Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen

1. Dokumente zu Statistiken über
a) die konkrete tägliche Nutzerzahl der Online-Ausweisfunktion von Bürgern, sowie Unternehmen, wobei die Nutzung in Zugriff auf den Backend-Server von Governikus GmbH & Co. KG und das Öffnen der App oder Anwendung auf dem Endgerät separat aufzuführen sind; sollte keine Statistik über das Öffnen der App durch Google, Apple oder andere Anbieter erhoben werden, ist die Anzahl der aktiven Installationen auf Geräten zu übermitteln, um daraus die Nutzerzahlen schätzen zu können;
b) die Fehler und Probleme, die Nutzende der Online-Ausweisfunktion haben und über den Erfolg der Lösung; die Anzahl der Support-Anfragen (bspw. <<E-Mail-Adresse>> und 0421 204 95 995) ist dem anzufügen;
c) die durch den Support und Probleme der Online-Ausweisfunktion für den Steuerzahler verursachten Kosten.

2. Ihnen vorliegende Informationen über Kompatibilitätsprobleme zwischen dem Personalausweis mit Online-Funktion und Hardware-Geräten, die für die Verwendung mit diesem bestimmt sind. Im Speziellen mit dem SDI011 mit der Zertifikats-Nr. BSI-K-TR-0076-2010.

3. Ihnen vorliegende Informationen über die den in dem Personalausweis verwendeten Chips betreffende Änderungen, wodurch es zu Kompatibilitätsproblemen kommen könnte. Insofern inwieweit sich die Chips IFX_SLE78CLX1280P und NXP_P60D145 unterscheiden und dann nach einem Wechsel des Personalausweises nicht mehr kompatibel mit der vorhanden Geräte sind. Im Speziellen der Kompatibilität des NXP_P60D145 mit dem SDI011 und in Android-Geräten wie für das FP3 verbaute NFC-Chipsätze. Und ob die verbauten Chips auf den Personalausweisen auch Updates Over-the-Air durch die Ausweisapp2 erhalten oder erhalten können.

4. Informationen über die Frage, welche Stelle für Ersatzgeräte aufkommen soll, wenn durch das BSI für den Personalausweis zertifizierte Geräte nicht oder nicht mehr mit einem neuen Personalausweis funktionieren.

Ich verweise dabei auch auf den von einer anderen Person verfassten Beitrag aus einem Handy-Hilfe-Forum mit demselben Problem wie ich: https://forum.fairphone.com/t/official-lineageos-18-1-for-fairphone-3-fairphone-3/74662/342

5. Ebenso bitte ich nun erneut um alle Informationen aus Dokumenten, E-Mails und Briefen, über die Evaluierung, Planung oder eventuell vorbereitete Entscheidungsvorlagen für die BReg zu der Einführung des FIDO2-Protokolls im Personalausweis zum Abbau von Kompatibilitätsproblemen und die Senkung der Hemmschwelle für Bürger:innen und Unternehmen zur Verwendung der Online-Ausweisfunktion.

In dieser Anfrage auf Informationen sind alle von der Behörde Beliehenen, wie die Governikus GmbH & Co. KG eingeschlossen; soweit hoheitliche Aufgaben betroffen sind.

Diese Anfrage wurde zuerst an das BMI gestellt. Dieses hat mich an die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen.
In einem Vermittlungsverdahren im Rahmen des § 13 Abs. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen entschieden, dass Auskunftsersuchen grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen (Bremen) zu stellen sind. Die Mail dazu findet sich in der Anfrage an die Governikus GmbH & Co. KG:
https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-782380

Die (erste) Anfrage an das BMI findet sich hier: https://fragdenstaat.de/a/249939

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#273264]
Datum
16. März 2023 15:32
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente zu Statistiken über<< Antragsteller:in >> a) die konkrete tägliche Nutzerzahl der Online-Ausweisfunktion von Bürgern, sowie Unternehmen, wobei die Nutzung in Zugriff auf den Backend-Server von Governikus GmbH & Co. KG und das Öffnen der App oder Anwendung auf dem Endgerät separat aufzuführen sind; sollte keine Statistik über das Öffnen der App durch Google, Apple oder andere Anbieter erhoben werden, ist die Anzahl der aktiven Installationen auf Geräten zu übermitteln, um daraus die Nutzerzahlen schätzen zu können;<< Antragsteller:in >> b) die Fehler und Probleme, die Nutzende der Online-Ausweisfunktion haben und über den Erfolg der Lösung; die Anzahl der Support-Anfragen (bspw. <<E-Mail-Adresse>> und 0421 204 95 995) ist dem anzufügen;<< Antragsteller:in >> c) die durch den Support und Probleme der Online-Ausweisfunktion für den Steuerzahler verursachten Kosten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Ihnen vorliegende Informationen über Kompatibilitätsprobleme zwischen dem Personalausweis mit Online-Funktion und Hardware-Geräten, die für die Verwendung mit diesem bestimmt sind. Im Speziellen mit dem SDI011 mit der Zertifikats-Nr. BSI-K-TR-0076-2010.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Ihnen vorliegende Informationen über die den in dem Personalausweis verwendeten Chips betreffende Änderungen, wodurch es zu Kompatibilitätsproblemen kommen könnte. Insofern inwieweit sich die Chips IFX_SLE78CLX1280P und NXP_P60D145 unterscheiden und dann nach einem Wechsel des Personalausweises nicht mehr kompatibel mit der vorhanden Geräte sind. Im Speziellen der Kompatibilität des NXP_P60D145 mit dem SDI011 und in Android-Geräten wie für das FP3 verbaute NFC-Chipsätze. Und ob die verbauten Chips auf den Personalausweisen auch Updates Over-the-Air durch die Ausweisapp2 erhalten oder erhalten können.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Informationen über die Frage, welche Stelle für Ersatzgeräte aufkommen soll, wenn durch das BSI für den Personalausweis zertifizierte Geräte nicht oder nicht mehr mit einem neuen Personalausweis funktionieren.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise dabei auch auf den von einer anderen Person verfassten Beitrag aus einem Handy-Hilfe-Forum mit demselben Problem wie ich: https://forum.fairphone.com/t/official-lineageos-18-1-for-fairphone-3-fairphone-3/74662/342<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 5. Ebenso bitte ich nun erneut um alle Informationen aus Dokumenten, E-Mails und Briefen, über die Evaluierung, Planung oder eventuell vorbereitete Entscheidungsvorlagen für die BReg zu der Einführung des FIDO2-Protokolls im Personalausweis zum Abbau von Kompatibilitätsproblemen und die Senkung der Hemmschwelle für Bürger:innen und Unternehmen zur Verwendung der Online-Ausweisfunktion.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In dieser Anfrage auf Informationen sind alle von der Behörde Beliehenen, wie die Governikus GmbH & Co. KG eingeschlossen; soweit hoheitliche Aufgaben betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Anfrage wurde zuerst an das BMI gestellt. Dieses hat mich an die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen. << Antragsteller:in >> In einem Vermittlungsverdahren im Rahmen des § 13 Abs. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen entschieden, dass Auskunftsersuchen grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen (Bremen) zu stellen sind. Die Mail dazu findet sich in der Anfrage an die Governikus GmbH & Co. KG:<< Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-782380<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die (erste) Anfrage an das BMI findet sich hier: https://fragdenstaat.de/a/249939 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit leite ich Ihnen die schon erwähnte Entscheidung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Info…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#273264]
Datum
16. März 2023 15:38
