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Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke

Können sie mir bitte den Zeitplan zur Behebung sachlicher Mängel im gemeinsamen Prüfvermerk von BMUV und BMWK vom 8.3.2022 mitteilen?
https://www.bmuv.de/download/pruefung-des-weiterbetriebs-von-atomkraftwerken-aufgrund-des-ukraine-kriegs

Werden bei der Korrektur der sachlichen Mängel auch Fachexperten der Reaktorsicherheitskommission, Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Technischem Überwachungsverein einbezogen, sowie Atomrechtler?

Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt: Warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt von BMUV und BMWK veröffentlicht und werden weiterhin von beiden Ministerien unkorrigiert öffentlich referenziert (z.B. in Presse-Interviews von Robert Habeck & Steffi Lemke)?

Mit sachlichen Mängeln im Prüfvermerk sind insbesondere 3 Punkte gemeint:
1. Verwechslung von Streckbetrieb (zusätzliche Strommengen) und Teillastbetrieb (Verlagerung von Strommengen)
("führt nicht zu zusätzlichen AtomStrommengen", "Minderproduktion im Sommer 2022")
2. Verwechslung von PSÜ (betriebsbegleitend) und PSA (Stillstand)
("da die letzte umfangreiche Sicherheitsüberprüfung 2009 stattfand", "Dies konfligiert jedoch mit einem Weiterbetrieb der Anlagen")
3. Verwechslung von Betriebsgenehmigung und Genehmigung zum Leistungsbetrieb
("erloschene Betriebserlaubnis", "kämen einer „Neugenehmigung“ gleich")

Siehe zu den drei Punkten diese Einschätzungen von Fachexperten:
zu 1. 2. und 3.:
https://www.kernd.de/kernd/presse/pressemitteilungen/2022/2022-03-15_Kommentierung-der-Pruefvermerks-der-Bundesregierung-zum-Weiterbetrieb-von-Kernkraftwerken-durch-KernD-Kopie.php

zu 1. und 2.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/tuev_stellungnahme.pdf

zu 1.
https://www.grs.de/de/glossar/streckbetrieb

zu 2.
https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2022-03-13/92a5f901fe20b849f13ff8fb2731a47b/

zu 3.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/gutachten_laufzeitverlaengerung.pdf
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-05/56173733-gutachten-ohne-juristischen-einwaende-gegen-laengere-atomlaufzeit-003.htm

