Sehr geehrter Herr Lindenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.03.2022. Gerne möchte ich Ihnen einige kurze Erläuterungen zu Ihren Fragen zukommen lassen.
Die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Hinweisgeberstelle fungiert als externe Meldestelle für tatsächliche oder potentielle Verstöße gegen Aufsichtsrecht. Hier kann “Jedermann“ auch anonym im weitesten Sinne Verstöße mit Bezug zum Finanzmarkt melden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie in § 4d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) und der Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin-Hinweisgeberverordnung – BaFinHwgebV).
Die Hinweisgeberstelle der BaFin nimmt gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 FinDAG Meldungen über tatsächliche oder potentielle Verstöße gegen alle Normen und Vorgaben des Aufsichtsrechts entgegen. Dies umfasst alle Rechtssätze, bei denen die BaFin deren Einhaltung durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Personen sicherzustellen oder Verstöße dagegen zu ahnden hat. Dies können Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sein. Entscheidend ist also, dass ein Verstoß gemeldet wird, der ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen oder einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt betrifft.
Beispiele für potentielle Verstöße gegen Aufsichtsrecht sind etwa Informationen über Unregelmäßigkeiten bei Banken und Versicherungen oder Informationen über Marktmanipulation, Insiderhandel und unerlaubte Finanzgeschäfte. Die Hinweisgeberstelle hat jedoch keine allgemeine Zuständigkeit für die Entgegennahme von Meldungen über jede beliebige Einrichtung. Auch allgemeine Rechtsberatung darf die BaFin nicht erbringen. Dies ist gesetzlich allein den beratenden Berufen vorbehalten, insbesondere Rechtsanwälten. Auch Verbraucherschutzorganisationen bieten Unterstützung an.
Umfassende Informationen zur Hinweisgeberstelle der BaFin einschließlich der häufig gestellten Fragen finden Sie auch unter
https://www.bafin.de/dok/8031504 .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen