Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Jockel-Fuchs-Platz 155116 Mainz
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des
- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.
Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.
Außerdem bitte ich darum, den erwarteten Werte für den geplanten Zustand nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mitzuteilen.
Im Falle
1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.
Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. Oktober 2020
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14. November 2020
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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.
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