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 3 Follower:innen
Florian Blümm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können sie mir bi…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Florian Blümm
Betreff
Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke [#252680]
Datum
4. Juli 2022 18:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können sie mir bitte den Zeitplan zur Behebung sachlicher Mängel im gemeinsamen Prüfvermerk von BMUV und BMWK vom 8.3.2022 mitteilen? https://www.bmuv.de/download/pruefung-des-weiterbetriebs-von-atomkraftwerken-aufgrund-des-ukraine-kriegs Werden bei der Korrektur der sachlichen Mängel auch Fachexperten der Reaktorsicherheitskommission, Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Technischem Überwachungsverein einbezogen, sowie Atomrechtler? Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt: Warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt von BMUV und BMWK veröffentlicht und werden weiterhin von beiden Ministerien unkorrigiert öffentlich referenziert (z.B. in Presse-Interviews von Robert Habeck & Steffi Lemke)? Mit sachlichen Mängeln im Prüfvermerk sind insbesondere 3 Punkte gemeint: 1. Verwechslung von Streckbetrieb (zusätzliche Strommengen) und Teillastbetrieb (Verlagerung von Strommengen) ("führt nicht zu zusätzlichen AtomStrommengen", "Minderproduktion im Sommer 2022") 2. Verwechslung von PSÜ (betriebsbegleitend) und PSA (Stillstand) ("da die letzte umfangreiche Sicherheitsüberprüfung 2009 stattfand", "Dies konfligiert jedoch mit einem Weiterbetrieb der Anlagen") 3. Verwechslung von Betriebsgenehmigung und Genehmigung zum Leistungsbetrieb ("erloschene Betriebserlaubnis", "kämen einer „Neugenehmigung“ gleich") Siehe zu den drei Punkten diese Einschätzungen von Fachexperten: zu 1. 2. und 3.: https://www.kernd.de/kernd/presse/pressemitteilungen/2022/2022-03-15_Kommentierung-der-Pruefvermerks-der-Bundesregierung-zum-Weiterbetrieb-von-Kernkraftwerken-durch-KernD-Kopie.php zu 1. und 2. https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/tuev_stellungnahme.pdf zu 1. https://www.grs.de/de/glossar/streckbetrieb zu 2. https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2022-03-13/92a5f901fe20b849f13ff8fb2731a47b/ zu 3. https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/gutachten_laufzeitverlaengerung.pdf https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-05/56173733-gutachten-ohne-juristischen-einwaende-gegen-laengere-atomlaufzeit-003.htm Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Blümm Anfragenr: 252680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252680/ Postanschrift Florian Blümm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Blümm
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Blümm, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke [#252680] (Ticket: DP02-26693)
Datum
7. Juli 2022 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blümm, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zum Prüfvermerk vom 7. März 2022, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ veröffentlicht wurde, auf die ich Ihnen gerne antworte. Beide Ministerien haben geprüft, ob und inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der aktuell hohen Importabhängigkeit von Russland zur Energiesicherheit beiträgt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob längere Atomlaufzeiten mögliche Versorgungsengpässe im nächsten Winter ausgleichen können. Aber auch eine mehrjährige Verlängerung wurde betrachtet. Beide Ministerien kommen darin zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland leisten könnte, und dies zu sehr hohen wirtschaftlichen Kosten sowie rechtlichen und technischen Unwägbarkeiten. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke daher nicht zu empfehlen. Die Bemühungen der Bundesregierung konzentrieren sich vielmehr darauf, die Energieversorgung auf robustere Säulen zu stellen, die Importabhängigkeit von Russland konsequent zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dazu trifft die Bundesregierung unter anderem bereits seit Wochen intensive Vorkehrungen, damit die Gasspeicher gefüllt und Reserven an Kohle angelegt werden. Auch die Energieversorgungsunternehmen sorgen vor und diversifizieren die Importe. Mit den schon ergriffenen Maßnahmen hat Deutschland Vorsorge getroffen. Zudem treibt das BMWK den Ausbau der Erneuerbaren intensiv voran. Dazu hat das Bundeskabinett am 6. April 2022 das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Mit diesem werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. Der gemeinsame Prüfvermerk vom 7. März 2022 wurde unter anderem auch auf der Grundlage von Gesprächen mit den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke (CEOs von E.ON, RWE und EnBW) erstellt. Diese haben gegenüber dem BMUV und dem BMWK darauf hingewiesen, dass eine Laufzeitverlängerung für sie nur sinnvoll sei, wenn entweder die Prüftiefe der grundlegenden Sicherheitsanalyse verringert würde oder auf weitreichende Nachrüstungsmaßnahmen, die sich im Zuge der Sicherheitsüberprüfung ergeben könnten, verzichtet würde. Für den Fall, dass der Staat in der aktuellen Lage einen Weitertrieb zur Absicherung der Versorgungssicherheit für nötig erachtet, haben die Betreiber weiterhin mitgeteilt, dass dann die Bundesregierung die volle Kontrolle und Verantwortung für Investitionen, Kosten, Erträge sowie Verfahrensumfang und ‑tiefe auf der sicherheitstechnischen und genehmigungsrechtlichen Seite übernehmen müsse. Ein solcher Betrieb der Anlagen in unmittelbarer Staatsverantwortung kommt nicht in Betracht. Eine Absenkung des Sicherheitsniveaus ist für das BMUV, das die Aufsicht nach Atomrecht und den hohen grundrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten hat, nicht zu vertreten. Die Betriebsgenehmigung im Übrigen bleibt selbstverständlich erhalten, um einen illegalen Nichtleistungsbetrieb während der Phase bis zum Abbau der Anlagen zu verhindern. Das ändert jedoch nichts daran, dass für die drei derzeit noch laufenden Anlagen Ende des Jahres das Recht zum Leistungsbetrieb erlischt. Ein erhebliches rechtliches Risiko bliebe auch bestehen, falls notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen und nach § 19a AtG vorgeschriebene periodische Sicherheitsüberprüfungen unterblieben. Im Ergebnis spiegelt der Prüfvermerk vom 7. März 2022 nach wie vor die Auffassung des BMUV wieder, eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Informationen hierzu und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMUV unter www.bmuv.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Florian Blümm
Sehr << Anrede >> danke für die Erklärung, wie es zu den Fehlern im Prüfvermerk kam. Anscheinend wurd…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Florian Blümm
Betreff
AW: WG: Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke [#252680] (Ticket: DP02-26693) [#252680]
Datum
12. Juli 2022 17:02
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Erklärung, wie es zu den Fehlern im Prüfvermerk kam. Anscheinend wurde mit den Betreibern gesprochen, aber nicht mit Atomrechtlern oder Experten der Reaktor-Sicherheitskommission. Sie sagen, dass eine Überarbeitung des Prüfvermerks nicht vorgesehen ist. Die sachlichen Mängel im Prüfvermerk werden also nicht korrigiert. Damit erübrigt sich meine erste Frage. Meine zweite Frage bleibt leider unbeantwortet: "Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt: Warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt von BMUV und BMWK veröffentlicht und werden weiterhin von beiden Ministerien unkorrigiert öffentlich referenziert (z.B. in Presse-Interviews von Robert Habeck & Steffi Lemke)?" Es ist Ihre Entscheidung bei Ihrer Auffassung zu bleiben und auf eine Neuberwertung zu verzichten trotz entscheidender Sachfehler im Prüfvermerk. Aber es kann ja nicht sein, dass Sie weiterhin bewusst Falschinformationen im Internet und gegenüber der Presse verbreiten - insbesondere zu Streckbetrieb, PSÜ und Betriebsgenehmigung.
Florian Blümm
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitve…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Florian Blümm
Betreff
AW: WG: Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke [#252680] (Ticket: DP02-26693) [#252680]
Datum
13. August 2022 17:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke“ vom 04.07.2022 (#252680) wurde von Ihnen nur teilweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Es ging in der ursprünglichen Anfrage um 2 Fragen: 1. Können sie mir bitte den Zeitplan zur Behebung sachlicher Mängel im gemeinsamen Prüfvermerk von BMUV und BMWK vom 8.3.2022 mitteilen? 2. Falls es keinen Zeitplan zur Korrektur gibt: Warum bleiben Falschaussagen unkorrigiert im Internetauftritt von BMUV und BMWK veröffentlicht und werden weiterhin von beiden Ministerien unkorrigiert öffentlich referenziert (z.B. in Presse-Interviews von Robert Habeck & Steffi Lemke)? Frage 1 wurde von Herrn Borghoff beantwortet, Frage 2 leider nicht - auch nicht auf Rückfrage am 12. Juli 2022. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Blümm

