Kontrollbericht zu La Paz, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Paz
Kurt-Weill-Gasse 7
12627 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Paz, Berlin [#52151]
Datum
27. Januar 2019 19:29
An
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Paz Kurt-Weill-Gasse 7 12627 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Kein Nachrichtentext
Von
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.02.2019 [#52151] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für den Hinweis auf § 5…
An Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.02.2019 [#52151]
Datum
20. Februar 2019 15:46
An
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für den Hinweis auf § 5 Abs. 2 S. 4 VIG. Das ist sehr aufmerskam. Ich weise die Abteilung Wirtschaft, Straße und Grünflächen des OA MH daraufhin, dass es gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten und somit aufrecht zu erhalten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, dürfen Sie meine Daten an den Betrieb weiter geben. Ich bitte Sie mich in diesem Fall über diesen Vorgang zu informieren. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Zurücknahme meiner Widerspruchsmöglichkeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.02.2019 [#52151] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kont…
An Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.02.2019 [#52151]
Datum
16. März 2019 10:47
An
Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu La Paz, Berlin“ vom 27.01.2019 (#52151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>