Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 1176131 Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11
Rintheimer Querallee 11
76131 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Philip Flohr
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Philip Flohr
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 1176131 Karlsruhe [#198742]
Datum
30. September 2020 01:47
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 11 76131 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Philip Flohr Anfragenr: 198742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198742/ Postanschrift Philip Flohr << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Flohr
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Flohr, Ihr Anfrage bitten wir an den vermutlich verantwortlichen Gebäudeeigentümer, die Bunde…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 1176131 Karlsruhe [#198742]
Datum
30. September 2020 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Flohr, Ihr Anfrage bitten wir an den vermutlich verantwortlichen Gebäudeeigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, zu richten, der durch folgende Dienststelle örtlich vertreten wird: Oberfinanzdirektion Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg Betriebsleitung Postfach 10 02 65 76232 Karlsruhe Büro: Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg Tel. 0761 59533-0 <<E-Mail-Adresse>> Da das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt Karlsruhe steht, können wir Ihnen leider nicht mit Auskünften helfen. Eine gewünschte Weiterleitung können wir nicht übernehmen und verweisen Sie aber gemäß UIG §4, Abs. 3, letzter Satz an den vermuteten Gebäudeeigentümer. Vielen Dank und freundliche Grüße
Philip Flohr
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 11…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Philip Flohr
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 1176131 Karlsruhe [#198742]
Datum
3. November 2020 09:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 11 76131 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Philip Flohr Anfragenr: 198742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198742/ Postanschrift Philip Flohr << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Queralle…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesgerichtshof Dienststelle Rintheimer Querallee 11 Rintheimer Querallee 1176131 Karlsruhe [#198742]
Datum
4. November 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reimers, da wir nicht Eigentümer des Gebäudes sind leite ich Ihnen den Antrag von Hr. Flohr auf Aktenauskunft weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesgerichtshof
Ihr UIG-Antrag zum Energieausweis des Dienstgebäudes des BGH in der Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe Az.: VORE.O…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihr UIG-Antrag zum Energieausweis des Dienstgebäudes des BGH in der Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe
Datum
6. November 2020 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: VORE.O1018-86/20 Sehr geehrter Herr Flohr, am 03.11.2020 haben Sie bei der Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe die Zusendung des Energieausweises für das Dienstgebäude des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe beantragt. Ihren Antrag hat die OFD an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin des Gebäudes weitergeleitet. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ein aktueller Energieausweis für das genannte Dienstgebäude des BGH liegt nicht vor. Nach § 16 Abs. 3 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) hat der Eigentümer (bzw. der Nutzer) eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, dafür Sorge zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird. Nutzflächen mit starkem Publikumsverkehr sind nach § 2 Nr. 16 EnEV öffentlich zugängliche Nutzflächen, die während ihrer Öffnungszeiten von einer großen Zahl von Menschen aufgesucht werden. Dass nur Gebäude mit starkem Publikumsverkehr erfasst werden, liegt insbesondere am Erwägungsgrund 24 der EU-Richtlinie 2010/31/EU, wonach Gebäude mit starkem Publikumsverkehr durch Einbeziehung von Umwelt- und Energieaspekten ein Vorbild darstellen sollten. In dem Dienstgebäude des BGH in der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe befinden sich hauptsächlich Büroräume. Der ebenfalls vorhandene Sitzungssaal wird nur selten und nur von wenigen Personen betreten, die nicht beim BGH beschäftigt sind. Da das Dienstgebäude des BGH demnach so gut wie keinen, jedenfalls aber keinen starken Publikumsverkehr aufweist, ist die Erstellung eines Energieausweises nach § 16 Abs. 3 EnEV nicht erforderlich. Mangels Publikumsverkehrs kann durch die Aushängung eines Energieausweises auch keine Vorbildfunktion erfüllt werden, da ein solcher von der Öffentlichkeit praktisch nicht wahrgenommen würde. Mit freundlichen Grüßen