Akteneinsicht/IFG-Anfrage bzgl. Untätigkeit bei IFG-Anfragen
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Akteneinsicht zu dem Fall der Untätigkeit und Fristüberschreitungen bei meinen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG
- eine Liste an Maßnahmen, die getroffen wurden um das gesetzeswidrige Verhalten einzustellen bzw. IFG/UIG/VIG korrekt zu bearbeiten
- interne Protokolle oder Präsentationen bspw. von Direktorensitzungen, Personalversammlungen, Besprechungen oder anderen Evaluierungen des Falls
- allgemein jegliche andere Dokumente wie Protokolle, Evaluierungen oder Präsentationen, in welchem das ITZBund diesen Fall auswertet/evaluiert
- optional weitere Statements und Informationen, mit denen Sie mir diesen Fall erläutern möchten
Diese Anfrage bezieht sich auf meine vergangenen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG, welche teilweise über 6 Monate Fristüberschreitung beinhalteten. Eine nicht auf Vollständigkeit geprüfte Liste finden Sie im Anhang 1 in der nächsten Mail.
Ebenso verweise ich auf Anhang 2 für eine Liste von Anfragen Dritter, bei welchen ebenfalls Fristen überschritten wurden.
Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte.
Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG.
Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit dem Fall getroffenen Maßnahmen, wie Sie das IFG zukünftig gesetzeskonform umsetzen wollen.
Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen.
Sofern zutreffend ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum15. Dezember 2020
-
19. Januar 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!