Kontrollbericht zu Reineke-Brot GmbH & Co. KG, Salzkotten

1. Wann haben in den letzten 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Reineke-Brot GmbH & Co. KG
Geseker Straße 26
33154 Salzkotten

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Reineke-Brot GmbH & Co. KG, Salzkotten [#231458]
Datum
20. Oktober 2021 13:40
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den letzten 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reineke-Brot GmbH & Co. KG Geseker Straße 26 33154 Salzkotten 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.10.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen d…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Reineke-Brot GmbH & Co. KG, Salzkotten [#231458]
Datum
22. Oktober 2021 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.10.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d. h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des besonders hohen Aufwandes, der mit Ihrer Anfrage verbunden ist, ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden können. Gemäß § 7 VIG ist der von Ihnen gestellte Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei. Ich informiere Sie, dass mit einer voraussichtlichen Höhe von 1.500 € an Gebühren und Auslagen zu rechnen ist. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Sofern Sie das beabsichtigen, ist die Antragsrücknahme oder Einschränkung bis zum 26.10.2021 mir gegenüber zu erklären. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um kurze Erklärung, wie sich diese stattliche Summe zusammensetzt. Sofer…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Reineke-Brot GmbH & Co. KG, Salzkotten [#231458]
Datum
22. Oktober 2021 12:49
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um kurze Erklärung, wie sich diese stattliche Summe zusammensetzt. Sofern es die Summe auf einen kostenfreien Betrag reduziert, schränke ich ferner den Antrag auf die letzten 2 Jahre ein. Ich bitte um kurze Mitteilung, ob dies der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Anfrage vom 20.10.2021 Sehr Antragsteller/in nach § 7 VIG werden für individuell zurechenbare Leistungen der…
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Sehr Antragsteller/in nach § 7 VIG werden für individuell zurechenbare Leistungen der Behörde kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Ein Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 € ist gebühren- und auslagenfrei. Sie haben um Auskunft gebeten, ob die Beschränkung auf Zusendung der Kontrollberichte der letzten zwei Jahre gebührenfrei ist. Die tatsächliche Höhe der Gebühr lässt sich erst im laufenden Verfahren verbindlich ermitteln. Zu den erforderlichen Tätigkeiten gehören u. a. - Prüfung des von Ihnen geltend gemachten Rechtsanspruches auf Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des VIG - Prüfung der beantragten Berichte auf personenbezogene Daten und entsprechende Bearbeitung mit Auslagenermittlung - Schriftverkehr mit Ihnen als Antragssteller - Anhörungs- und Bekanntmachungsverfahren nach VIG - Abstimmung mit nach VIG vorgeschriebenen Personen/Personengruppen. Die Stundensätze richten sich nach den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Durch die Reduzierung der beantragten Berichte wird der Aufwand bez. der Prüfung auf personenbezogene Daten und Bearbeitung mit Auslagenermittlung reduziert. Es wird voraussichtlich mit einer Gebühr in Höhe von ca. 1.100 € zu rechnen sein.
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AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458] Sehr << Anrede >> Bitte teilen Sie mir mit ob eine Beschrän…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458]
Datum
3. November 2021 17:43
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte teilen Sie mir mit ob eine Beschränkung auf den letzten Kontrollbericht dann gebührenfrei erfolgen kann und bei welcher Höhe der Aufwand liegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458] Sehr Antragsteller/in bei Beschränkung auf den letzten Kontrollbericht …
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458]
Datum
4. November 2021 07:09
Status
Sehr Antragsteller/in bei Beschränkung auf den letzten Kontrollbericht wird der Aufwand für Bearbeitung und Auslagen unter 1.000 € liegen, so dass Gebührenfreiheit für Ihren Antrag nach VIG besteht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie den Ihren Antrag auf Zugang zum letzten Kontrollbericht reduzieren, damit ich das Verwaltungsverfahren fortführen kann.

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AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458] Sehr << Anrede >> Ich danke für die schnelle Rückmeldung. …
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.10.2021 [#231458]
Datum
4. November 2021 07:56
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich danke für die schnelle Rückmeldung. Ich beschränke den Antrag entsprechend. ---- Wäre es möglich, dass Sie mir zusätzlich eine Auflistung des Datums der Kontrollberichte der letzten 5 Jahre geben? (ohne Angabe von Details oder Beanstandungen, damit dies keinen großen Aufwand erzeugt) Falls dies den gebührenfreien Rahmen wieder sprengt, stelle ich aber gerne diesen Antrag gesondert und getrennt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>