Kontrollbericht zu Domino´s Pizza, Peine

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Domino´s Pizza
Hagenmarkt 25
31224 Peine

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Ein Beispiel hierfür ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Domino´s Pizza, Peine [#260701]
Datum
12. Oktober 2022 15:06
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino´s Pizza Hagenmarkt 25 31224 Peine 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Ein Beispiel hierfür ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260701/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ein weiterer Schwachsinnsbescheid dieser unfähigen Behörde: Immer noch falscher Anfragezeitraum und Nonsensgeschwu…
Ein weiterer Schwachsinnsbescheid dieser unfähigen Behörde: Immer noch falscher Anfragezeitraum und Nonsensgeschwurbel zu Veröffentlichung.
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Die arbeitsscheue, kackfaule Behörde versucht nun über eine manipulative Fristsetzung ihre Ekelbetriebe zu decken.…
Die arbeitsscheue, kackfaule Behörde versucht nun über eine manipulative Fristsetzung ihre Ekelbetriebe zu decken. Der Peiner Verwaltungskot ist augenscheinlich nicht lernfähig.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch falscher Zeitraum PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Seh…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch falscher Zeitraum
Datum
13. Dezember 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Bescheid vom 23.11.2022 zu meiner VIG-Anfrage Kontrollbericht zu Domino´s Pizza, Peine [#260701] widerspreche ich. Mal wieder, weil Sie systematisch schlampig arbeiten. Begründung: Ich habe nicht nur Informationn zu den letzen beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen angefragt. Meine Anfrage lautete "1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino´s Pizza Hagenmarkt 25 31224 Peine 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Ein Beispiel hierfür ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an." Bitte erstellen Sie einen Bescheid und die Auskunft über den korrekten Anfragezeitraum. Mit der korrekten Anfrage. Bitte geben Sie die Anfragenummer an. Der Betreff nennt 5 Jahre, Ihre Begründubg die letzten beiden Lebensmittelprüpfungen. Sie verschwenden meine Zeit und Steuergelder. Letztendlich sinnlos, weil die von Ihnen gedeckten Ekelbetriebe ohnehin auffliegen. Was soll das? Warum muss ich Sie immer wieder auf Ihre schlampige Arbeit hinweisen? Leiden Sie unter einer Leseschwäsche? Sind Sie mit der Bearbeitung von Word-Dokumenten überfordert? Was soll dieses dauerhafte Peiner Verwaltungsversagen? ICH. BITTE. UM. EMPFANGSBESTÄTIGUNG. VERSTEHEN SIE MICH? Bitte ersparen Sie Anfragesteller:innen das Geschwurbel mit der Einlegung eines Rechtsbehelfes des angefragten Betriebes. Dieser ist NICHT aufschiebend. Was soll übrigens folgende Formulierung? "EINE WEITERGABE DER KONTROLLBERICHTE AN DRITTE ODER EINE VERÖFFENTLICHUNG IST NICHT GESTATTET." Auch wenn Sie das NICHT unterstreichen, ist es Unfug. Versuchen Sie auch damit von Ihnen kontrollierte Betriebe zu decken? Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung, bevor Sie derartigen Unsinn verbreiten! Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort Fristsetzung PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Antwort Fristsetzung
Datum
13. Dezember 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, erläutern Sie mir bitte, was Ihre manipulative Fristsetzung vom 08.12.2022 zu meiner VIG-Anfrage Kontrollbericht zu Domino´s Pizza, Peine [#260701] soll. Ich habe bereits mit meiner Anfrage UNMISSVERTÄNDLICH klar gemacht, dass ich mit einer Weitwergabe meiner Daten einverstanden bin, WENN SIE DER BETRIEB ANFRAGT. Welchen Teil davon haben Sie nicht verstanden? Also ja: SIE. DÜRFEN. MEINE. DATEN. AN. DEN. BETRIEB. WEITER. GEBEN. WENN. ER. SIE. ANGEFRAGT. HAT. Bitte lesen Sie künftig meine Anfragen oder delegieren Sie diese Aufgaben bitte an Behördenmitarbeitende ohne Leseschwäche. Bonus: Sie lassen sich fast ein Jahr und eine Untätigkeitsklage Zeit, bevor sie tätig werden und setzen dann eine Frist von zwei Wochen? Was stimmt mit Ihnen nicht? Bitte beachten Sie, dass die Dreimontsfirst für diese Anfrage am 12.01.2023 ausläuft. Danke, [geschwärzt]