Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-1314467 Potsdam

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-1314467 Potsdam [#199135]
Datum
1. Oktober 2020 23:25
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199135/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-1314467 Potsdam [#199135]
Datum
2. Oktober 2020 15:26
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg Sehr geehrteA…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Datum
9. Oktober 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.10.2020 erhalten Sie den angefügten Energieausweis zur Kenntnis. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Nr. 16 EnEV eine Energieausweisausstellungs- und Aushangpflicht für öffentliche Gebäude nur bei auf öffentlicher Nutzung beruhendem starkem Publikumsverkehr besteht. Dies trifft auf das vorliegende Gebäude derzeit nicht zu. Mit freundlichen Grüßen