Sehr geehrter Herr [geschwärzt],
Ihre Anfrage vom 24.11.20 ist bei uns elektronisch am 24.11.20 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden.
Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2).
Sie sind bereit, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden. Diesbezüglich weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird.
Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt: Nach der Anhörung (Anhörungsfrist 14 d) des Dritten (betroffener Lebensmittelunternehmer) ergeht die Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG über Ihren Antrag. In einem Bescheid wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Zugang zu den Daten 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides erfolgt. Gleichzeitig wird dem betroffenen Lebensmittelunternehmer mitgeteilt, dass Ihnen der Zugang zu den Informationen gewährt wird, jedoch erst frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides. Der Lebensmittelunternehmer hat dadurch die Möglichkeit, in diesen 14 Tagen gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse mitgeteilt.
Nach Fristablauf wird Ihnen dann, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt.
@ VLÜA IK ([geschwärzt]): Bitte Ablage
Mit freundlichen Grüßen
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