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit leite ich Ihnen die schon erwähnte Entscheidung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu. Siehe unten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Von Pöser, Martina (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) – Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen ändern Weitere Empfänger:innen To: [geschwärzt] <[geschwärzt]> To: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Cc: fragdenstaat.de <fragdenstaat.de> Betreff IFG-Anfragen an die Governikus GmbH & Co.KG Datum 15. März 2023 14:25 Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], im letzten Jahr wurden von mindestens zwei Petenten (hier in CC. ) Anfragen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz an Sie gerichtet. Hierbei wurden einmal eine Übersicht aller im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten sowie dazugehörige Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Dokumentationen und des Weiteren verschiedene Informationen zur von Ihnen entwickelten Online-Ausweisfunktion hinsichtlich der Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2 angefragt (siehe für die Details Übersicht im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-im-auftrag-des-it-planungsrates-entwickelter-anwendungensoftwarekomponenten/#nachricht-694800> und Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-722668>). Diese Anfragen haben Sie am 08.06.2022 und am 04.08.2022 jeweils abgelehnt zu beantworten. Die Antragstellenden wandten sich daraufhin an uns mit der Bitte zu überprüfen, ob die Ablehnung ihrer Anträge rechtmäßig erfolgt ist. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Vorschriften über die Informationsfreiheit. Die betroffenen öffentlichen Stellen sind zur Unterstützung der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit verpflichtet (§ 13 Abs. 7 BremIFG i.V.m. § 21 Abs. 5 S. 2 und 3 BremDSGVOAG). Jeder kann die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht (§ 13 Abs. 1 BremIFG). Aufgrund von personellen Engpässen kommen wir erst jetzt dazu Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitzuteilen. Sie begründen Ihre Ablehnung der Informationszugangsanträge insbesondere damit, dass Sie nicht anspruchsverpflichtet gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) seien. Weder bediene sich eine bremische Behörde Ihrer Gesellschaft, da Auftraggeber der jeweiligen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software keine bremische Behörde sei. Noch handele es sich bei der betroffenen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, da Ihnen diese nicht durch Rechtsvorschrift übertragen wurde und es sich zudem bei der Beschaffung von Software für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb um ein fiskalisches Hilfsgeschäft handele, das von der Auskunftspflicht sowieso nicht erfasst werde. Diese Auffassung teilen wir nicht. Auch fiskalische Hilfsgeschäfte und die damit verbundenen Informationen unterliegen generell der Informationspflicht nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftspflichtig sind alle amtlichen Informationen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 BremIFG. Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde bzw. eine sonstige informationspflichtige Stelle betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise in Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit steht. Aufgrund des Gesetzeszwecks unterliegt die Amtlichkeit einem weiten Begriffsverständnis, nur Informationen, die ausschließlich und eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, sind vom Begriff "amtliche Informationen" ausgeschlossen. Unerheblich sind die Art der Verwaltungsaufgabe und die für die Aufgabenerledigung eingesetzte Handlungsform der Verwaltung; irrelevant ist, ob die Informationsgewinnung im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln oder schlicht-hoheitlichem Handeln, mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit oder einem fiskalischem Hilfsgeschäft steht (siehe auch Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 2 Rn. 50, 55 und 58 m.w.N.). Bei der Erstellung von Software, die öffentlichen Zwecken, wie der Sicherstellung des Dienstbetriebs oder der gesicherten Kommunikation des Bürgers mit der Verwaltung dient, handelt es sich auch um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Selbst wenn man diese Auffassung nicht teilen sollte, ergibt sich die Auskunftspflicht der governikus GmbH & Co.KG bereits daraus, dass diese sich zu 100% im Besitz der Stadt und des Landes Bremen befindet. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2017 (Aktenzeichen I ZR 13/16) klargestellt, dass bei öffentlich beherrschten Unternehmen die begehrten Auskünfte keinen besonderen Bezug zu einem Tätigkeitsfeld des öffentlich beherrschten Unternehmens aufweisen müssen, das als Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe zu qualifizieren ist. Bereits die aus der Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand folgende unmittelbare Grundrechtsbindung des Unternehmens begründet die prinzipielle Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bürger und damit ein durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz geschütztes Informationsbedürfnis, welches das gesamte Tätigkeitsfeld des Unternehmens betrifft und dessen Erfüllung der informationsfreiheitsrechtliche Auskunftsanspruch dient. Die Regelung in § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG soll gerade verhindern, dass sich die öffentliche Hand durch die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihren grundrechtlichen Verpflichtungen und öffentlich-rechtlichen Bindungen entzieht. Zudem unterliegt das Handeln der governikus GmbH & Co.KG dem Corporate Governance Codex der Freien Hansestadt Bremen, der in seiner Präambel darauf hinweist, dass Beteiligungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen