Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mittelpunktbibliothek Alter Markt 212555 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Mittelpunktbibliothek
Alter Markt 2
12555 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mittelpunktbibliothek Alter Markt 212555 Berlin [#198813]
Datum
30. September 2020 13:22
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Mittelpunktbibliothek Alter Markt 2 12555 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Malte Christiansen Anfragenr: 198813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198813/ Postanschrift Malte Christiansen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Christiansen, Ihr Anliegen ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an das ent…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mittelpunktbibliothek Alter Markt 212555 Berlin [#198813]
Datum
1. Oktober 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Christiansen, Ihr Anliegen ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an das entsprechende Ressort weitergeleitet. Der betreffende Bereich wird Ihre Anfrage prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Christiansen, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfrei…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mittelpunktbibliothek Alter Markt 212555 Berlin [#198813]
Datum
12. Oktober 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,4 KB


Sehr geehrter Herr Christiansen, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 30.09.2020. Ich möchte Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. Der seinerzeit im Rahmen der Neubaumaßnahme erstellte Energiebedarfsausweis ist nicht mehr gültig. Gemäß §17 (6) Energieeinsparverordnung haben Energieausweise eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Aus diesem Grund kann ich Ihrem Auskunftsersuchen zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Der zuständige Fachbereich wird zeitnah einen neuen Energiebedarfsausweis für das Gebäude beauftragen. Ich gehe davon aus, dass dieser bis Ende des Jahres vorliegt. Ich habe mir die Akte auf Wiedervorlage gelegt und komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Christiansen, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfrei…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mittelpunktbibliothek Alter Markt 212555 Berlin [#198813]
Datum
17. Dezember 2020 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Christiansen, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 30.09.2020 sowie meine unten stehende E-Mail vom 12.10.2020 und überreiche im Nachgang den Energieausweis für den Mittelpunktbibliothek Alter Markt, der mir seit heute vorliegt. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen