Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL ist zu entnehmen, dass dreizehn Verfassungsbeschwerden gegen die Reform des Tötungsstrafrechts 2015 anhängig sind, also gegen das sogenannte "Sterbehilfeverbot".
Aus dem mit diesem Internet-Content beworbenen Bericht in der Druckausgabe 6/2017 des SPIEGELS gehen teilweise detaillierte Informationen über die Beschwerdeführenden und deren Rechtsanwälte sowie den vorgebrachten Argumentationen hervor. Konkrete Namen werden genannt. Insgesamt bleiben die Informationen unvollständig, wenig konkret und substantiell.
Dies ärgert mich, nachdem die Sterberechtsorganisation Dignitas, eine der Beschwerdeführenden, deren Mitglied ich bin, offenbar aus Angst meiner Bitte nicht entsprach, mir ihre Beschwerde zukommen zu lassen. Auch eine andere Beschwerdeführer, der HVD, traut sich offenbar aus schlecht verhohlener Angst ("aus Achtung vor der Unanbhängigkeit") vor dem Bundesverfassungsgericht nicht, die eigene Beschwerde zu veröffentlichen.
Ich finde, auch von diesem Gericht darf nicht einmal der Hauch eines Anscheins ausgehen, Angst zu erregen und willkürlich zu entscheiden. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren zum "Sterbehilfeverbot" die volle Aufmerksamkeit und das volle Licht der Öffentlichkeit fand, sollte dies auch bei dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen dieses dann beschlossenes und in Kraft getretene Gesetz so sein. Aus meiner Sicht ist kein Argument ersichtlich, warum die Grundrechtsverletzungsbeschwerden gegen das angegriffene Gesetz nur nach Massgabe der Medien und deren journalistischer Kompetenz öffentlich sein könnten. Vielmehr ist es ein unmöglicher Vorgang, dass Detailinformationen aus einem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen ein Gesetz für wirtschaftliche Interessen verzweckt werden können, anstatt unaufgefordert der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt zu werden, wie es sich gehört.
Daher bitte ich um Auskunft zu den folgenden Fragen:
1. Wieviel Beschwerdeverfahren gegen die genannte Strafrechtsreform sind anhängig?
2. Wieviele Verfassungsbeschwerden wurden zur Entscheidung angenommen? Wurden auch Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen?
Wer hat Beschwerde erhoben, mit wem zusammen, und sofern durch bevollmächtigte Rechtskundige: durch wen?
Ferner bitte ich um die Übersendung der Beschwerden und ebenfalls um Übersendung der angeforderten Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden, bevorzugt in dem üblichen pdf-Dateiformat.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Süttmann
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Februar 2017
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18. März 2017
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- Heribert Wasserberg
- Betreff
- Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot [#20330]
- Datum
- 14. Februar 2017 09:07
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- autoreply to Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot
- Datum
- 14. Februar 2017 09:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Heribert Wasserberg
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- AW: autoreply to Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot [#20330]
- Datum
- 14. Februar 2017 09:36
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- Bundesverfassungsgericht
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- Ihre E-Mails vom 14. Februar 2017
- Datum
- 3. März 2017 10:45
- Status
- Warte auf Antwort
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- Heribert Wasserberg
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- AW: Ihre E-Mails vom 14. Februar 2017 [#20330]
- Datum
- 12. März 2017 14:09
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- Bundesverfassungsgericht
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- Ihre E-Mail vom 12. März 2017
- Datum
- 27. März 2017 14:58
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- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Heribert Wasserberg
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- Vermittlung bei Anfrage „Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot“ [#20330]
- Datum
- 29. März 2017 17:03
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Von
- Heribert Wasserberg
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot“ [#20330]
- Datum
- 29. März 2017 17:05
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 31. März 2017 10:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 11. April 2017 11:15
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- Von
- Heribert Wasserberg
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage »Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das sog. "Sterbehilfe"-Verbot« [#20330] # 15-726/003 II#0092 [#20330]
- Datum
- 2. Mai 2017 17:58
- An
- Bundesverfassungsgericht
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
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- autoreply to
- Datum
- 2. Mai 2017 18:06
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 2. Mai 2017 - AR 1256/17
- Datum
- 17. Mai 2017 09:43
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Das intransparente Verhalten des Bundesverfassungsgerichts ist unbefriedigend.