Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir am 27. August 2020 unter dem Aktenzeichen ATD/027/2020 registriert haben.
Wir verstehen, dass Sie Zugang zu Dokumenten bezüglich „toxikologischer Untersuchungen im Zusammenhang mit REACH verwendeten Versuchstieren, jeweils für die letzten fünf Jahre“ suchen.
Die Beschreibung in Ihrem Antrag ermöglicht es uns nicht, konkrete Dokumente zu identifizieren, die Ihrem Antrag entsprechen würden.
Gerne weisen wir Sie jedoch auf die folgenden öffentlich zugänglichen Informationen hin:
* Annexe VII-X der REACH-Verordnung<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20200428> bezüglich einer Liste von Tierversuchen für toxikologische Studien;
* Falls Sie sich für Tierversuche interessieren, die als Versuchsvorschläge eingereicht wurden, können Sie das Public activities coordination tool (PACT)<https://echa.europa.eu/de/pact> manuell filtern, indem Sie auf die Option „DEv“ (Dossierbewertug) klicken. Anschließend müssen Sie auf jeden Stoff klicken, um zu prüfen, ob es sich bei der Dossierbewertung um eine Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen oder um eine Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) handelt und dann überprüfen Sie die TPE-Entscheidung. In Ergänzung dazu können Sie die Liste der gefilterten Stoffe aus PACT manuell mit dem Repositorium der Versuchsvorschläge<https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/testing-proposals> abgleichen, um die Stoffe einzugrenzen, für die eine Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen zur Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) auf unserer Website auf diejenigen Prüfungen von Versuchsvorschlägen (TPE) beziehen, die von der ECHA geprüft worden sind. Es könnten somit auch Prüfungen von Versuchsvorschlägen (TPE) von Registranten eingereicht worden sein, die noch nicht bewertet worden sind.
* Weitere Informationen zur Prüfung von Versuchsvorschlägen (TPE) finden Sie in unseren Berichten über die Anwendung der REACH-Verordnung<https://echa.europa.eu/de/about-us/the-way-we-work/plans-and-reports>.
Sofern die veröffentlichten Information nicht ausreichend Ihrem Interesse entsprechen, möchten wir Sie gemäβ Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R1049&from=EN> bitten, näher zu beschreiben, auf welche Dokumente Sie sich mit Ihrer Suchanfrage konkret beziehen.
Bitte bedenken Sie, dass gemäβ der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final<http://echa.europa.eu/documents/10162/13604/mb_12_2008_final_implementing_rules_access_to_documents_en.pdf>) die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags erst mit Eingang der erbetenen Klarstellung beginnt. Sofern wir bis zum 16. September 2020 keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen.
Mit freundlichen Grüßen