Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kärntner Hütte
Cuxhavener Straße 55
21075 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190214scan181608_geschwaerzt.pdf
442,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sven Anders
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
15. Januar 2019 17:54
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kärntner Hütte Cuxhavener Straße 55 21075 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
24. Januar 2019 11:56
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 15.01.2019 Betrieb: Kärntner Hütte, Cuxhavener Str. 55, 21075 Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Harburg Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VS1 – Harburger Rathausplatz 4 21073 Hamburg Fax: 040/4279-07470 Tel: 040/42871-3378
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn ich keine Gründe für die Weitergabe meiner Daten an das Restaurant sehe,…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
25. Januar 2019 09:58
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn ich keine Gründe für die Weitergabe meiner Daten an das Restaurant sehe, stimme ich eine Weitergabe auf Nachfrage des Betriebs zu sofern sie dies zur Auflage machen und ansonsten die Bearbeitung einstellen. Bitte informieren Sie mich, wenn sie meine Daten an den Betrieb weitergeben. Fragen Sie bitten den Betrieb nach den Gründen, weshalb der Betrieb meine Daten braucht und prüfen Sie diese, ansonsten halte ich die Datenweitergabe gemäß der Pflicht zur Datensparsamkeit Art. 5 – EU-DSGVO Absatz 1 für rechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 42264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, Sie haben mitgeteilt, weiterhin die Auskunft nach dem …
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
28. Januar 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, Sie haben mitgeteilt, weiterhin die Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu begehren und gleichzeitig den Widerspruch nach § 21 DSGVO bekräftigt, ohne hinreichende Gründe mitzuteilen. Das Bezirksamt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das VIG zwar einen Auskunftsanspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher formuliert, dieser aber nicht verborgen stattfindet und im Sinne einer Transparenz eben auch den Betrieben ausdrücklich Offenheit zugesteht. Diese Regelung ist elementare Grundlage im VIG. Insofern ist davon auszugehen, dass Auskunftsuchende sich regelmäßig nicht wirksam auf eine Nichtweitergabe der Daten berufen können, zumal das Recht der Betriebe nach VIG, als spezielle Regelung für dieses Auskunftverfahren, im Verhältnis zu den allgemeinen Schutzregelungen nach der DSGVO prioritäre Anwendung findet. Sie haben damit folgende Möglichkeiten: • Sie erhalten Ihren Antrag nach dem VIG sowie Ihren Widerspruch weiterhin aufrecht und legen gegenüber dem Bezirksamt konkret Ihre persönlichen Gründe dar, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Eine besondere Situation, die einen Widerspruch rechtfertigt, stellt in diesem Zusammenhang eine vergleichsweise hohe Hürde dar. Bei Darlegung konkreter Gründe, wird das Bezirksamt prüfen, ob Sie sich wirksam auf die Datenschutzregelungen berufen können. • Sie erhalten Ihren Widerspruch aufrecht und wollen weiterhin die begehrte Auskunft, da bisher der Betrieb nicht nach Ihren Daten gefragt hat. Das Bezirksamt wird das Verfahren fortführen und soweit der betroffene Betrieb nicht nachfragt, Ihre persönlichen Daten nicht weitergeben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Nachfrage nicht an Fristen gebunden ist und somit auch erfolgen kann, wenn Ihnen bereits eine Auskunft gegeben worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, jedoch auch dann keine – im rechtlichen Sinne – wirksame Begründung abgegeben, ist das Bezirksamt auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet. • Sie nehmen Ihren Widerspruch zurück, soweit dieser beispielsweise auf allgemeinen Erwägungen beruht und für Sie nicht eine – im Sinne des Gesetzes – besondere Situation vorliegt. Das Bezirksamt wird in der Folge das Verfahren nach dem VIG starten. Im Falle einer aktiven Nachfrage des Betriebes würden dann Ihr Name und Ihre Anschrift mitgeteilt. • Sie nehmen Ihren Antrag nach dem VIG zurück. Das Bezirksamt würde damit das Verfahren abschließen. Wir erwarten Ihre Antwort innerhalb einer Woche und stellen den Antrag zurück. Bezirksamt Harburg Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VS1 – Harburger Rathausplatz 4 21073 Hamburg Fax: 040/4279-07470 Tel: 040/42871-3378
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner E-Mail vom 24. Januar hab ich Ihnen AUSDRÜCKLICH erlaubt meine Daten unt…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
28. Januar 2019 14:23
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner E-Mail vom 24. Januar hab ich Ihnen AUSDRÜCKLICH erlaubt meine Daten unter bestimmten Voraussetzungen weiterzuleiten. Ich verlange lediglich, dass der Betrieb ihnen und mir mitteilt wofür er meine Daten benötigt und sie mich darüber informieren, wenn der Betrieb die Daten wünscht. Denn wenn er sie nicht benötigt, braucht und darf er sie diese nicht anfragen. Und Daten dürfen nur mit einer Begründung gespeichert werden und müssen ansonsten gelöscht werden. Ich bitte um zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 42264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, wir teilen Ihnen mit, dass der Betrieb Kärtner Hütte vo…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
31. Januar 2019 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, wir teilen Ihnen mit, dass der Betrieb Kärtner Hütte von seinem Recht auf Auskunft gem. § 5 II 4 VIG Gebrauch gemacht hat. Es liegt uns nun eine Anfrage zu Ihren persönlichen Daten vor. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrer Anfrage festhalten. Sollten wir innerhalb von einer Woche keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass Sie an einer Auskunft nicht mehr interessiert sind. Mit freundliche Grüßen

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Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube ihnen meine Daten an den Betrieb weiter zu geben. Dieses hatte ich auc…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kärntner Hütte, Hamburg [#42264]
Datum
9. Februar 2019 12:15
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube ihnen meine Daten an den Betrieb weiter zu geben. Dieses hatte ich auch schon in meiner Mail vom 24.1 und vom 28.1. formuliert. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 42264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>