Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kwartier Lateng
Ackermannsgasse 7
53424 Remagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
17. Februar 2019 17:21
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kwartier Lateng Ackermannsgasse 7 53424 Remagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ v…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
20. März 2019 11:52
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 17.02.2019. Wir werden den von Ihn…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen
Datum
21. März 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 17.02.2019. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 Verbraucherinformationgesetz (VIG) anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 10.04.2019 aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Bitte teilen Sie uns bis zum 10.04.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, konnten wir Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 VIG beantworten. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen
Datum
21. März 2019 18:04
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
27. März 2019 14:26
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ v…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
24. April 2019 08:58
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
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Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
10. Mai 2019 07:32
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
24. Mai 2019 15:24
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
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Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
14. Juni 2019 09:09
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
22. Juli 2019 19:23
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
13. August 2019 17:25
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
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Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
13. September 2019 10:40
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 143 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt Details
Von
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Betreff
AW: 3.5.3; Ihre E-Mail-Anfrage vom 17.02.2019 - Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen [#58292]
Datum
18. Oktober 2019 16:22
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kwartier Lateng, Remagen“ vom 17.02.2019 (#58292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinf…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
4. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 2 VIG vom 17.02.2019 zum Betrieb: Kwartier Lateng, Ackermannsgasse 7, 53424 Remagen Sehr << Antragsteller:in >> Es ergeht folgender Bescheid Ihr Antrag wird abgelehnt, soweit Sie die begehrte Auskunft per E-Mail und im Beanstandungsfalle die Herausgabe der Kontrollberichte fordern. Wir werden Ihnen Auskunft über die Daten der Kontrollen und darüber, ob es zu Beanstandungen kam, sowie gegebenenfalls den Inhalt der Kontrollberichte telefonisch Auskunft erteilen. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und §26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes genannten Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen. Vorliegend sind weder Ausschluss- und Beschränkungsgründe gemäß § 3 VIG noch Ablehnungsgründe nach §4 VIG ersichtlich, sodass Sie einen Anspruch auf Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen haben. Gemäß § 6 Absatz 1 VIG kann die informationspflichtige Stelle den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Vorliegend ist ein wichtiger Grund gegeben, der es rechtfertigt, die Informationserteilung auf andere Art als die von Ihnen begehrte zu gewähren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihr Antrag über die Plattform "Topf Secret" gestellt worden und nicht auszuschließen bzw. vielmehr zu erwarten ist, dass der Bescheid sowie die Kontrollberichte auf der Plattform veröffentlicht werden, erscheint es naheliegend, dass unsere staatliche Informationsweitergabe an Sie in ihren Auswirkungen einer staatlichen Information sehr nahe kommt. Problematisch ist hierbei, dass unsere Behörde - im Gegensatz zu einer eigenen Veröffentlichung der Informationen im Internet - nach Herausgabe der Informationen an den Antragsteller auf den öffentlichen Kommunikationsprozess auf der von foodwatch / FragDenStaat betriebenen Plattform gerade nicht mehr einwirken kann und durch die Veröffentlichung der behördlichen Schreiben bzw. Bescheide beim Leser der Eindruck eines behördlichen Informationshandelns entstehen kann (Vgl. VG Regensburg vom 15.03.2019, Rn 5 S 19.189; VG Koblenz vom 10.04.2019, 1 L 287/19.KO). Deshalb werden wir die begehrten Informationen nicht per E-Mail und im Beanstandungsfalle nicht durch Übersendung der Kontrollberichte, sondern durch telefonische Auskunftserteilung zugänglich machen. Sie können uns hierzu ab dem 23.12.2019 unter der Telefonnummer 02641 975-203 erreichen. Gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Dieser Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Mit Post vom heutigen Tag wird der durch Ihren Antrag betroffene Lebensmittelunternehmer über diese Entscheidung informiert, sodass zu erwarten ist, dass ihm diese Entscheidung spätestens am 23.12.2019 bekannt gegeben wird. Eine telefonische Informationserteilung wird daher frühestens ab dem 09.12.2019 erfolgen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass sich die Bekanntgabe verzögert hat, kann sich die Informationsgewährung entsprechend zeitlich verschieben. Eine Verzögerung ergibt sich auch, wenn der betroffene Lebensmittelunternehmer Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid einlegt, da dieser aufschiebende Wirkung hat. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,- € gebühren- und auslagenfrei. Wir weisen des Weiteren auf Folgendes hin: Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/innen ein Recht auf Wahrung ihrer Daten haben. Falls Sie dieses Schreiben im Internet veröffentlichen, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogene Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1) an: <<E-Mail-Adresse>> Fußnote: 1) vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen, Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S 73). oder 3. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (www.kreis-ahrweiler.de) im Impressum aufgeführt sind. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
fernmündliche Auskunft zur VIG-Anfrage vom 17.02.2019 Bitte beachten: Es handelt sich hier nicht um einen Brief de…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Via
Telefonanruf
Betreff
fernmündliche Auskunft zur VIG-Anfrage vom 17.02.2019
Datum
9. Januar 2020 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten: Es handelt sich hier nicht um einen Brief der Behörde sondern um die Wiedergabe einer fernmündlich erhaltenen Auskunft von der Behörde: Am 09.01.2020 wurde mir telefonisch folgende Auskunft erteilt: Kontrolle am 28.04.2017: Am Vortag festgestellte Mängel waren weitestgehend behoben. Im Kühlraum an den Regalen stellenweise noch Schimmelflecken festgestellt. Die Wände des Kühlraumes waren auffällig nass. Kontrolle am 12.12.2017: keine Mängel festgestellt

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AW: Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbrauche…
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Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) [#58292]
Datum
15. Januar 2020 12:25
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für das mit Ihnen geführte freundliche Telefonat vom 09.01.2020. Die von Ihnen erhaltenen Informationen habe ich mir wie folgt notiert: [geschwärzt] [geschwärzt] Falls das oben notierte nicht dem entspricht, was Sie mir am 09.01.2020 telefonisch mitgeteilt hatten, bitte ich freundlich um entsprechenden Hinweis bis zum 23.01.2020. Andernfalls gehe ich davon aus, dass ich alles richtig verstanden habe. Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus recht herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58292 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]