an Unternehmen ihre Grundlage und Legitimation in der Erfüllung spezifischer Aufgaben (öffentlicher Auftrag) finden. Die Freie Hansestadt Bremen hat danach sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Diese mittels der Beteiligung verfolgte Zielsetzung spiegele sich im Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck - beziehungsweise bei anderen Rechtsformen in der entsprechenden Zwecksetzung des Unternehmensträgers - (Unternehmenszweck) wider. Sie soll Handlungsleitlinie für die Mitglieder von Geschäftsführung und Überwachungsorgan sein. Es kommt hierbei nicht darauf an, welche öffentliche Stelle bei einzelnen Softwareprojekten die Federführung übernommen hat, also Vertragspartner bzw. Auftraggeber ist, sondern darauf, dass bereits die Zielsetzung der Gesellschaft auf eine öffentliche Aufgabe, nämlich die Beschaffung einer sicheren IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung, gerichtet ist. Daher ist die governikus GmbH & Co. KG unseres Erachtens generell auskunftspflichtig gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG. Sie hat selbst geeignete Informationen gemäß § 11 BremIFG zu veröffentlichen. Auskunftsersuchen sind allerdings grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen zu stellen, da dieser sich der governikus GmbH & Co. KG zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (siehe Beteiligungsbericht der Freien Hansestadt Bremen). Hier wäre es bürgerfreundlich, Petenten hierauf hinzuweisen bzw. anzubieten, die Anfragen an die zuständige senatorische Behörde weiterzuleiten. Auch kann sich die governikus GmbH & Co. KG gegebenenfalls auf im BremIFG genannte Ausschlussgründe berufen und die Beauskunftung zum Beispiel wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder wegen schützenswerter Geschäftsgeheimnisse verweigern. Dies wäre dann hinsichtlich der jeweils angefragten Informationen detailliert zu prüfen. Wir bitten daher zukünftig entsprechend zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] ........................................................................ Freie Hansestadt Bremen Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit [geschwärzt] ([geschwärzt]) und [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) Arndtstraße 1 27570 Bremerhaven Tel.: [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Hinweis: Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Wege nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Anhänge: - online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 273264 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 16.0…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#273264]
Datum
20. März 2023 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 16.03.2023 ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Au…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#273264]
Datum
18. April 2023 16:13
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 16.03.2023 (#273264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung. Ihre Anfrage können w…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#273264]
Datum
21. April 2023 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung. Ihre Anfrage können wir nur wie folgt beantworten: Gemäß § 7 Abs.2 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) und gemäß § 7 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Bei der Tätigkeit natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (§ 7 Abs.1 IFG, § 7 Abs.2 BremIFG). Die Governikus GmbH & Co.KG ist als juristische Person des Privatrechts somit nicht selbst auskunftspflichtig. Der Antrag ist an die Behörde zu richten, die sich der Governikus GmbH & Co.KG zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies ist vorliegend das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Postfach 200363, 53133 Bonn, Telefon: 0228 99 9582-0, +49 228 99 9582-0, Telefax: 0228 99 9582-5400, +49 228 99 9582-5400, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>, De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Eigentümerin des Personalausweises ist gemäß § 4 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) die Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen Sie daher bitten, Ihren Antrag an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu richten. Ihre E-Mail wurde dorthin weitergleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
21. April 2023 18:18
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich habe zuerst meine Anfrage an das BSI gerichtet (https://fragdenstaat.de/a/252244). Dieses hat mich an das BMI verwiesen. Das BMI hat meine IFG-Anfrage zum Teil beantwortet (https://fragdenstaat.de/a/249939) und mich für die restlichen Fragen zurück an das BSI, sowie an die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen. Die Governikus GmbH & Co. KG hat von vornherein die Auskunft verweigert, woraufhin ich ein Vermittlungsverfahren (https://fragdenstaat.de/a/252246) mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestartet habe. Diese hat entschieden, dass die Governikus GmbH & Co. KG auskunftspflichtig ist, aber die Anfrage über die Senatorin für Finanzen zu stellen sei. Die Senatorin für Finanzen hat nun die Auskunft verweigert und mich zurück an das BSI verweisen und entschieden, dass die Anfrage immer nur über die Behörde zu stellen ist, die sich der juristischen Person des Privatrechts bedient, was das BSI sei. Dabei verkennt die Senatorin für Finanzen, dass sich jede Behörde, die das OZG umsetzen muss, die Leistungen der Governikus GmbH & Co. KG in Anspruch nimmt und nehmen muss. Dementsprechend bedient sich auch die Senatorin für Finanzen der Governikus GmbH & Co. KG und wäre ihrer eigenen Ausführung folgend, auskunftspflichtig. