Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sing Kong
Carl-Bosch-Straße 137
67063 Ludwigshafen am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
16. Januar 2019 21:46
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sing Kong Carl-Bosch-Straße 137 67063 Ludwigshafen am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Zulässigkeit

Offenbar geht die Behörde davon aus, dass Kontrollberichte nicht herausgegeben werden müssen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: WG: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
25. Januar 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe nicht nur nach Kontrollberichten, sondern…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
31. Januar 2019 09:29
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe nicht nur nach Kontrollberichten, sondern auch nach Daten der letzten Kontrollen gefragt. Bitte senden Sie mir diese zu. Aber auch die Herausgabe von Kontrollberichten ist vom VIG umfasst. Der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am …
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
19. März 2019 09:09
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein“ vom 16.01.2019 (#44484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihnen wurde per Mail am 25.01.2019 mitgeteilt, dass Ihre Antwort Ihnen auf dem Postw…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
19. März 2019 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihnen wurde per Mail am 25.01.2019 mitgeteilt, dass Ihre Antwort Ihnen auf dem Postweg (Postausgang 25.01.2019) übersandt wird. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, sind wir gerne bereit Ihnen ein Duplikat zu überlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Brief vom 25.01.19 lehnen Sie meinen Antrag aufgrund fehlender hinreichen…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
6. April 2019 17:41
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Brief vom 25.01.19 lehnen Sie meinen Antrag aufgrund fehlender hinreichender Bestimmung ab. In meiner eMail vom 31.01.19 habe ich die hinreichende Bestimmung ausführlich dargelegt. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Mail vom 16.01.2019 habe ich die Zustellung der Informationen per E-Mail…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
17. April 2019 22:04
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Mail vom 16.01.2019 habe ich die Zustellung der Informationen per E-Mail angefragt. Sollte Ihnen das nicht möglich sein können Sie mir die Kontrollberichte auch gerne postalisch zusenden. Nach § 6 Absatz 1 VIG darf der Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf eine andere Art gewährt werden. Der Grund war dem Bescheid nicht zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 26.04.19. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass i…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
3. Mai 2019 21:35
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 26.04.19. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die angeforderten Informationen weiterhin benötige. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rh…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
9. Juni 2019 01:05
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein“ vom 16.01.2019 (#44484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrteAntragsteller/in das unten genannte Mail entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe Ihnen bereits am 2…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Kontrollbericht zu Sing Kong, Ludwigshafen am Rhein [#44484]
Datum
12. Juni 2019 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das unten genannte Mail entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe Ihnen bereits am 24.01.2019 auf Ihre Anfrage geantwortet. Am 06.04.2019 stellten Sie weiter Fragen zu der Gaststätte. Diese wurde Ihnen am 12.04.2019 beantwortet. Am 26.04.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Betrieb abgemeldet hat. Wir gaben Ihnen die Möglichkeit die Kontrollberichte in unseren Räumen einzusehen. Hiervon machten Sie keinen gebrauch. Mit freundlichen Grüßen