentenwerke (StW), des DSW oder die Nennung von Ländern betreffen, werden rückgängig gemacht. Die Schwärzungen erfolgten, da berechtigte Interessen an der Geheimhaltung gem. § 6 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angenommen wurden. Nach erneuter Prüfung ist das BMBF zu dem Ergebnis gelangt, dass mangels einer Wettbewerbsposition der StW, des DSW bzw. der Länder eine wirtschaftliche Schädigung als Folge der Veröffentlichung der Informationen nicht wahrscheinlich erscheint. Die erneute Prüfung hat zudem ergeben, dass die Nennung von Unternehmen oder weiteren Beteiligten beim Aufsetzen der Überbrückungshilfe (z. B. Rechtsanwaltskanzleien) an sich kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt. Dies gilt auch für Äußerungen, Einschätzungen u. ä. des DSW zu bzw. über Unternehmen in den bereitgestellten Unterlagen. Demzufolge wurden die Schwärzungen rückgängig gemacht. Auch werden Schwärzungen öffentlich zugänglicher Informationen, die nicht dem Schutz nach § 6 Satz 2 IFG unterliegen, im Rahmen das Widerspruchverfahrens rückgängig gemacht, wie beispielsweise die Nennung des IT-Dienstleisters, der in der Antragsmaske für den Zuschuss - wie von Ihnen dargelegt - genannt ist, oder die Nennung der Bank, die für die zweite Säule der Überbrückungshilfe, den Studienkredit, beauftragt wurde. Sie hatten sich durch Ihr Einverständnis vom 03.09.2020 mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklärt. Dementsprechend werden in zwei Fällen Schwärzungen von Zuwendungssummen und in weiteren zwei Fällen jeweils eine Kontoangabe beibehalten, was Sie in Ihrem Widerspruch auch nicht beanstanden. Diese Informationen sind nicht öffentlich zugänglich und können die Wettbewerbsposition der Beteiligten beeinträchtigen, indem die Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Preisgestaltung und das Agieren am Markt der betreffenden Unternehmen (einschließlich Kanzleien) zulassen könnte, und unterfallen somit dem Schutz des § 6 Satz 2 IFG. Ihr weiteres Einverständnis, erklärt per E-Mail vom 21.08.2020, betrifft Schwärzungen personenbezogener Daten. Dementsprechend wurden Schwärzungen personenbezogener Daten in den übermittelten Unterlagen vorgenommen. Die auf Grundlage des § 5 Absatz 1 und 2 IFG vorgenommenen Schwärzungen wurden einer erneuten behördlichen Überprüfung unterzogen und werden im Rahmen des Widerspruchsverfahrens weitgehend rückgängig gemacht. Lediglich die Unkenntlichmachung in Dokument Teil 5.2, S. 87 wird gem. § 5 Absatz 1 IFG beibehalten. Ihr Widerspruch ist dahingehend unbegründet. Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person ist auch dann identifizierbar, wenn die Information zwar für sich genommen nicht ausreicht, um sie einer Person zuzuordnen, dies aber gelingt, sobald die Information mit weiteren Informationen verknüpft wird. Bei der Frage, ob eine Person identifizierbar ist, sind alle Mittel zu berücksichtigen, die nach allgemeinen Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die Person direkt oder indirekt zu identifizieren. Bei der im Dokument Teil 5.2, S. 87 geschwärzten Information handelt es sich um einen Link zu einem Pressebericht. Eine Schwärzung des Links wurde vorgenommen, da im dort hinterlegten Pressebericht Namen genannt werden, die auch im E-Mailverkehr zwischen dem BMBF und DSW genannt werden und ebenfalls geschwärzt sind. Ohne Schwärzung des Links zum Pressebericht wäre ein Rückschluss auf den Namen und mithin auf personenbezogene Daten von im Artikel genannten Personen möglich, sodass auch diese Schwärzung durch Ihr Einverständnis gedeckt ist. Die Informationen, die mit Verweis auf § 4 IFG geschwärzt wurden, werden Ihnen, wie im Ausgangsbescheid angekündigt, nun nach Abschluss des behördlichen Entscheidungsprozesses übermittelt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass einzelne Informationen im Austausch zwischen BMBF und DSW geschwärzt wurden, da sie nicht die Überbrückungshilfe betreffen. Der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG setzt nach gängiger Rechtsprechung voraus, dass sich Art, Umfang und Ziel der begehrten Informationen hinreichend bestimmen lassen. Gegenstand des Informationszugangs können nur amtliche Informationen seien, die einem durch