Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

für ein Studiums-Projekt beschäftige ich mich mit Klimaprotesten in Berlin und brauche für meine Recherche ein paar Informationen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, deren Namen das Stichwort „Fridays for Future“ enthalten und die im Zeitraum Januar 2019 bis März 2023 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl sowie die jeweiligen Einsatzkräfte-Stunden. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da es sich um keine laufenden Verfahren oder Belange der öffentlichen Sicherheit handelt und weder personenbezogene Daten Dritter noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angefragt werden.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, für ein Studiums-Projekt beschäftige ich m…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin [#277841]
Datum
2. Mai 2023 18:37
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, für ein Studiums-Projekt beschäftige ich mich mit Klimaprotesten in Berlin und brauche für meine Recherche ein paar Informationen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, deren Namen das Stichwort „Fridays for Future“ enthalten und die im Zeitraum Januar 2019 bis März 2023 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl sowie die jeweiligen Einsatzkräfte-Stunden. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da es sich um keine laufenden Verfahren oder Belange der öffentlichen Sicherheit handelt und weder personenbezogene Daten Dritter noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angefragt werden. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277841/
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 2. Mai 2023 berufen Sie sich auf das …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin [#277841]
Datum
3. Mai 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 2. Mai 2023 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und haben für Ihre Anfrage die Eingabemaske des Portals "Frag den Staat" genutzt. Der Anwendungsbereich des IFG ist vorliegend nicht eröffnet. Ihr Anliegen habe ich entsprechend an den zuständigen Fachbereich der Polizeiakademie weitergeleitet. Anfragen im Rahmen eines Studiumprojektes werden von dort bearbeitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich bin nicht an einer langfristig Forschungsko…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin [#277841]
Datum
1. Juni 2023 16:23
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich bin nicht an einer langfristig Forschungskollaboration mit dem zuständigen Fachbereich der Polizeiakademie interessiert, sondern benötige die Information für ein kurzfristiges Studiumsprojekt. Bitte behandeln Sie meine Anfrage daher unter dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich weise darauf hin, dass Sie mir nach § 3 Abs. 1 S. 1 IFG Berlin zur Auskunft verpflichtet sind. Sollten Sie diese Rechtspflicht nicht anerkennen behalte ich mir vor, die Bln BDI um Vermittlung anzurufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277841/

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich selbstverständlich nicht missverständlich ausgedrückt. …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin [#277841]
Datum
1. Juni 2023 17:01
Status
image001.png
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich selbstverständlich nicht missverständlich ausgedrückt. Um es zu verdeutlichen, die Polizei Berlin bietet für Studien und Forschungsprojekte einen kostenlosen Service an, dies ist der Hintergrund weshalb derartige Anfragen zunächst grundsätzlich an den Bereich der Polizeiakademie abgegeben werden. Dieser kostenlose Service und die Unterstützung wird insbesondere von Studenten gerne angenommen und der Bereich erhält stets ein positives Feedback von Anfragenden. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass die Kommentierung in Ihrer Anfrage über das Portal Frag den Staat aus den genannten Gründen völlig haltlos ist. In dieser Angelegenheit haben wir die Berliner Datenschutzbeauftragte bereits in Kenntnis gesetzt. Ich weise daraufhin, dass eine Auskunftserteilung nach dem IFG gebührenpflichtig ist, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Über die tatsächliche Höhe erhalten Sie jedoch ggf. rechtzeitig ein gesondertes Schreiben. Aus diesen Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Anschrift um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird sowie eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden. Sollten Sie den kostenfreien Service der Polizei Berlin aufgrund meiner Ausführungen wünschen können Sie mir dies gerne mitteilen. Ich bitte um Ihre Antwort bzw. Mitteilung Ihrer Anschrift bis zum 8. Juni 2023 und bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ansonsten nicht weiter erfolgt. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an folgendes Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen