Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wegener Fleischwaren
Dorfstraße 31
49439 Steinfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle 05.06.2029: mängelfrei
- Kontrolle 13.08.2020: 1 Mangel

Auskunft wurde erst nach einer Untätigkeitsklage erteilt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld [#216558]
Datum
24. März 2021 18:42
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wegener Fleischwaren Dorfstraße 31 49439 Steinfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinf…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld [#216558]
Datum
14. Mai 2021 13:07
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Stein…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld [#216558]
Datum
30. September 2021 16:37
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 24.05.2021 wurde trotz Nachfrage nicht beantwortet. Ic…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 24.05.2021 wurde trotz Nachfrage nicht beantwortet. Ich beantrage deshalb erneut die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wegener Fleischwaren Dorfstraße 31 49439 Steinfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
19. Oktober 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 176 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontr…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. November 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" per Fax vom 02.10.2021 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#216558] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontr…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#216558]
Datum
6. November 2021 18:28
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
15. November 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 203 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#216558] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontr…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#216558]
Datum
17. November 2021 12:57
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216558/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung mit falschem Antragsdatum. Fachkräftinnenmangel – kann frau nichts machen.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
372,9 KB
Eingangsbestätigung mit falschem Antragsdatum. Fachkräftinnenmangel – kann frau nichts machen.
<< Anfragesteller:in >>
Frage PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat ihr Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine An…
An Landkreis Vechta Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Frage
Datum
18. November 2021
An
Landkreis Vechta
Status
geschwärzt
260,4 KB
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat ihr Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine Anfrage „Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) erhalten? Funktionieren deren E-Mail-Adresse und Faxnummer? Ich vermute einen technischen Defekt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
25. Januar 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 274 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
29. Januar 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 02.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
17. Februar 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 297 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 324 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 02.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Kontaktdaten Dienstaufsicht PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr gee…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kontaktdaten Dienstaufsicht
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die folgenden Daten Ihrer Dienstaufsicht mit: - Bezeichnung - Ansprechpartner - Faxnummer - E-Mail Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontaktdaten der Dienstaufsicht
Kontaktdaten der Dienstaufsicht
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 02.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
9. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 409 Tage überschritten. Damit sind Sie weit über einem Jahr untätig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld [#216558]
Datum
10. Juni 2022 09:36
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld“ vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 410 Tage überschritten. Damit sind Sie seit weit über einem Jahr untätig. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
11. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 02.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 221 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
19. Juli 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um stattliche 449 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Nächster Halt: 26122 Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Herren, Damen und Diverse (m/w/d), meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Stein…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld [#216558]
Datum
20. Juli 2022 12:51
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Herren, Damen und Diverse (m/w/d), meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Wegener Fleischwaren, Steinfeld" vom 24.03.2021 (#216558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um respektable 450 Tage überschritten. Möchten Sie mich in Oldenburg daten? Bitte informieren Sie mich noch heute (= 20.07.2022) über den Stand meiner Anfrage. I don't mind if you contact me in English if you don't understand German. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
K L A G E [geschwärzt] Klägerin / Klägers, g e g e n Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmitte…
An Verwaltungsgericht Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. September 2022
An
Verwaltungsgericht Oldenburg
Status
K L A G E [geschwärzt] Klägerin / Klägers, g e g e n Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, Beklagte / Beklagter, wegen: Anspruch auf Informationserteilung vorläufiger Streitwert: 5.000 EUR Es wird unter Ankündigung folgender Anträge Klage erhoben: • Die Beklagte/Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin/dem Kläger folgende Informationen zugänglich zu machen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wegener Fleischwaren Dorfstraße 31 49439 Steinfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. • Die Beklagte/Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung I Sachverhalt Am 24. März 2021 beantragte die Klägerin/der Kläger über die Plattform FragDenStaat.de bei der Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Zusendung folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wegener Fleischwaren Dorfstraße 31 49439 Steinfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. (Anlage K 1). Hierauf reagierte die Beklagte/der Beklagte bis zum heutigen Tage in der Sache nicht. II Rechtliche Würdigung Der Klage ist stattzugeben, da sie zulässig und begründet ist. 1. Die Verpflichtungsklage ist zulässig. Eines Ausgangsbescheids bzw. eines (abgeschlossenen) Vorverfahrens im Sinne von § 68 VwGO bedurfte es vorliegend nicht, da über den Antrag auf Informationszugang vom 24. März 2021 ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde, § 75 S. 1 VwGO. Seit Antragstellung sind mehr als drei Monate vergangen, vgl. § 75 S. 2 VwGO. Ein zureichender Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde weder mitgeteilt noch ist ein solcher ersichtlich. 2. Die Klage ist auch begründet. Es besteht ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG iVm § 3 NUIG oder § 2 Abs. 1 VIG. Es handelt sich hierbei im Grundsatz um einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der von “jedermann” geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 C 1/14 –, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 – 7 C 29/17 –, juris Rn. 14). Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umwelt- oder Verbraucherinformationen und der Antrag wurde bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt. Es greifen auch keine Ausschlussgründe, die dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen könnten. Die Behörde, der es obliegt, das Vorliegen von Ausschlussgründen darzulegen, hat sich in angemessener Frist sachlich hierzu nicht positioniert. Im Übrigen ist das Eingreifen potentieller Ausschlussgründe nicht ersichtlich. Jedenfalls überwiegt das Informationsinteresse.
Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 Klageeingang, Verfügung an die Gegenseite und Kostenrechnung über 483 €. Diesen Betrag gibt es zurück,…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
9. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Klageeingang, Verfügung an die Gegenseite und Kostenrechnung über 483 €. Diesen Betrag gibt es zurück, sobald die notorisch untätige Behörde den Rechtsstreit verloren hat.
<< Anfragesteller:in >>
7 A 2981/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2022. Ich bevorzuge eine…
An Verwaltungsgericht Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
16. September 2022
An
Verwaltungsgericht Oldenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2022. Ich bevorzuge eine Verhandlung vor der Kammer. Ich bin mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Oldenburg
Der Beklagte bittet das Gericht um eine Fristverlängerung bis zum 23.11.2022, die ihm antragsgemäß gewährt wird. W…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Beklagte bittet das Gericht um eine Fristverlängerung bis zum 23.11.2022, die ihm antragsgemäß gewährt wird. Wegen "hohem Arbeitsaufkommen im Fachamt".
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid: 604 Tage nach der Anfrage und 2½ Monate nach Einreichung der Untätigkeitsklage.
Bescheid: 604 Tage nach der Anfrage und 2½ Monate nach Einreichung der Untätigkeitsklage.
Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
23. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Vechta wird Ihnen anliegende Abschrift übersandt mit der Bitte um Mitteilung, ob das Verfahren für erledigt erklärt wird. Mit freundlichen Grüßen i. V. [geschwärzt] Richterin Auf Anordnung [geschwärzt] Justizangestellte Dieses Schreiben ist zur Vereinfachung nicht unterzeichnet. >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten Der am 18.11.2022 erstellte Bescheid ist als Anhang beigefügt. <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Vechta wegen Anspruch auf Informationserteilung 7 A 2981/22 teile ich dem Gericht mit, dass der Beklagte mit Bescheid vom 18.11 .2022 dem Antrag des Klägers stattgegeben hat. Eine Durschrift des Bescheides an den Kläger ist als Anlage beigefügt. Damit dürfte sich das Klageverfahren in der Hauptsache erledigt haben. Ich möchte dem Gericht mitteilen, dass ich mich einer möglichen Erledigungserklärung der Klägerseite anschließe. Für den Fall einer übereinstimmenden Erledigungserklärung, erklärt sich der Beklagte bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Auftrag [geschwärzt]
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft: - Kontrolle 05.06.2029: mängelfrei - Kontrolle 13.08.2020: 1 Mangel
Auskunft: - Kontrolle 05.06.2029: mängelfrei - Kontrolle 13.08.2020: 1 Mangel
<< Anfragesteller:in >>
7 A 2981/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 23.11.2022. Das Verfahren wird…
An Verwaltungsgericht Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
16. Dezember 2022
An
Verwaltungsgericht Oldenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 23.11.2022. Das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Vechta möchte ich Sie a…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Vechta möchte ich Sie an die Erledigung der gerichtlichen Verfügung vom 23. November 2022 erinnern. Mit Schreiben vom 22. November 2022 hatte der Beklagte einen Bescheid übersandt, mit dem Ihrem Antrag auf Informationsgewährung entsprochen hat. Das Ziel der Klage ist damit bereits ohne gerichtliche Entscheidung erreicht. Zudem hatte der Beklagte mit seinem Schreiben mitgeteilt, dass er die Kosten dieses gerichtlichen Verfahren übernimmt. Damit ist das Gerichtsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Da Sie die Klage erhoben haben, ist auch von Ihnen eine Prozesserklärung erforderlich, damit das Verfahren eingestellt werden kann. Ich bitte Sie daher erneut, dem Gericht mitzuteilen, ob Sie das Verfahren als erledigt ansehen. Bitte tun Sie dies bis zum 30. Dezember 2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Richter am Verwaltungsgericht Auf Anordnung [geschwärzt] Justizangestellte Dieses Schreiben ist zur Vereinfachung nicht unterzeichnet.
Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
20. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Vechta wird Ihnen anliegende Entscheidung übersandt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Justizangestellte Dieses Schreiben ist zur Vereinfachung nicht unterzeichnet. >>>>>>>>>> Beschluss des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsgericht Oldenburg Beschluss 7 A 2981/22 In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt], [geschwärzt] - Kläger - gegen Landkreis Vechta vertreten durch den Landrat, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta - 30-39-02/22 - - Beklagter - wegen Anspruch auf Informationserteilung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg - 7. Kammer - am 19. Dezember 2022 durch den Berichterstatter beschlossen: 1. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 €festgesetzt. Gründe 1. Das Verfahren war in entsprechender Anwendung des§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, da beide Beteiligte den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Kosten waren nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes(§ 161 Abs. 2 VwGO) dem Beklagten aufzuerlegen, weil er sich zur Übernahme der Verfahrenskosten bereiterklärt hat. Die Kostenentscheidung ist unanfechtbar (§ 158 Abs. 2 VwGO). 2. Die Streitwertfestsetzung beruht auf§ 52 Abs. 2 GKG. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Wird der Beschwerdewert nicht erreicht, ist die Beschwerde nur statthaft, wenn sie vom Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fragen zugelassen wird. Die Nichtzulassung ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schießplatz 10, 26122 Oldenburg eingelegt wird. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. [geschwärzt] [qualifiziert elektronisch signiert]
Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 >>>>>>>>>> Kostenrechnung des Gerichtes: Es werden 322,00 € vom Verwaltu…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
10. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Kostenrechnung des Gerichtes: Es werden 322,00 € vom Verwaltungsgericht an mich erstattet, die verbleibenden 161,00 € werden der Gegenseite angerechnet. <<<<<<<<<<
<< Anfragesteller:in >>
7 A 2981/22 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Aktenzeich…
An Verwaltungsgericht Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
17. Januar 2023
An
Verwaltungsgericht Oldenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei [geschwärzt] Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten von 161,00 € zuzüglich 4,20 €, die sich wie folgt zusammensetzen: Porto 0,85 € Druckkostenpauschale für 4 DIN A4-Seiten 2,00 € Porto 0,85 € Druckkostenpauschale für 1 DIN A4-Seite 0,50 € Summe 4,20 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Oldenburg
7 A 2981/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gesichtes <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
7 A 2981/22
Datum
8. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gesichtes <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Kostenfeststellungsbeschluss des Gesichtes: Die beantragten Druckkostenpauschalen wurden nicht anerkannt. <<<<<<<<<<