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Blümm, vielen Dank für Ihre Nachfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nuklear…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Sachliche Mängel im Prüfvermerk zur Laufzeitverlängerung der 6 deutschen Kernkraftwerke [#252680] [#252680] (Ticket: DP02-28654)
Datum
16. August 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Blümm, vielen Dank für Ihre Nachfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zum Prüfvermerk vom 7. März 2022, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ veröffentlicht wurde, auf die ich Ihnen gerne antworte. Wie Ihnen bereits in der Antwort vom 7. Juli 2022 mitgeteilt wurde, spiegelt im Ergebnis der Prüfvermerk vom 7. März 2022 nach wie vor die Auffassung des BMUV wieder, eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen. Zudem handelt es sich um das Ergebnis der vorangegangenen Bewertung durch BMUV und BMWK, so dass auch aus diesem Grund die Änderung eines Dokuments, dass eine bereits vorgenommenen Bewertung wiedergibt nicht geboten scheint. Auch auf den Internetseiten des BMUV findet sich die Auffassung des BMUV. Die Analysen zur Versorgungssicherheit wurden seit obigem Prüfvermerk fortgesetzt. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben im Auftrag der Bundesregierung von März bis Mai 2022 eine Sonderanalyse für den Winter 2022/23 durchgeführt. Diese Berechnungen basieren auf aktualisierten Annahmen nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Abgeschätzt wurden in diesem 1. Stresstest mögliche Auswirkungen einer angespannten Lage auf den Energiemärkten auf den Stromsektor in Deutschland und Europa. Es wurde beispielsweise untersucht, wie viel Gasverbrauch zur Stromerzeugung sich marktseitig bzw. durch die Marktrückkehr von Reservekraftwerken in Deutschland und in Europa einsparen ließe. Auf Basis der getroffenen Annahmen kommt die Sonderanalyse zu dem Ergebnis, dass ein sicherer Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Winter 2022/23 gewährleistet ist. Die Bundesregierung hat zusätzlich einen 2. Stresstest veranlasst. Dieser prüft die Versorgungssicherheit im Stromsektor und den sicheren Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes unter nochmals verschärften Annahmen. Dazu gehören zum Beispiel noch höhere Preisannahmen als im ersten Stresstest, ein noch gravierenderer Ausfall von Gaslieferungen, ein höherer Stromverbrauch aufgrund des verstärkten Einsatzes von Stromheizungen und ein stärkerer Ausfall von französischen Atomkraftwerken. Zudem nimmt dieser zweite Stresstest die Sondersituation im Süden Deutschlands noch stärker in den Blick, insbesondere in Bayern. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse dieses 2. Stresstests bewerten und auf der Grundlage dieser Analysen und Fakten Entscheidungen über weitere Maßnahmen treffen. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Informationen hierzu und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMUV unter www.bmuv.de/datenschutz<http://www.bmuv.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen