Informationssammlungen zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus in der Bezirksregierung Köln bzw. der Dienst- und Kommunalaufsicht, Informationen über einzelne Meldungen aus den Jahren 2018/19
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln, speziell in der Kommunal- und Dienstaufsicht und anderen Abteilungen (abgesehen von der Schulabteilung, zudem alle verfügbaren Informationen zu einzelnen schriftlichen, persönlichen oder (fern-)mündlichen Meldungen entsprechender Vorfälle in den Jahren 2018/19.
Für den Zeitraum 2017/18 haben Sie bisher die ähnliche Informationsfreiheitsanfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/informationssammlungen-zum-umgang-mit-rassismusantisemitismus-in-der-bezirksregierung-koln-bzw-der-dienst-und-kommunalaufsicht-informationen-uber-einzelne-meldungen-aus-den-jahren-201718/) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet und die gesetzliche Frist mittlerweile um 143 Tage reaktionslos überschritten. Ich lasse die öffentlich nachlesbare Information mit Ihrem Einverständnis über Strohleute zuständigkeitshalber weiterleiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum3. Februar 2019
-
6. März 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!