Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag,
wegen Lärmprobleme mit der Immission eines Flugzeugturbinen-Prüfstandes nähe meines Wohnsitzes bin ich seit 2014 mit verschiedenen Behörden in Kontakt. Meine Intensionen liefen bis zum Petitionsausschuss der Landesregierung NRW. Daraufhin wurden von einer Gutachterstelle Lärmmessungen durchgeführt und ein Bericht erstellt. Zu den Darstellungen im Bericht habe ich fachspezifische Fragen, die mir aber nicht vom Gutachter beantwortet werden. Ich bin selbst in diesem Fach beruflich seit 1989 tätig und nehme mir deshalb eine gewisse Fachkompetenz heraus.
Meine konkrete Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW die Beantwortung meiner Fragen durchzusetzen?
Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Küllertz
Anfragenr: 216096
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Postanschrift
Peter Küllertz
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