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Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen

sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dienstanweisungen, Vorschri…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen [#279116]
Datum
17. Mai 2023 10:54
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279116/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 17.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihr…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 17.05.2023
Datum
17. Mai 2023 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags gegenüber dem BASE per E-Mail am 17.05.2023. Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen Z 7 -BASE - BASE07003/2023#0003 geführt. Ihren Antrag prüfen wir derzeit. Im Falle einer Auskunftserteilung können grundsätzlich Gebühren anfallen. Sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln, werden keine Gebühren erhoben. Eine abschließende Entscheidung über die Gebühren kann erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den gesetzlichen Gebühren kommen nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen in Betracht, die von Ihnen nachzuweisen sind (insbesondere bei besonderen finanziellen Belastungen bzw. verminderter Leistungsfähigkeit). Gegebenenfalls bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist an das Justiziariat des Bundesamtes…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen [#279116]
Datum
19. Mai 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist an das Justiziariat des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung weitergeleitet worden mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17.05.2023 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informations…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 17.05.2023 - „Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen“
Datum
5. Juni 2023 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17.05.2023 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Übersendung von Unterlagen zu „Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen“. Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die federführende Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich das Justiziariat zuständig. Zur Erleichterung der Bearbeitung von IFG-Anfragen beim BASE wurde durch das Justiziariat ein IFG-Leitfaden erstellt. Diesen Leitfaden stellen wir Ihnen im Anhang zur Verfügung. Der Leitfaden soll den Mitarbeiter:innen der Organisationseinheiten im Haus, in welchen die jeweiligen Informationen vorliegen, die Bearbeitung erleichtern. Die übrigen gewünschten Informationen sind öffentlich zugänglich. Sie finden die Dokumente auf folgender Website: https://fragdenstaat.de/anfrage/mitarbeiter-dienstanweisungen-gebuhren-ifguigvig-anfragen-22/ Die Ausführungen haben weiterhin Gültigkeit. Weitere Dienstanweisungen und Dokumente sind nicht vorhanden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen