Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel
(1) Unterlagen dazu, wann und woher das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat.
(2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel.
(3) Genehmigungen, insbesondere nach § 1 Hoheitszeichenverordnung,
dass die Polizeidirektion Kiel bei der Verwendung des Landeswappens
von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz bei der Darstellung abweichen darf.
Zuständig für die Genehmigung dürfte sein das
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein,
Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht).
Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der
Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11
aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz
vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011,
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011,
Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011.
Das unter (1) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf:
(a) Farbgebung blau/weiß statt schwarz/rot/blau/gold/silber.
(b) doppelter/dreifacher Rand statt einfachem Rand
(c) Löwen: Mähne gezackt statt gestreift
(d) Löwen: linke Tatzen haben drei statt vier Krallen
(e) Löwen: linke Beine verbunden statt getrennt
(e) Löwen: Zunge fest statt lose
(f) Löwen: Schwanz buschig statt stilisiert
(g) Löwen: zwei spitze Ohren statt einem runden
(h) Löwen: Augenloch statt geformter Iris mit Pupille
(i) Nesselblatt: zu weit an der Wappenmitte
(j) Nesselblatt: Nägel oben rechts und links haben schrägen statt senkrechten Rand
(k) Nesselblatt: oben mittig zu tiefe Einkerbung
(l) Nesselblatt: rechts oben zu schwache Einkerbung
In einer weiteren E-Mail erhalten Sie eine Gegenüberstellung der beiden Wappen.
In § 1 Hoheitszeichenverordnung heißt es:
"Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen
gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes.
Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden."
Die Polizeidirektion Kiel ist untere Landesbehörde,
darf das Landeswappen also führen,
jedoch nicht in abgewandelter Form.
Ergebnis der Anfrage
(1), (2), (3) keine direkte Informationen vorhanden,
aber Verweis/Zitat folgender Bescheide:
"20230828 Hoheitszeichen-Verwendung":
https://fragdenstaat.de/a/287199
Am 21.09.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…
"20230811 Landeswappen-Abwandlung durch die PD Kiel":
https://fragdenstaat.de/a/285949
Am 16.08.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…
Information nicht vorhanden
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Datum11. August 2023
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13. September 2023
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- Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 11. August 2023 17:39
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- Polizeidirektion Kiel
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- AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 11. August 2023 17:40
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- Polizeidirektion Kiel
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- AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 13. September 2023 09:16
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- 16. Oktober 2023
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 18. Oktober 2023 23:16
- An
- Polizeidirektion Kiel
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- Datum
- 14. November 2023
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- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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- Datum
- 14. Dezember 2023
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- AW: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 16. Dezember 2023 00:20
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- Polizeidirektion Kiel
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- Betreff
- Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel [#285948]
- Datum
- 20. Januar 2024 09:52
- An
- Polizeidirektion Kiel
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- Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
- Datum
- 20. Januar 2024 10:00
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Re: Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
- Datum
- 22. Januar 2024 11:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Datum
- 29. Januar 2024
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel“ [#285948]
- Datum
- 15. Februar 2024 16:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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