Anhaltende "Zerstörung" einer Biotopfläche
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sein einiger Zeit wird eine als Biotopfläche mit überregionaler Bedeutung kartierte Fläche "Spielplatz für Jugendliche genutzt".
Hierbei wurden und werden Bäume gefällt, Unterstände gebaut usw. und die Eigenheit der Natur vor Ort stark verändert.
Grundsätzlich eine zu begrüßende Freizeitbeschäftigung, jedoch sicherlich nicht in einem ausgewiesenen Biotop.
Ein Hinweis, dass es sich um ein Biotop handelt wurde nicht beachtet.
Biotophaupt Nr. 5737-0095
Biotopteilflächen Nr. 5737-0095-002
Überschrift Lehmgruben nordwestlich Oberkotzau
Nord-Westlicher Bereich.
Sollte ein solcher Eingriff problematisch sein, bitte ich Sie (sofern Sie nicht Zuständig sind) die Behörde zu informieren, die hier eingreifen sollte um nochmal offiziell zu Informieren sowie ggf. den Schutz der Biotopflächen durchzusetzen.
Grundsätzlich freue ich mich über eine Antwort ob eine solche Veränderung problematisch und zu unterbinden ist oder spielt sowas keine Rolle?
Ich möchte Ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich einer Verwendung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten in diesem Fall nicht zustimme.
Ich danke Ihnen und verbleibe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Oktober 2020
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28. November 2020
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