Interne Kommunikation der BGZ zur Festlegung der Standortgewichtung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Antrag richtet sich an das BMU, weil das BMU für IFG-Anträge an die BGZ nach dem IFG zuständig ist. (§ 7 Abs. 1 Satz 2 IFG)
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Interne Kommunikation der BGZ zur Festlegung der Gewichtung der Variablen und der Scores für Beurteilungsmatrix die BGZ-Standortempfehlung
=> Insbesondere wieso exakt die Gewichtung 2:1 für Schiene:Straße gewählt wurde. Lässt sich dies durch das vorgesehe Verhältnis von Schienen zu Straßentransporten im ZBL Konrad begründen?
=> Auch Informationen darüber, wieso das Kriterium Straße angesichts der Schwertransporte nicht anders gewählt wurde. Analog zum Kriterium "Abstand zum nächsten Gleis" wäre hier logisch schlüssig das Kriterium "Abstand zur nächsten Autobahnauffahrt" gewesen.
- das vorgesehe Verhältnis von Schienen zu Straßentransporten im ZBL Konrad
- die genaue Berechnung der Scores für die Standorte Braunschweig und Würgassen für die "Beurteilungsmatrix Flächenpool Zentrales Bereitstellungslager Konrad" in der BGZ-Standortempfehlung
=> Die aktuelle Berechnung ist nicht schlüssig. Eine eigene Nachberechnung zeigt, dass der Standort Braunschweig einen niedrigeren Score besitzt.
=> So beträgt die Entfernung (Straße) des Standorts Würgassen 132 km und nicht 130 km. Weiter wird die Entfernung vom Grundstücksmittelpunkt zum nächsten aktiven Gleis für den Standort Braunschweig mit 1,9 km angegeben. Tatsächlich sind dies 1,3 km.
=> Dies ergibt ein korrigiertes Scoring für Braunschweig von 0,29+0,07 = 0,36
=> Für Würgassen ergibt sich durch die 132 km Entfernung 0,36
Insofern ergibt sich dasselbe Scoring für beide Standorte. Dabei ist unberücksichtigt, dass die nächste Autobahnanbindung in Würgassen in 50-55 km Entfernung liegt. Für Braunschweig in 5 km Entfernung. Zusätzlich existiert in Würgassen eine Wohnbebauung.
Ich gehe davon aus, dass keine Ausschlussgründe mehr gegeben sind, da die Standortempfehlung schon lange öffentlich ist und somit eine Einflussnahme auf diese nicht mehr möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum22. Juli 2020
-
25. August 2020
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Interne Kommunikation der BGZ zur Festlegung der Standortgewichtung [#193268]
- Datum
- 22. Juli 2020 10:53
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 22. Juli | Interne Kommunikation der BGZ zur Festlegung der Standortgewichtung (geplantes Logistikzentrum Konrad)
- Datum
- 21. August 2020 11:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre UIG-Anfrage vom 22. Juli (Gewichtung bei der Auswahl eines Standorts für das geplante Logistikzentrum Konrad)
- Datum
- 18. September 2020 11:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre UIG-Anfrage vom 22. Juli (Gewichtung bei der Auswahl eines Standorts für das geplante Logistikzentrum Konrad) [#193268]
- Datum
- 18. September 2020 13:22
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- AW: Interne Kommunikation der BGZ zur Festlegung der Standortgewichtung [#193268]
- Datum
- 1. Oktober 2020 09:24
- Status
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- Von
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 18. September zum Scoring für das geplante Logistikzentrum Konrad [#193268]
- Datum
- 9. Oktober 2020 14:05
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 18. September zum Scoring für das geplante Logistikzentrum Konrad [#193268]
- Datum
- 9. Oktober 2020 14:36
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Nachfrage vom 9. Oktober (Standortempfehlung der BGZ für das Logistikzentrum Konrad, Bewertung des Standorts Braunschweig)
- Datum
- 3. November 2020 23:08
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Nachfrage vom 9. Oktober (Standortempfehlung der BGZ für das Logistikzentrum Konrad, Bewertung des Standorts Braunschweig) [#193268]
- Datum
- 3. November 2020 23:42
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Nachfrage vom 9. Oktober (Standortempfehlung der BGZ für das Logistikzentrum Konrad, Bewertung des Standorts Braunschweig) [#193268]
- Datum
- 19. November 2020 14:43
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Von
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Nachricht vom 3. November (Standortempfehlung für das Logistikzentrum Konrad, Scores von Würgassen und Braunschweig)
- Datum
- 27. November 2020 18:41
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Nachricht vom 3. November (Standortempfehlung für das Logistikzentrum Konrad, Scores von Würgassen und Braunschweig) [#193268]
- Datum
- 1. Dezember 2020 17:52
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Nachricht vom 1. Dezember (Standortempfehlung der BGZ für das geplante LoK in Würgassen)
- Datum
- 29. Dezember 2020 19:13
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihre Nachricht vom 1. Dezember 2020 (Standortempefehlung der BGZ für das geplante Logistikzentrum Konrad in Würgassen)
- Datum
- 5. Januar 2021 10:48
- Status
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