Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel

Anfrage an: Polizeidirektion Kiel

(1) Unterlagen dazu, wann und woher das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat.

(2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel.

(3) Genehmigungen, insbesondere nach § 1 Hoheitszeichenverordnung,
dass die Polizeidirektion Kiel bei der Verwendung des Landeswappens
von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz bei der Darstellung abweichen darf.

Zuständig für die Genehmigung dürfte sein das
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein,
Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht).

Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der
Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11
aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz
vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011,
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011,
Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011.

Das unter (1) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf:
(a) Farbgebung blau/weiß statt schwarz/rot/blau/gold/silber.
(b) doppelter/dreifacher Rand statt einfachem Rand
(c) Löwen: Mähne gezackt statt gestreift
(d) Löwen: linke Tatzen haben drei statt vier Krallen
(e) Löwen: linke Beine verbunden statt getrennt
(e) Löwen: Zunge fest statt lose
(f) Löwen: Schwanz buschig statt stilisiert
(g) Löwen: zwei spitze Ohren statt einem runden
(h) Löwen: Augenloch statt geformter Iris mit Pupille
(i) Nesselblatt: zu weit an der Wappenmitte
(j) Nesselblatt: Nägel oben rechts und links haben schrägen statt senkrechten Rand
(k) Nesselblatt: oben mittig zu tiefe Einkerbung
(l) Nesselblatt: rechts oben zu schwache Einkerbung

In einer weiteren E-Mail erhalten Sie eine Gegenüberstellung der beiden Wappen.

In § 1 Hoheitszeichenverordnung heißt es:
"Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen
gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes.
Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden."

Die Polizeidirektion Kiel ist untere Landesbehörde,
darf das Landeswappen also führen,
jedoch nicht in abgewandelter Form.

Ergebnis der Anfrage

(1), (2), (3) keine direkte Informationen vorhanden,
aber Verweis/Zitat folgender Bescheide:

"20230828 Hoheitszeichen-Verwendung":
https://fragdenstaat.de/a/287199
Am 21.09.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…