den Antrag bestimmten Informationsbegehren entsprechen. Mit E-Mail vom 03. September 2020 haben Sie ihr Informationsbegehren mit einem allgemeinen öffentlichen Interesse an Informationen über die "zum Teil unklaren Rollen des BMBF, des DSW und den lokalen Studentenwerken in Bezug auf die Nothilfe für Studierende" geltend gemacht. BMBF und DSW haben neben der Überbrückungshilfe für Studierende weitere Berührungspunkte in Hinblick auf Belange von Studierenden, so dass sich der Austausch beispielsweise per Mail, nicht auf Angelegenheiten der Überbrückungshilfe für Studierende beschränkt. In den übermittelten Dokumenten sind Passagen zu anderen Themen entsprechend Ihres Antrags unkenntlich gemacht. Dass diese Textteile überhaupt in den übermittelten Informationen enthalten sind, dient der möglichst nachvollziehbaren Darlegung des von Ihnen erbetenen Austauschs Die nicht den Fragegegenstand betreffenden Informationen wurden daher geschwärzt, damit der Ursprungszustand und Aussagegehalt der Informationen nicht verändert werden. III. Die Unterlagen werden auch als Scans elektronisch zur Verfügung gestellt, indem sie auf dem bekannten Weg übermittelt werden per E-Mail an fragdenstaat.de. Die Lesbarkeit ist somit gewährleistet. Die genannten Anhänge oder eingebundenen Bilder (betr. die Pakete 5.1, 6 und 7) werden übermittelt. IV. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 72, 73 Absatz 3 Satz 3 VwGO i.V.m. § 80 Absatz 1 und 2 VwVfG. Von der Erhebung einer Widerspruchsgebühr wird aus Gründen der Billigkeit gemäß § 10 Absatz 1 IFG i.V.m. § 2 Satz 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) abgesehen, da Ihr Widerspruch überwiegend begründet war. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Datum
30. September 2021 12:09
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
6. Oktober 2021 12:10
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Franziska C
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261]
Datum
12. Oktober 2021 16:28
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zahlreichen Dokumente, auch in ausgedruckter Fassung. Im Zusammenhang mit meinem Antrag auf Akteneinsicht möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass sich dieser aus meiner Sicht nicht erledigt hat. Der Antrag auf Akteneinsicht besteht weiterhin. Ich würde Sie daher bitten, mir die Akte, wie in meinem Widerspruch erbeten, per E-Mail zu kommen zu lassen. Vielen Dank schon einmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Franziska C
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261] Sehr << Anrede >> während der Du…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261]
Datum
17. Oktober 2021 22:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Sehr << Anrede >> während der Durchsicht der Dokument sind mir einige Dokumente und E-Mails aufgefallen, die angehängt sein sollten. Jedoch fehlen diese Dokumente und E-Mails leider. Im Zusammenhang mit der vollständigen Beantwortung der IFG-Anfrage möchte ich Sie bitten, mir innerhalb von einer Woche, bis zum 25.10.2021, die folgenden Dokumente und E-Mails zur Verfügung zu stellen: - Dokument 7 S. 1, 12.05 11:34 , Angehängte Dokumente - Dokument 5.1 S. 28, 12.05 16:34, Angehängtes Dokument - Dokument 5.1 S. 46, 15.05 19:08, erwähnter Anhang - Dokument 4 S. 3, 18.05, 14:28, Angehängte E-Mails und Dokumente - Dokument 5.1 S. 67, 20.05. 12:21, erwähntes Protokoll + Vermerk für Akten (erwähnt 3.07, 03:13) - Dokument 5.1 S. 83, 25.05. 19:07, erwähnter Anhang - Dokument 7 S. 18, S. 30, 26.05 13:28, Angehängtes Dokument (200525 Antrag …) - Dokument 6 S. 11, 03.06. 15:36, Angehängtes Dokument - Dokument 5.1 S. 87, 03.06. 17:58, Angehängtes Dokument - Dokument 4 S. 7, 04.06 17:54, Anhänge des DSW - Dokument 4 S.28, 04.06 18:48, Antragsunterlagen - Dokument 4 S. 31, 09.06. 