Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
** High Priority **
Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
Ihre Anfrage vom 25.01.2019 mittels beigefügter E-Mail ist bei uns
eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher
Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden.
Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des
betroffenen Betriebs erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund ist noch
nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur
Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand
Ihrer Anfrage ab.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem
Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG
hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses
eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen
Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers
mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die
Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte um Mitteilung,
ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich
innerhalb einer Woche keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen
erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen
möchten.
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Ordnungsamt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ord VetLeb L
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin
Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postadresse:
Karl-Marx-Strasse 83
12040 Berlin
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>>> Antragsteller/in Antragsteller/in [#49815]<<Name und E-Mail-Adresse>>
25.01.2019 11:31 >>>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schiller Bar
Herrfurthstraße 7
12049 Berlin
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht
nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe
entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen
mitzuteilen.
Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als
„geringfügig“ oder „schwerwiegend“).
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den
Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.
Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats
zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer
Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine
Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin,
dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten a
n Dritte im Sinne
von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte
ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um
Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls.
zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen