Der HmbBfDI sendet Eingangsbestätigungen nicht umgehend - teilweise gar nicht - Rechtsgrundlage?
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
was ist die Rechtsgrundlage und hausinterne Hintergründe/Beschlüsse,
dass der HmbBfDI häufig die Bitte um Eingangsbestätigungen
bei Anträgen nach dem HmbTG sowie Vermittlungsanträgen ignoriert,
nie umgehend sondern wenn, erst nach 3 Tagen den Eingang bestätigt.
Warum wird der Eingang von Anfragen nicht
automatisch bestätigt, oder wenigsten
sowohl Vormittags als auch Nachmittags
(also zweimal am Tag) umgehend
bestätigt?
Ich bitte um entsprechen Auskunft und Kopien.
Dies ist eine einfache, ausschließlich kostenfreie Anfrage nach
HmbTG, Kosten für Auslagen trage ich nicht.
Die Eingangsbestätigung ist zwar im HmbTG nicht explizit geregelt,
es gilt aber: § 3 Abs. 2 HmBfDI
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Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes An-
spruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der
auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der in
§ 3 Absatz 1 genannten Informationen.
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Ohne Rückgriff auch mögliche Amtspflichten wie durch das dem
§ 25 VwVfG entsprechende Landesgesetz, impliziert, eine
Bitte nach einer Eingangsbestätigung eine weitere
Anfrage nach HmbBfDI.
Es wäre absurd, wenn Sie das implizite Recht so auslegen,
dass die Bitte nach einer Eingangsbestätigung nicht mit
dem Antrag selbst, sondern nur zeitversetzt
eigenständigen HmbTG Antrag rechtswirksam gestellt werden
könnte.
Der HmBfDI hat nicht nur eine Überwachungs, sondern auch
eine Vorbildfunktion. Wenn der HmBfDI selbst Bitten nach
Eingangsbestätigungen ignoriert, wieso sollten dann die
auskunfstpflichtigen Stellen Bitten auf Eingangsbestätigungen
entsprechen.
Beispiele des Verhalten des HmBfDI, die man via
fragdenstaat.de findet:
Ohne Bitte um Eingangsbestätigung:
https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-der-datei-gruppen-und-szenegewalt/
Bearbeitung 1 Tag
Mit Bitte um Eingangsbestätigung:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anrufung-des-hamburgischen-beauftragten-fur-datenschutz-und-informationsfreiheit-nach-14-hmbtg/
3 Tage - keine Eingangsbestätigung
https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-der-datei-gruppen-und-szenegewalt/
3 Tage - Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen
https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-der-datei-gruppen-und-szenegewalt-2/
4 Tage - Eingangsbestätigung mit umfangreicher Darstellung
Warum wird der Eingang von Anfragen nicht
automatisch bestätigt, oder wenigsten
sowohl Vormittags als auch Nachmittags
(also zweimal am Tag) umgehend
bestätigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. August 2017
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19. September 2017
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