Baumbilanz Ostholstein

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gebiet des Kreises. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch den Kreis oder im Auftrag des Kreises als auch durch private Dritte.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gebiet des Kreises. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch den Kreis selbst oder im Auftrag des Kreises oder durch private Dritte.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

(In einer ursprünglichen Anfrage an die Gemeinde Ahrensbök war ich darauf verwiesen worden, dass der Kreis Ostholstein die zuständige untere Naturschutzbehörde ist siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/baumbilanz-ahrensbok/)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Ostholstein [#234684]
Datum
6. Dezember 2021 11:37
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gebiet des Kreises. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch den Kreis oder im Auftrag des Kreises als auch durch private Dritte. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gebiet des Kreises. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch den Kreis selbst oder im Auftrag des Kreises oder durch private Dritte. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse. (In einer ursprünglichen Anfrage an die Gemeinde Ahrensbök war ich darauf verwiesen worden, dass der Kreis Ostholstein die zuständige untere Naturschutzbehörde ist siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/baumbilanz-ahrensbok/)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234684/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IZG-Anfrage. Aufgrund der Komplexität der Anfrag…
Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
AW: Baumbilanz Ostholstein [#234684]
Datum
23. Dezember 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IZG-Anfrage. Aufgrund der Komplexität der Anfrage verlängere ich die Frist gemäß § 5 Abs. 2 um einen Monat bis zum 06.02.2022. Die Begründung ergibt sich daraus, dass die von Ihnen erbetenen Informationen nicht als Überblick erfasst sind. Sie lassen sich nicht aus einer bestehenden Liste ermitteln. Bzgl. Ihrer Anfrage zu Baumschutzsatzungen kann ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass die jeweiligen Kommunen dafür zuständig sind. Es steht den Gemeinden frei Baumschutzsatzungen aufzustellen. Auskunft hierüber können die jeweiligen Gemeinden und Städte des Kreises Ostholstein geben oder diese sind bereits auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen einsehbar. Die Zusammenstellung durch den Kreis wäre mit Gebühren bis zu 250 € verbunden. Eine genaue Eingrenzung der Gebühren ist nicht möglich, da der benötigte Zeitaufwand nicht konkret darstellbar ist. Sofern auf Basis dieser Satzungen Bäume gefällt oder als Ersatzpflanzung angeschafft wurden, so liegen dem Kreis diese Informationen nicht vor. Hinsichtlich der Baumfällungen und Ersatzpflanzungen durch Dritte teile ich Ihnen mit, dass dies nur durch die komplette Sichtung der Einzelakten möglich ist. Die dafür benötigten Zeitanteile (mind. 1 Arbeitstag) der unteren Naturschutzbehörde überschreiten nach derzeitiger Einschätzung den maximalen Gebührensatz von 250 €, sodass davon auszugehen ist, dass sich die Gebühr für die Auskunft der unteren Naturschutzbehörde an der maximalen Gebühr in Höhe von 250 € orientieren wird. Das liegt darin begründet, dass sämtliche Einzelakten von Baumfällungen und Ersatzpflanzungen durchgesehen werden müssen. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind bisher so nicht abrufbar. Die vom Kreis veranlassten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen werden vom Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice verwaltet. Diese sind nur über eine Schätzung anhand der Baumaßnahmen der vergangenen Jahre an allen Kreisstraßen möglich. Auch hier ist die Zusammenstellung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, da es keine fertigen Zusammenstellungen gibt. Die Gebühren für eine Auskunft nach dem IZG-SH dürfen kumulativ 500 € nicht überschreiten. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes kann eine (deutlich) geringere Gebühr für die gewünschte Auskunft nicht in Aussicht gestellt werden. Grundlage für die Gebührenberechnung ist das IZG-SH-KostenVO vom 21. März 2007. Mit geringerem Aufwand ließe sich nur die Zahl der Anträge an sich ermitteln. Aber mit einem Antrag wird in der Regel nicht nur ein Baum beantragt. Auch lässt sich daraus nicht die Anzahl der tatsächlichen Ersatzpflanzungen ermitteln. Dies hätte eine ungenaue Schätzung zu Folge, die keine Aussagekraft hätte. Da mir der Zweck Ihrer Anfrage nicht bekannt ist, kann ich nicht einschätzen, welchen Detaillierungsgrad der Auskunft Sie benötigen. Geben Sie mir gerne eine Rückmeldung, ob Sie aufgrund meiner Informationen eine Änderung Ihrer Anfrage wünschen oder Sie eingrenzen oder aber beibehalten möchten. Ich bin ab dem 03.01. wieder erreichbar, bis dahin erfolgt kein Aufwand, der für Sie Gebühren erzeugt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Kosten ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen <&…
An Der Landrat des Kreises Ostholstein Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Ostholstein [#234684]
Datum
25. Dezember 2021 09:59
An
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Kosten ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234684/

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Der Landrat des Kreises Ostholstein
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Von
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Dezember 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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