Berechtigungsmanagement und Zugriffe der Bundesagentur für Arbeit/der Jobcenters
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem stellte ich bereits eine Anfrage bezgl. Weitergabe von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
In der Antwort der LDA Hamburg hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-gibt-daten-dritter-an-youtuber-weiter-1/#-
konnte ich entnehmen, dass auch fremde Jobcenter nach wie vor auf die Datensätze von Arbeitlosen zugreifen können.
Daher fordere ich folgende Informationen an:
* Warum ist hier kein entsprechendes Berechtigungsmanagement eingerichtet? Wenn jemand in Hamburg einen Job sucht, hat z. B.
das Jobcenter in Sachsen oder das Jobcenter in Bayern keinerlei berechtigtes Interesse auf den Datensatz überhaupt zugreifen zu können/müssen.
Mir persönlich ist hier auch bereits ähnliches widerfahren und mir wurde schon vor Jahren versichert, dass diese Praktiken nicht mehr möglich sind.
Laut LDA Hamburg sind sie es aber dennoch.
* Gibt es Bestrebungen die Daten von Arbeitssuchenden/Arbeitslosen besser vor Missbrauch und unberechtigten Zugriff etwa durch fremde Jobcenter,
Arbeitgeberservices oder ähnliches zu schützen?
* Besagte Parteien können ebenfalls auf Datensätze zugreifen, wenn die Arbeitslosen schon lange wieder in einem Arbeitsverhältnis stehen.
* Wie lange werden die Daten von Arbeitslosen (Lebenslauf, Empfang von Arbeitslosengeld) bei der Bundesagentur bzw. bei Jobcentern gespeichert? Ab wann werden
Zugriffe generell beschränkt (wenn überhaupt)?
Freundliche Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. November 2022
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20. Dezember 2022
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