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Ihre Behörde ([geschwärzt], [geschwärzt]) entschieden hat, dass ich meine IFG-Anfrage an die Senatorin für Finanzen zu richten habe und diese indessen ablehnt, die richtige Stelle zu sein. Leider muss ich Ihnen auch mitteilen, dass ich es etwas befremdlich empfinde, dass mich Behörden für meine IFG-Anfrage im Kreis an die jeweils nächste Behörde verweisen. Demnach würde ich es begrüßen, wenn eine zuständige Behörde bzw. die Governikus GmbH & Co. KG von sich aus relevante Daten zur Nutzung und Problemen der Dienste rund um den ePersonalausweis selbst proaktiv veröffentlicht. Ich möchte mir als Bürger von der Arbeit meiner Regierung/ Staatsverwaltung ein Bild machen können, damit ich bei der nächsten Wahl dementsprechend mein Wahlrecht ausüben kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 273264.pdf - 2023-03-16_2-online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 273264 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> meine Bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
3. Juni 2023 12:48
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> meine Bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG) wurde noch nicht beantwortet. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273264/ Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen könnten, was der aktuelle Sachstand der Vermittlung ist. Vielen Dank. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachricht an die Senatorin für Finanzen: Guten Tag, hiermit leite ich Ihnen die schon erwähnte Entscheidung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu. Siehe unten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von Pöser, Martina (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) – Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen ändern Weitere Empfänger:innen To: << Antragsteller:in >> To: << Antragsteller:in >> Cc: << Antragsteller:in >> Cc: fragdenstaat.de <fragdenstaat.de> Betreff IFG-Anfragen an die Governikus GmbH & Co.KG Datum 15. März 2023 14:25 Sehr << Antragsteller:in >> im letzten Jahr wurden von mindestens zwei Petenten (hier in CC. ) Anfragen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz an Sie gerichtet. Hierbei wurden einmal eine Übersicht aller im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten sowie dazugehörige Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Dokumentationen und des Weiteren verschiedene Informationen zur von Ihnen entwickelten Online-Ausweisfunktion hinsichtlich der Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2 angefragt (siehe für die Details Übersicht im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-im-auftrag-des-it-planungsrates-entwickelter-anwendungensoftwarekomponenten/#nachricht-694800> und Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-722668>). Diese Anfragen haben Sie am 08.06.2022 und am 04.08.2022 jeweils abgelehnt zu beantworten. Die Antragstellenden wandten sich daraufhin an uns mit der Bitte zu überprüfen, ob die Ablehnung ihrer Anträge rechtmäßig erfolgt ist. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Vorschriften über die Informationsfreiheit. Die betroffenen öffentlichen Stellen sind zur Unterstützung der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit verpflichtet (§ 13 Abs. 7 BremIFG i.V.m. § 21 Abs. 5 S. 2 und 3 BremDSGVOAG). Jeder kann die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht (§ 13 Abs. 1 BremIFG). Aufgrund von personellen Engpässen kommen wir erst jetzt dazu Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitzuteilen. Sie begründen Ihre Ablehnung der Informationszugangsanträge insbesondere damit, dass Sie nicht anspruchsverpflichtet gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) seien. Weder bediene sich eine bremische Behörde Ihrer Gesellschaft, da Auftraggeber der jeweiligen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software keine bremische Behörde sei. Noch handele es sich bei der betroffenen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, da Ihnen diese nicht durch Rechtsvorschrift übertragen wurde und es sich zudem bei der Beschaffung von Software für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb um ein fiskalisches Hilfsgeschäft handele, das von der Auskunftspflicht sowieso nicht erfasst werde. Diese Auffassung teilen wir nicht. Auch fiskalische Hilfsgeschäfte und die damit verbundenen Informationen unterliegen generell der Informationspflicht nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftspflichtig sind alle amtlichen Informationen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 BremIFG. Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde bzw. eine sonstige informationspflichtige Stelle betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise in Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit steht. Aufgrund des Gesetzeszwecks unterliegt die Amtlichkeit einem weiten Begriffsverständnis, nur Informationen, die ausschließlich und eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, sind vom Begriff "amtliche Informationen" ausgeschlossen. Unerheblich sind die Art der Verwaltungsaufgabe und die für die Aufgabenerledigung eingesetzte Handlungsform der Verwaltung; irrelevant ist, ob die Informationsgewinnung im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln oder schlicht-hoheitlichem Handeln, mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit oder einem fiskalischem Hilfsgeschäft steht (siehe auch Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 2 Rn. 50, 55 und 58 m.w.N.). Bei der Erstellung von Software, die öffentlichen Zwecken, wie der Sicherstellung des Dienstbetriebs oder der gesicherten Kommunikation des Bürgers mit der Verwaltung dient, handelt es sich auch um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Selbst wenn man diese Auffassung nicht teilen sollte, ergibt sich die Auskunftspflicht der governikus GmbH & Co.KG bereits daraus, dass diese sich zu 100% im Besitz der Stadt und des Landes Bremen befindet. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2017 (Aktenzeichen I ZR 13/16) klargestellt, dass bei öffentlich beherrschten Unternehmen die begehrten Auskünfte keinen besonderen Bezug zu einem Tätigkeitsfeld des öffentlich beherrschten Unternehmens aufweisen müssen, das als Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe zu qualifizieren ist. Bereits die aus der Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand folgende unmittelbare Grundrechtsbindung des Unternehmens begründet die prinzipielle Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bürger und damit ein durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz geschütztes Informationsbedürfnis, welches das gesamte Tätigkeitsfeld des Unternehmens betrifft und dessen Erfüllung der informationsfreiheitsrechtliche Auskunftsanspruch dient. Die Regelung in § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG soll gerade verhindern, dass sich die öffentliche Hand durch die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihren grundrechtlichen Verpflichtungen und öffentlich-rechtlichen Bindungen entzieht. Zudem unterliegt das Handeln der governikus GmbH & Co.KG dem Corporate Governance Codex der Freien Hansestadt Bremen, der in seiner Präambel darauf hinweist, dass Beteiligungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen an Unternehmen ihre Grundlage und Legitimation in der Erfüllung spezifischer Aufgaben (öffentlicher Auftrag) finden. Die Freie Hansestadt Bremen hat danach sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Diese mittels der Beteiligung verfolgte Zielsetzung spiegele sich im Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck - beziehungsweise bei anderen Rechtsformen in der entsprechenden Zwecksetzung des Unternehmensträgers - (Unternehmenszweck) wider. Sie soll Handlungsleitlinie für die Mitglieder von Geschäftsführung und Überwachungsorgan sein. Es kommt hierbei nicht darauf an, welche öffentliche Stelle bei einzelnen Softwareprojekten die Federführung übernommen hat, also Vertragspartner bzw. Auftraggeber ist, sondern darauf, dass bereits die Zielsetzung der Gesellschaft auf eine öffentliche Aufgabe, nämlich die Beschaffung einer sicheren IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung, gerichtet ist. Daher ist die governikus GmbH & Co. KG unseres Erachtens generell auskunftspflichtig gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG. Sie hat selbst geeignete Informationen gemäß § 11 BremIFG zu veröffentlichen. Auskunftsersuchen sind allerdings grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen zu stellen, da dieser sich der governikus GmbH & Co. KG zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (siehe Beteiligungsbericht der Freien Hansestadt Bremen). Hier wäre es bürgerfreundlich, Petenten hierauf hinzuweisen bzw. anzubieten, die Anfragen an die zuständige senatorische Behörde weiterzuleiten. Auch kann sich die governikus GmbH & Co. KG gegebenenfalls auf im BremIFG genannte Ausschlussgründe berufen und die Beauskunftung zum Beispiel wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder wegen schützenswerter Geschäftsgeheimnisse verweigern. Dies wäre dann hinsichtlich der jeweils angefragten Informationen detailliert zu prüfen. Wir bitten daher zukünftig entsprechend zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Martina Pöser ........................................................................ Freie Hansestadt Bremen Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Referate 10 (Informationsfreiheit) und 45 (Wohnen, Bauen, Verkehr, Umweltschutz, Geodaten) Arndtstraße 1 27570 Bremerhaven Tel.: 0421/361-2010 bzw. 0471-596-2010 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Hinweis: Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Wege nur in verschlüsselter Form übermittelt werden. Anhänge: - online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 273264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