"20230811 Landeswappen-Abwandlung durch die PD Kiel":
https://fragdenstaat.de/a/285949
Am 16.08.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Unterlagen dazu, wann und woher d…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
11. August 2023 17:39
An
Polizeidirektion Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Unterlagen dazu, wann und woher das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat. (2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel. (3) Genehmigungen, insbesondere nach § 1 Hoheitszeichenverordnung, dass die Polizeidirektion Kiel bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz bei der Darstellung abweichen darf. Zuständig für die Genehmigung dürfte sein das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht). Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11 aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011, Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011. Das unter (1) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf: (a) Farbgebung blau/weiß statt schwarz/rot/blau/gold/silber. (b) doppelter/dreifacher Rand statt einfachem Rand (c) Löwen: Mähne gezackt statt gestreift (d) Löwen: linke Tatzen haben drei statt vier Krallen (e) Löwen: linke Beine verbunden statt getrennt (e) Löwen: Zunge fest statt lose (f) Löwen: Schwanz buschig statt stilisiert (g) Löwen: zwei spitze Ohren statt einem runden (h) Löwen: Augenloch statt geformter Iris mit Pupille (i) Nesselblatt: zu weit an der Wappenmitte (j) Nesselblatt: Nägel oben rechts und links haben schrägen statt senkrechten Rand (k) Nesselblatt: oben mittig zu tiefe Einkerbung (l) Nesselblatt: rechts oben zu schwache Einkerbung In einer weiteren E-Mail erhalten Sie eine Gegenüberstellung der beiden Wappen. In § 1 Hoheitszeichenverordnung heißt es: "Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes. Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden." Die Polizeidirektion Kiel ist untere Landesbehörde, darf das Landeswappen also führen, jedoch nicht in abgewandelter Form.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die versprochene Gegenüberstellung anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> …
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
11. August 2023 17:40
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die versprochene Gegenüberstellung anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - polizeirevier-falckstrasse-kiel.png Anfragenr: 285948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier …
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
13. September 2023 09:16
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ vom 11.08.2023 (#285948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landespolizeiamt
(1) Verweis auf "20230828 Hoheitszeichen-Verwendung": https://fragdenstaat.de/a/287199 Am 21.09.2023 ver…
Von
Landespolizeiamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier …
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
18. Oktober 2023 23:16
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ vom 11.08.2023 (#285948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2023
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Von
Polizeidirektion Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
MIKWS an Petenten, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/landeswappen-bei-landesbehoerden/#nachricht-858528 MIKWS ist andere Behörde als PD Kiel und andere Behörde als LPA, daher nicht zuständig.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Anfrage vom 11. August 2023 17:39 Uhr hatte ich mich an Sie mit Fragen bzgl. der von Ihnen verwen…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
16. Dezember 2023 00:20
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Anfrage vom 11. August 2023 17:39 Uhr hatte ich mich an Sie mit Fragen bzgl. der von Ihnen verwendeten Wappens gewendet: (1) Unterlagen dazu, wann und woher das ... Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat. (2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel. Mit Schreiben vom 16.10.2023 teilte mir das Landespolizeiamt Informationen mit. Letztlich wurden von dort aus jedoch diese beiden Fragen an Sie nicht beantwortet und können auch von dort aus nicht beantwortet werden, weil derartige Informationen dort nicht vorliegen. Sie werden wahrscheinlich irgendwann einen Auftrag an die GMSH AöR gesendet haben, dass Sie genau dieses Schild haben wollen, die GMSH wird Sie um ein Muster gebeten haben und irgendwoher haben Sie dann ein Muster gezaubert, was leider weiter weg vom gewünschten hoheitlichen Wappen ist als technisch notwendig ist. Hier können Sie einige Gegenüberstellungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich sehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/834774/anhang/abwandlungen-des-landeswappen-bei-der-polizei-in-kiel-besser.pdf Die Polizeidirektion Kiel ist eine andere Behörde als das Landespolizeiamt. Fragen an Sie, die nur Sie beantworten können, können Sie nicht an andere Behörden weiterleiten, sondern müssen diese selbst beantworten. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir zeitnah die beiden an Sie gestellten Fragen beantworten, herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS: Mit Erlass IV 202 - 113.03 vom 15.04.1999, Amtsblatt Schleswig-Holstein #19 aus 1999 S. 194 wurde in Abschnitt II.1.19 die Farbgebung grün-weiß vorgeschrieben, in Abschnitt II.1.19.3.1 die Größe auf A3 festgelegt. Mit Erlass IV 432-50.10 aus April 2005 wurde die Farbgebung blau-weiß vorgeschrieben. Anfragenr: 285948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
Datum
20. Januar 2024 09:52
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ vom 11. August 2023 17:39 Uhr (#285948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte mich an Sie mit folgenden Fragen bzgl. der von Ihnen verwendeten Wappens gewendet: (1) Unterlagen dazu, wann und woher das ... Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat. (2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel. Mit Schreiben vom 16.10.2023 teilte mir das Landespolizeiamt Informationen mit. Letztlich wurden von dort aus jedoch diese beiden Fragen an Sie nicht beantwortet und können auch von dort aus nicht beantwortet werden, weil derartige Informationen dort nicht vorliegen. Sie werden wahrscheinlich irgendwann einen Auftrag an die GMSH AöR gesendet haben, dass Sie genau dieses Schild haben wollen, die GMSH wird Sie um ein Muster gebeten haben und irgendwoher haben Sie dann ein Muster gezaubert, was leider weiter weg vom gewünschten hoheitlichen Wappen ist als technisch notwendig ist. Hier können Sie einige Gegenüberstellungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich sehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/834774/anhang/abwandlungen-des-landeswappen-bei-der-polizei-in-kiel-besser.pdf Die Polizeidirektion Kiel ist eine andere Behörde als das Landespolizeiamt. Fragen an Sie, die nur Sie beantworten können, können Sie nicht an andere Behörden weiterleiten, sondern müssen diese selbst beantworten. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir zeitnah die beiden an Sie gestellten Fragen beantworten, herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS: Mit Erlass IV 202 - 113.03 vom 15.04.1999, Amtsblatt Schleswig-Holstein #19 aus 1999 S. 194 wurde in Abschnitt II.1.19 die Farbgebung grün-weiß vorgeschrieben, in Abschnitt II.1.19.3.1 die Größe auf A3 festgelegt. Mit Erlass IV 432-50.10 aus April 2005 wurde die Farbgebung blau-weiß vorgeschrieben.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
Datum
20. Januar 2024 10:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285948/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich die PD Kiel gefragt habe, die darauf seit 130 Tagen nichts geantwortet hat. Es haben andere Behörde etwas dazu gesagt, da aber die PD Kiel dafür zuständig ist, die entsprechenden Erlasse bei Bestellungen an die GMSH AöR umzusetzen, ist es von Relevanz zu wissen, welche Informationen diesbezüglich bei der PD Kiel vorliegen. Auch die Antwort "wir wissen nichts" ist keine zulässige Antwort, welcher Erlass mit welchen Informationen gilt, weiß die PD Kiel spätestens durch meine Anfragen. Welcher Arbeitsplatz intern zuständig ist für derartige Bestellungen, weiß ich auch immer noch nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285948.pdf - 2023-08-11_2-polizeirevier-falckstrasse-kiel.png - 2023-10-16_1-multifunktionsgert-27102023-154959-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 285948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285948/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
Datum
22. Januar 2024 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeiamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> zu dieser Anfrage habe ich bei Fragdenstaat.de gesehen, dass es inzwisch…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
Datum
15. Februar 2024 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu dieser Anfrage habe ich bei Fragdenstaat.de gesehen, dass es inzwischen eine Antwort des Landespolizeiamts vom 29.01.2024 gibt, die weiterhin darauf verweist, dass hierzu keine weiteren Informationen vorliegen würden. Ich verstehe daher auch diesen Sachverhalt nunmehr so, dass auch hier eine Aufforderung zur Stellungnahme voraussichtlich keine andere Antwort hervorbringen wird. Mit freundlichen Grüßen