Akteneinsicht/IFG-Anfrage bzgl. Untätigkeit bei IFG-Anfragen

Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Akteneinsicht zu dem Fall der Untätigkeit und Fristüberschreitungen bei meinen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG
- eine Liste an Maßnahmen, die getroffen wurden um das gesetzeswidrige Verhalten einzustellen bzw. IFG/UIG/VIG korrekt zu bearbeiten
- interne Protokolle oder Präsentationen bspw. von Direktorensitzungen, Personalversammlungen, Besprechungen oder anderen Evaluierungen des Falls
- allgemein jegliche andere Dokumente wie Protokolle, Evaluierungen oder Präsentationen, in welchem das ITZBund diesen Fall auswertet/evaluiert
- optional weitere Statements und Informationen, mit denen Sie mir diesen Fall erläutern möchten

Diese Anfrage bezieht sich auf meine vergangenen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG, welche teilweise über 6 Monate Fristüberschreitung beinhalteten. Eine nicht auf Vollständigkeit geprüfte Liste finden Sie im Anhang 1 in der nächsten Mail.
Ebenso verweise ich auf Anhang 2 für eine Liste von Anfragen Dritter, bei welchen ebenfalls Fristen überschritten wurden.

Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte.
Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG.

Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit dem Fall getroffenen Maßnahmen, wie Sie das IFG zukünftig gesetzeskonform umsetzen wollen.

Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen.

Sofern zutreffend ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folge…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht/IFG-Anfrage bzgl. Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#206544]
Datum
15. Dezember 2020 23:46
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Akteneinsicht zu dem Fall der Untätigkeit und Fristüberschreitungen bei meinen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG - eine Liste an Maßnahmen, die getroffen wurden um das gesetzeswidrige Verhalten einzustellen bzw. IFG/UIG/VIG korrekt zu bearbeiten - interne Protokolle oder Präsentationen bspw. von Direktorensitzungen, Personalversammlungen, Besprechungen oder anderen Evaluierungen des Falls - allgemein jegliche andere Dokumente wie Protokolle, Evaluierungen oder Präsentationen, in welchem das ITZBund diesen Fall auswertet/evaluiert - optional weitere Statements und Informationen, mit denen Sie mir diesen Fall erläutern möchten Diese Anfrage bezieht sich auf meine vergangenen Anfragen nach dem IFG/UIG/VIG, welche teilweise über 6 Monate Fristüberschreitung beinhalteten. Eine nicht auf Vollständigkeit geprüfte Liste finden Sie im Anhang 1 in der nächsten Mail. Ebenso verweise ich auf Anhang 2 für eine Liste von Anfragen Dritter, bei welchen ebenfalls Fristen überschritten wurden. Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte. Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG. Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit dem Fall getroffenen Maßnahmen, wie Sie das IFG zukünftig gesetzeskonform umsetzen wollen. Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen. Sofern zutreffend ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206544/
<< Anfragesteller:in >>
Mein Zeichen: #206544 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei aus technischen Gründen die in der vorherigen Mail ange…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht/IFG-Anfrage bzgl. Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#206544]
Datum
15. Dezember 2020 23:49
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen: #206544 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei aus technischen Gründen die in der vorherigen Mail angekündigten Anhänge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Akteneinsicht/IFG-Anfrage bzgl. Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#206544]
Datum
15. Januar 2021 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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