8:08, Angehängte Dokumente (außer Bescheid) - Dokument 6 S. 15, 10.06 13:01, Schreiben des BMBF an STWs - Dokument 1 S. 56, 12.06 18:59, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 6 S. 16, 15.06 15:11, Angehängte Dokumente - Dokument 6 S. 20, Dokument 5.2 S. 15, 16.06 13:52, Eingebundenes Bild - Dokument 5.2 S. 20, 17.06 11:51, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 5.2 S.24, 19.06 14:22, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 6 S. 37, 23.06 10:32, Angehängte Dokumente - Dokument 5.2 S. 27, 24.06 11:21, Kommunikation mit anderen Teilen des BMBF - Dokument 6 S. 39, 25.06 17:34, Angehängte Dokumente - Dokument 2 S. 1, 01.07 17:01, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 2 S. 8, Dokument 5.2 S. 36/S.45, 03.07 03:13, Erwähnter Anhang (14 Seiten Hinweise des DSW) - Dokument 2 S. 15, 02.07 9:54, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 2 S. 11, Dokument 5.2 S. 53/S.58, 06.07 11:55, Erwähnter Anhang (DSW Checkliste) - Dokument 5.2 S. 64, 10.07 14:26, Erwähnter Anhang - Dokument 7 S. 90, Dokument 5.2 S. 71, 14.07 11:40, Erwähnte Anlage - Dokument 5.2 S. 87 f., 21.07 16:34, Erwähnte Pressemitteilung - Dokument 7, S. 67, angehängte Bilder - Dokument 7, S. 79, Excel-Tabelle - Dokument 7, S. 79, Tabelle Zudem möchte ich Sie bitten, mir zu den folgenden Telefonaten, Telefonkonferenz, Videokonferenzen und sonstigen Absprachen die Protokolle, Memos, Zusammenfassungen o.ä. zukommen zu lassen, da diese ebenfalls Teil der Anfrage sind: - 06.05 - 07.05 - 13.05 - 14.05 - 17.05 - 18.05 - 19.05 - 22.05 - 04.06 - 08.06 - 11.06 - 18.06 - 19.06 - 23.06 - Videokonferenz, die in der Mail am 10.07 erwähnt wird - 06.07 - 13.07 - 14.07 Sollte es Gründe dafür geben, dass es nicht möglich ist mir die genannten Dokumente zur Verfügung zu stellen, lassen Sie mir diese bitte ebenfalls innerhalb von einer Woche zu kommen. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193261/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Oktober 2021 22:00
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Franziska C
AW: Automatische Antwort: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261] Sehr [geschwärzt], da …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-730/002 II#0047 [#193261]
Datum
17. Oktober 2021 22:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Sehr [geschwärzt], da ich von Ihrer Kollegin [geschwärzt] eine Abwesenheitsnotiz erhalten habe, wende ich mich an Sie. Während der Durchsicht der Dokument, die mir im Zuge meiner IFG-Anfrage Ihre Ministerium hat zu kommen lassen, sind mir einige Dokumente und E-Mails aufgefallen, die angehängt sein sollten. Jedoch fehlen diese Dokumente und E-Mails leider. Im Zusammenhang mit der vollständigen Beantwortung der IFG-Anfrage möchte ich Sie bitten, mir innerhalb von einer Woche, bis zum 25.10.2021, die folgenden Dokumente und E-Mails zur Verfügung zu stellen: - Dokument 7 S. 1, 12.05 11:34 , Angehängte Dokumente - Dokument 5.1 S. 28, 12.05 16:34, Angehängtes Dokument - Dokument 5.1 S. 46, 15.05 19:08, erwähnter Anhang - Dokument 4 S. 3, 18.05, 14:28, Angehängte E-Mails und Dokumente - Dokument 5.1 S. 67, 20.05. 12:21, erwähntes Protokoll + Vermerk für Akten (erwähnt 3.07, 03:13) - Dokument 5.1 S. 83, 25.05. 19:07, erwähnter Anhang - Dokument 7 S. 18, S. 30, 26.05 13:28, Angehängtes Dokument (200525 Antrag …) - Dokument 6 S. 11, 03.06. 15:36, Angehängtes Dokument - Dokument 5.1 S. 87, 03.06. 17:58, Angehängtes Dokument - Dokument 4 S. 7, 04.06 17:54, Anhänge des DSW - Dokument 4 S.28, 04.06 18:48, Antragsunterlagen - Dokument 4 S. 31, 09.06. 8:08, Angehängte Dokumente (außer Bescheid) - Dokument 6 S. 15, 10.06 13:01, Schreiben des BMBF an STWs - Dokument 1 S. 56, 12.06 18:59, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 6 S. 16, 15.06 15:11, Angehängte Dokumente - Dokument 6 S. 20, Dokument 5.2 S. 15, 16.06 13:52, Eingebundenes Bild - Dokument 5.2 S. 20, 17.06 11:51, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 5.2 S.24, 19.06 14:22, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 6 S. 37, 23.06 10:32, Angehängte Dokumente - Dokument 5.2 S. 27, 24.06 11:21, Kommunikation mit anderen Teilen des BMBF - Dokument 6 S. 39, 25.06 17:34, Angehängte Dokumente - Dokument 2 S. 1, 01.07 17:01, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 2 S. 8, Dokument 5.2 S. 36/S.45, 03.07 03:13, Erwähnter Anhang (14 Seiten Hinweise des DSW) - Dokument 2 S. 15, 02.07 9:54, Weitergeleitete E-Mail - Dokument 2 S. 11, Dokument 5.2 S. 53/S.58, 06.07 11:55, Erwähnter Anhang (DSW Checkliste) - Dokument 5.2 S. 64, 10.07 14:26, Erwähnter Anhang - Dokument 7 S. 90, Dokument 5.2 S. 71, 14.07 11:40, Erwähnte Anlage - Dokument 5.2 S. 87 f., 21.07 16:34, Erwähnte Pressemitteilung - Dokument 7, S. 67, angehängte Bilder - Dokument 7, S. 79, Excel-Tabelle - Dokument 7, S. 79, Tabelle Zudem möchte ich Sie bitten, mir zu den folgenden Telefonaten, Telefonkonferenz, Videokonferenzen und sonstigen Absprachen die Protokolle, Memos, Zusammenfassungen o.