 Ich bin voraussichtlich bis 12.06.2023 nicht an meinem Arbeitsplatz erreichbar. ACHTUNG! Ihre Nachricht wird ni…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
3. Juni 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
 Ich bin voraussichtlich bis 12.06.2023 nicht an meinem Arbeitsplatz erreichbar. ACHTUNG! Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> oder telefonisch an 0421-361-2010 oder 0471-596-2010. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, meine Bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, V…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
27. August 2023 18:42
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG) wurde noch nicht beantwortet. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen könnten, was der aktuelle Sachstand der Vermittlung ist. Vielen Dank. Aus dem Antrag auf Vermittlung: Ich habe zuerst meine Anfrage an das BSI gerichtet (https://fragdenstaat.de/a/252244). Dieses hat mich an das BMI verwiesen. Das BMI hat meine IFG-Anfrage zum Teil beantwortet (https://fragdenstaat.de/a/249939) und mich für die restlichen Fragen zurück an das BSI, sowie an die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen. Die Governikus GmbH & Co. KG hat von vornherein die Auskunft verweigert, woraufhin ich ein Vermittlungsverfahren (https://fragdenstaat.de/a/252246) mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestartet habe. Diese hat entschieden, dass die Governikus GmbH & Co. KG auskunftspflichtig ist, aber die Anfrage über die Senatorin für Finanzen zu stellen sei. Die Senatorin für Finanzen hat nun die Auskunft verweigert und mich zurück an das BSI verweisen und entschieden, dass die Anfrage immer nur über die Behörde zu stellen ist, die sich der juristischen Person des Privatrechts bedient, was das BSI sei. Dabei verkennt die Senatorin für Finanzen, dass sich jede Behörde, die das OZG umsetzen muss, die Leistungen der Governikus GmbH & Co. KG in Anspruch nimmt und nehmen muss. Dementsprechend bedient sich auch die Senatorin für Finanzen der Governikus GmbH & Co. KG und wäre ihrer eigenen Ausführung folgend, auskunftspflichtig. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Ihre Behörde (Referate 10, [geschwärzt]) entschieden hat, dass ich meine IFG-Anfrage an die Senatorin für Finanzen zu richten habe und diese indessen ablehnt, die richtige Stelle zu sein. Leider muss ich Ihnen auch mitteilen, dass ich es etwas befremdlich empfinde, dass mich Behörden für meine IFG-Anfrage im Kreis an die jeweils nächste Behörde verweisen. Demnach würde ich es begrüßen, wenn eine zuständige Behörde bzw. die Governikus GmbH & Co. KG von sich aus relevante Daten zur Nutzung und Problemen der Dienste rund um den ePersonalausweis selbst proaktiv veröffentlicht. Ich möchte mir als Bürger von der Arbeit meiner Regierung/ Staatsverwaltung ein Bild machen können, damit ich bei der nächsten Wahl dementsprechend mein Wahlrecht ausüben kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 273264.pdf - 2023-03-16_2-online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 273264 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Au…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
13. November 2023 10:08
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 16.03.2023 (#273264) wurde von der Senatorin für Finanzen Bremen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie hat die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Beschwerde. Aufgrund l…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu der "Governikus GmbH & Co. KG": Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#273264]
Datum
15. Dezember 2023 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Beschwerde. Aufgrund längerfristiger Abwesenheiten komme ich erst jetzt dazu diese zu bearbeiten. Sofern die von Ihnen eingeforderten Informationen bei der Governikus GmbH & Co.KG vorhanden sein sollten, ist diese, soweit keine Ausschlussgründe entgegenstehen, zu einer Auskunft hierüber verpflichtet. Der entsprechende Antrag ist - wie bereits zu Ihrer vorherigen Anfrage ausgeführt und von Ihnen in Bezug genommen - an den Senator für Finanzen zu stellen. Insoweit halten wir an unserer zuvor geäußerten Rechtsauffassung fest. Wir verfügen allerdings nicht über rechtliche Mittel, den Senator für Finanzen zu einer Auskunft zu verpflichten. Auch haben wir nicht die Möglichkeit verbindlich klären zu lassen, ob unsere Rechtsauffassung oder die des Senators für Finanzen, der sich aufgrund einer anderen Rechtsauffassung nicht für zuständig hält, vor den Gerichten Bestand hat. Um dies zu klären und ggf. eine Auskunft zu erwirken, können Sie nur den Klageweg beschreiten. Gerne nehmen wir im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu dieser rechtlichen Frage nochmal Stellung und Sie können hier auch gerne unsere vorherige Stellungnahme zugrunde legen. Da wir selbst nicht Beteiligte eines solchen Gerichtsverfahrens sein können, könnten nur Sie (oder die Gegenseite) unsere Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Darüber hinaus sind uns leider die Hände gebunden. Sollten Sie ein gerichtliches Verfahren einleiten, würde wir uns freuen, wenn Sie uns hierüber informieren und auf dem Laufenden halten könnten. Mit freundlichen Grüßen