Wasserentnahme durch Braunkohletagebaue
Bei meiner Recherche bin ich auf die Befreiung von der Wasserentnahmeabgabe durch Braunkohletagebaubetreiber gestoßen, siehe Paragraph 91 SächsWG Absatz 4, Ziffer 6.
Nun würde mich interessieren, wie hoch die entgangenen Einnahmen des Freistaates Sachsen durch die Befreiung von der Abgabe seit Inkrafttreten des Gesetzes 2013 sind. Bitte beziffern Sie die entgangenen Einnahmen tabellarisch nach Jahr, Betreiber der Tagebaue und Höhe der entgangenen Einnahmen.
Zusätzlich bitte ich ebenfalls in tabellarischer Form um die Informationen, wie viel Wasser durch die sächsischen Braunkohletagebaubetreiber entnommen worden ist, im Zeitraum von 2013 an bis jetzt.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Dezember 2022
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1. Februar 2023
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