Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Zwickau / Landgericht Zwickau Platz der Deutschen Einheit 108056

Anfrage an: Amtsgericht Zwickau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Zwickau / Landgericht Zwickau
Platz der Deutschen Einheit 1
08056

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Lars Keller
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Amtsgericht Zwickau Details
Von
Lars Keller
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Zwickau / Landgericht Zwickau Platz der Deutschen Einheit 108056 [#201556]
Datum
24. Oktober 2020 15:11
An
Amtsgericht Zwickau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Zwickau / Landgericht Zwickau Platz der Deutschen Einheit 1 08056 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lars Keller Anfragenr: 201556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201556/ Postanschrift Lars Keller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Keller
Amtsgericht Zwickau
"-"--E 141-1/20(056) AZ der Schriftgutverwaltung: E 141-1/20 Schriftstück-Nummer: 56 Betreff: Sc…
Von
Amtsgericht Zwickau
Betreff
"-"--E 141-1/20(056)
Datum
25. November 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort
AZ der Schriftgutverwaltung: E 141-1/20 Schriftstück-Nummer: 56 Betreff: Schriftverkehr allgemein hier: Allgemeine Anfragen 2020 - Anfrage des Lars Keller hinsichtlich eines Energiebedarfsausweises für das Amtsgericht Zwickau ------------------------------------------------------------ automatisierte eMail-Weiterleitung Amtsgericht Zwickau <<E-Mail-Adresse>> Per E-Mail kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Nachrichten; nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit sächsischen Justizbehörden unter https://www.justiz.sachsen.de/E-Kommunikation
Amtsgericht Zwickau
Ihre Anfrage an das Amtsgericht Zwickau Sehr geehrter Herr Keller, das Amtsgericht Zwickau hat uns am 25. Novembe…
Von
Amtsgericht Zwickau
Betreff
Ihre Anfrage an das Amtsgericht Zwickau
Datum
7. Dezember 2020 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keller, das Amtsgericht Zwickau hat uns am 25. November 2020 Ihre Anfrage hinsichtlich des aktuellen Energieausweises übersandt, da die Hausverwaltung für das Gebäude Platz der Deutschen Einheit 1, 08056 Zwickau dem Landgericht Zwickau obliegt. Die gewünschten Informationen können wir Ihnen allerdings leider auch nicht zukommen lassen. Die Grundstücksbewirtschaftung und die Ausübung aller Eigentümerbefugnisse für die Liegenschaften des Freistaates Sachsen obliegen dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Hierzu zählt auch die Beantragung eines Energieausweises. Da wir selbst nicht über einen aktuellen Energieausweis verfügen und uns kein Sachstand bekannt ist, habe ich Ihren Antrag an die Niederlassung Zwickau des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement mit der Bitte um weitere Bearbeitung abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zwickau
WG: Ihre Anfrage an das Amtsgericht Zwickau Sehr geehrter Herr Keller, das Amtsgericht Zwickau hat uns am 25. Nov…
Von
Amtsgericht Zwickau
Betreff
WG: Ihre Anfrage an das Amtsgericht Zwickau
Datum
7. Dezember 2020 11:22
Status
Sehr geehrter Herr Keller, das Amtsgericht Zwickau hat uns am 25. November 2020 Ihre Anfrage hinsichtlich des aktuellen Energieausweises übersandt, da die Hausverwaltung für das Gebäude Platz der Deutschen Einheit 1, 08056 Zwickau dem Landgericht Zwickau obliegt. Die gewünschten Informationen können wir Ihnen allerdings leider auch nicht zukommen lassen. Die Grundstücksbewirtschaftung und die Ausübung aller Eigentümerbefugnisse für die Liegenschaften des Freistaates Sachsen obliegen dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Hierzu zählt auch die Beantragung eines Energieausweises. Da wir selbst nicht über einen aktuellen Energieausweis verfügen und uns kein Sachstand bekannt ist, habe ich Ihren Antrag an die Niederlassung Zwickau des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement mit der Bitte um weitere Bearbeitung abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Zwickau
Ihr Antrag (Anfrage Nr. 201556) vom 24.10.2020 Kampagne "Frag den Staat" - Anfrage Nr.: 201556 Antrag au…
Von
Amtsgericht Zwickau
Betreff
Ihr Antrag (Anfrage Nr. 201556) vom 24.10.2020
Datum
11. Dezember 2020 13:26
Status
Kampagne "Frag den Staat" - Anfrage Nr.: 201556 Antrag auf Aktenauskunft nach §4 SächsUIG Energieausweis für das Gebäude "Land- und Amtsgericht Zwickau", Platz der Deutschen Einheit 1 in 08056 Zwickau Ihr Antrag (Anfrage Nr. 201556) vom 24.10.2020 Sehr geehrter Herr Keller, mit E-Mail vom 24. Oktober 2020 an das Amtsgericht Zwickau haben Sie gemäß § 4 SächsUIG Auskunft über bzw. Einsicht in den aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Gerichtsgebäude Zwickau, Platz der Deutschen Einheit 1 in 08056 Zwickau, beantragt. Das betreffende Gebäude steht in Eigentum und Nutzung des Freistaates Sachsen. Das Amtsgericht hat Ihren Antrag deshalb zuständigkeitshalber an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) weitergeleitet (Eingang in der SIB-Zentrale am 07.12.2020). Bei den von Ihnen genannten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 SächsUIG. Der SIB ist auch informationspflichtige Stelle i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsUIG. Ein Auskunftsanspruch besteht insofern grundsätzlich im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Informationen nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 SächsUIG. Soweit Sie sich mit Ihrem Antrag auf § 16 Abs. 2 EnEV 2014 beziehen, weise ich darauf hin, dass diese Regelung die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für zum Verkauf stehende Gebäude betrifft. Das oben genannte Objekt ist ein Nichtwohngebäude in behördlicher Nutzung. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude mit Denkmalschutz. Ein Verkauf des Objektes ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für das Objekt Gerichtsgebäude Zwickau ist deshalb § 16 Abs. 3 u. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1 EnEV 2014. Für das Gebäude liegt weder ein aktueller Energiebedarfsausweis, noch ein aktueller Energieverbrauchsausweis vor. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude handelt, kann von den Anforderungen nach EnEV gemäß § 24 Abschn. 6 EnEV 2014 abgewichen werden. Es besteht demnach keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises. Ein solcher kann Ihnen deshalb auch nicht zur Kenntnis gegeben werden. Ihrem Auskunftsersuchen kann ich daher mangels Verfügbarkeit der Information nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen