Rechtsförmlichkeitsprüfung BZVMdF
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Ergebnis der Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (Beamtenzuständigkeitsverordnung MdF – BZVMdF) vom 8. Mai 2012 (GVBl. II/12, Nr. 34)
Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wird, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung.
Sofern die Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung nicht durch Ihr Haus vorgenommen wurde, bitte ich um Fehlanzeige.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sofern diese 50 € übersteigen. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Wie vermutet erfolgte die Rechtsförmlichkeitsprüfung nur äußerst oberflächlich.
Zum einem ist dies daran ersichtlich, dass hier nur das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (=Bundesrecht), nicht aber auch die GGO (=Landesrecht) herangezogen wurde.
Zum anderen wurden die Gesetze nicht vollständig zitiert und dies auch nicht moniert (nur einzelne Satznummern in den Gesetzeszitaten, fehlende §§ jedoch gar nicht).
Insgesamt weist daher die BZVMdF trotz der Er- und Bearbeitung durch 2 Ministerien erhebliche Fehler auf.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Oktober 2021
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9. November 2021
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