ä. zukommen zu lassen, da diese ebenfalls Teil der Anfrage sind: - 06.05 - 07.05 - 13.05 - 14.05 - 17.05 - 18.05 - 19.05 - 22.05 - 04.06 - 08.06 - 11.06 - 18.06 - 19.06 - 23.06 - Videokonferenz, die in der Mail am 10.07 erwähnt wird - 06.07 - 13.07 - 14.07 Sollte es Gründe dafür geben, dass es nicht möglich ist mir die genannten Dokumente zur Verfügung zu stellen, lassen Sie mir diese bitte ebenfalls innerhalb von einer Woche zu kommen. Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 193261 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.09.2021 Bundesministerium für Bi…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.09.2021
Datum
28. Oktober 2021 09:34
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/102(2020) Berlin, den 28.10.2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020, Ihre Nachricht vom 17.10.2021 Bezug: Widerspruchsbescheid vom 29.09.2021 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.10.2021 in Bezug auf meinen Widerspruchsbescheid vom 29.09.2021. Die Prüfung der in Ihrem Schreiben adressierten Punkte dauert derzeit noch an. Aufgrund des Umfangs der in Rede stehenden Unterlagen bitte ich um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich eine Auskunft daher verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Klage Klageeinreichung gegen das BMBF
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
29. Oktober 2021
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
geschwärzt
489,3 KB
Klageeinreichung gegen das BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020 Bescheid des BMBF zu den weiteren fehlenden Unterlagen,…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020
Datum
8. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid des BMBF zu den weiteren fehlenden Unterlagen, das Übersendungsschreiben zum Verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie die Anlage, in der die aufgezählten fehlenden Unterlagen teilweise vorliegen.
Franziska C
Antrag auf Informationszugang Widerspruch gegen den Bescheid des BMBF, da weitere Unterlagen fehlen
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
22. Dezember 2021
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Widerspruch gegen den Bescheid des BMBF, da weitere Unterlagen fehlen
Franziska C
Antrag auf Informationszugang Aufforderung an das BMBF zur Stellungnahme, da in anderen Anfragen Unterlagen veröff…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
27. Dezember 2021
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Aufforderung an das BMBF zur Stellungnahme, da in anderen Anfragen Unterlagen veröffentlich wurden, die Teil dieser Anfrage waren.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Ihr Widerspruch vom 22.12.2021 Bundesministerium für Bildung und …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Ihr Widerspruch vom 22.12.2021
Datum
4. März 2022 13:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
220225Widerspruchsbescheid_fragdenstaat.pdf
311,7 KB
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/102(2020) Berlin, den 04.03.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.07.2020, Ihr Widerspruch vom 22.12.2021 gegen den Bescheid vom 08.12.20201 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, mit Schreiben vom 22.12.2021, hier eingegangen am selben Tag, haben Sie vertreten durch Ihren Verfahrensbevollmächtigten Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 08.12.2021 erhoben. Bitte finden Sie anbei den dazugehörigen Widerspruchsbescheid, sowie die Anlage jeweils in Kopie; die Originale werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend schriftlich an Ihren Verfahrensbevollmächtigten zugestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kein Nachrichtentext
Nicht-öffentliche Anhänge:
220225_gesamdokument_geschwarzt_bild.pdf
5,2 MB

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