Kontrollbericht zu barfuss, Nordhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
barfuss
<< Adresse entfernt >> 1
99734 Nordhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christin Sachtleben
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Christin Sachtleben
Betreff
Kontrollbericht zu barfuss, Nordhausen [#44000]
Datum
16. Januar 2019 13:35
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: barfuss << Adresse entfernt >> 1 99734 Nordhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christin Sachtleben <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christin Sachtleben << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christin Sachtleben
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu barfuss [#44000] Sehr geehrte Frau Sachtleben, Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingega…
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu barfuss [#44000]
Datum
22. Januar 2019 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Frau Sachtleben, Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. All diese Anfragen werden durch uns geprüft und bearbeitet. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Frage wird auf jeden Fall geprüft uns weiter bearbeitet. Sofern Ihre Anfrage nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet werden kann, werden Sie vorab über die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen informiert. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte teilen Sie uns hierfür ihre komplette Adresse mit. A. Wilhelm Fachbereichsleiterin Landratsamt Nordhausen Fachbereich Veterinärwesen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Dienstgebäude: Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631/ 90 84 51 Fax: +49 3631/ 90 84 50 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet www.landratsamt-nordhausen.de<<Name und E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken!

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Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu barfuss [#44000] Sehr geehrte Frau Sachtleben, mit Mail vom 22.01.2019 wurden Sie um Mittelung…
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu barfuss [#44000]
Datum
4. Februar 2019 11:24
Status
Sehr geehrte Frau Sachtleben, mit Mail vom 22.01.2019 wurden Sie um Mittelung Ihrer vollständigen Adresse geben. Leider haben Sie bis heute nicht darauf geantwortet. Nur wenn uns Ihre vollständige Adresse vorliegt, können wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten und zusenden. Sollten Sie uns nicht bis zum 15.02.2019 antworten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein berechtigtes Interesse besteht. In diesem Fall sehen wir von einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage ab. A. Wilhelm Fachbereichsleiterin Landratsamt Nordhausen Fachbereich Veterinärwesen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Dienstgebäude: Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631/ 90 84 51 Fax: +49 3631/ 90 84 50 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet www.landratsamt-nordhausen.de<<Name und E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken!