Bearbeitung von IFG-Anfragen; Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen

1. Alle gültigen Vorschriften zum Umgang mit IFG-Anfragen. Insb. die aktuelle Fassung der ZDv A-2122/1 oder die sie ablösende Vorschrift sowie andere ZDvs mit Anwendungshinweisen zum IFG.
2. Das hausinterne Handbuch zur Bearbeitung von IFG-Anfragen und alles weitere Schulungsmaterial zur Bearbeitung von IFG-Anfragen, sofern solches existiert.
3. Alle weiteren Dokumente mit Hinweisen zur Bearbeitung von IFG-Anfragen nach Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen.
4. Alle gültigen Dienstanweisungen zur Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Insb. Anweisungen, zu welchem Zeitpunkt die genannten Dokumente zu veröffentlichen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle gültigen Vo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Bearbeitung von IFG-Anfragen; Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen [#197548]
Datum
21. September 2020 14:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle gültigen Vorschriften zum Umgang mit IFG-Anfragen. Insb. die aktuelle Fassung der ZDv A-2122/1 oder die sie ablösende Vorschrift sowie andere ZDvs mit Anwendungshinweisen zum IFG. 2. Das hausinterne Handbuch zur Bearbeitung von IFG-Anfragen und alles weitere Schulungsmaterial zur Bearbeitung von IFG-Anfragen, sofern solches existiert. 3. Alle weiteren Dokumente mit Hinweisen zur Bearbeitung von IFG-Anfragen nach Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. 4. Alle gültigen Dienstanweisungen zur Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Insb. Anweisungen, zu welchem Zeitpunkt die genannten Dokumente zu veröffentlichen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197548/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.09.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Bearbeitung von IFG-Anfragen; Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen [#197548]
Datum
22. September 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.09.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 21. September 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1446 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bearbeitung von IFG-Anfragen; Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen [#197548]
Datum
19. Oktober 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.09.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1446 vom 22.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 21. September 2020 (Bezug 1.) hatten Sie darum gebeten, Ihnen Folgendes zu übersenden: "1. Alle gültigen Vorschriften zum Umgang mit IFG-Anfragen. Insb. die aktuelle Fassung der ZDv A-2122/1 oder die sie ablösende Vorschrift sowie andere ZDvs mit Anwendungshinweisen zum IFG. 2. Das hausinterne Handbuch zur Bearbeitung von IFG-Anfragen und alles weitere Schulungsmaterial zur Bearbeitung von IFG-Anfragen, sofern solches existiert. 3. Alle weiteren Dokumente mit Hinweisen zur Bearbeitung von IFG-Anfragen nach Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. 4. Alle gültigen Dienstanweisungen zur Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Insb. Anweisungen, zu welchem Zeitpunkt die genannten Dokumente zu veröffentlichen sind." Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu 1. Als Dateianhänge erhalten Sie nachstehende Regelungen: zu 2. Es existiert weder ein hausinternes Handbuch noch weiteres Schulungsmaterial zur Bearbeitung von IFG-Anfragen. zu 3. Dokumente mit Hinweisen zur Bearbeitung von IFG-Anfragen nach Gesetzentwürfen und Stellungnahmen dazu sind nicht existent. zu 4. Hierzu liegt ein als antragsgegenständlich identifiziertes Dokument vor, welches vom Bundeskanzleramt (BKAmt) verfasst worden ist. Daher habe ich das BKAmt um Prüfung und Mitteilung, ob einer etwaigen Offenlegung zugestimmt wird, gebeten. Sobald mir hierzu das Ergebnis zugegangen ist, komme ich auf die abschließende Beantwortung Ihrer Frage 4. zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Bearbeitung von IFG-Anfragen; Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen [#197548]
Datum
20. Oktober 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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869,8 KB
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1446 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.09.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1446 vom 22.09.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1446 vom 19.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.a. Bezug 3. hatte ich Ihren IFG-Antrag vom 21. September 2020 (Bezug 1.) weitestgehend beantwortet und darauf hingewiesen, dass vor der Beantwortung Ihrer Frage nach "...gültigen Dienstanweisungen zur Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Insb. Anweisungen, zu welchem Zeitpunkt die genannten Dokumente zu veröffentlichen sind." zunächst eine Prüfung durch das Bundeskanzleramt (BKAmt) erforderlich ist. Nachdem mir das Ergebnis der dortigen Prüfung zwischenzeitlich vorliegt, kann ich Ihnen nunmehr die folgenden vier Dokumente übersenden: Darüber hinaus liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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