Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
Bitte übersenden Sie mir das Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago.
Zu meiner Anfrage folgende rechtliche Würdigung:
I. Keine Ausschlussgründe
Meinem Informationsanspruch stehen keine Ausnahme- oder Ausschlussgründe entgegen.
1. Verwaltungsrechtliches Handeln
Der betreffende Einsatz betraf zumindest in Teilen nicht das Handeln der Polizei als Strafverfolgungsbehörde, sondern das materiell verwaltungsrechtliche Handeln der Beamt:innen. Bei dem Protest der Aktivist:innen handelte es sich zweifelsohne um eine von Art. 8 GG geschützte Versammlung. Hierbei sperrt das Versammlungsrecht die Anwendung des Polizeirechts, zumindest, bis die Versammlung durch die Aktivist:innen oder die Polizei aufgelöst worden ist. Zugleich muss den Beamt:innen vor Ort ersichtlich gewesen sein, dass bis zur Auflösung der Versammlung keine Straftaten, insbesondere keine Nötigung, durch die Aktivist:innen begangen worden sein kann.
Jedenfalls bis zur Auflösung der Versammlung handelte es sich mithin um verwaltungsrechtliches Handeln der Polizei. Nach Gersdorf/Paal LIFG § 2 Rn. 9 dürfte es sich zudem nur dann nicht um eine Verwaltungsaufgabe der Polizei handeln, wenn die Tätigkeit der Polizei ausschließlich strafprozessualer Natur war. Das kann hier nicht angenommen werden.
Auch Tätigkeiten der Polizei wie das Wegtragen der Aktivist:innen, die Lenkung des Verkehrs oder die Information der betroffenen Autofahrer:innen und Passant:innen dienen (offensichtlich) nicht der Strafverfolgung.
2. Keine Nachteiligen Auswirkungen auf Belange der öffentlichen Sicherheit iSd § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG
Eine Ausforschung etwaiger Polizeitaktiken steht nicht zu befürchten.
Zunächst beschreibt ein polizeiliches Einsatzprotokoll nach allgemeiner Lebenserfahrung zumindest auch den Ablauf der Geschehnisse vor Ort, soweit er auch von außen wahrnehmbar gewesen ist. Die Tätigkeiten wie die Ansprache oder das Ablösen der Aktivist:innen, ihr Wegtragen, die Verkehrsleitung (s.o.) betreffen offensichtlich nicht die öffentliche Sicherheit und sind daher nicht schutzbedürftig.
Hinzu kommt, dass der betreffende Einsatz bereits ein Jahr zurückliegt und die „Letzte Generation“ vor wenigen Tagen angekündigt hat, in Zukunft auf derartige Proteste verzichten zu wollen (siehe https://letztegeneration.org/pm/naechstes-kapitel-des-widerstands-letzte-generation-stellt-strategie-fuer-2024-vor/). Entgegenstehende Ausschlussgründe müssen konkret und nachvollziehbar dargelegt werden, fernliegende Befürchtungen scheiden aus (BVerwG NVwZ 2010, 321 Rn. 20; BeckOK InfoMedienR/Schirmer IFG § 3 Rn. 39-40.2). Ein Abstellen auf theoretisch mögliche künftige Proteste ähnlicher Form ohne konkrete Benennung derselben vermag hiernach nicht zu genügen.
Insoweit entfällt auch das „solange“ der nachteiligen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit iSd § 4 Abs. 1 LIFG.
3. Schwärzungen
Sollten Sie der Auffassung sein, ein Zugang zu dem Protokoll könnte nur nach Schwärzungen schutzbedürftiger Inhalte erfolgen, so bitte ich um eine kurze Mitteilung vorab, welche Inhalte dies betrifft und um Darlegung der Ablehnungsgründe.
II. Gebührenfreiheit
Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache, gebührenfreie handelt. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich um eine Mitteilung, wie viele Seiten das Protokoll umfasst und welchen Zeitaufwand, z.B. durch Schwärzungen, sie veranschlagen und welche Gebührenhöhe Sie für die Auskunft prognostizieren.
Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen wäre dies ohnehin gebührenfrei. Zwar trifft das LIFG hierüber keine ausdrückliche Regelung im Gesetzeswortlaut, dies ergibt sich aber zweifelsfrei aus der Gesetzesbegründung. Hiernach ist nur die Gewährung des Informationszugangs gebührenpflichtig (LT-Drs. 15/7720, S. 78). Dies ist auch einhellige Auffassung der einschlägigen Literatur (BeckOK InfoMedienR/Beyerbach LIFG § 10 Rn. 4) und entspricht im Ergebnis auch der Regelung des Bundes-IFG.
Sollten Sie hierzu anderer Auffassung sein oder Gebühren festsetzen wollen bitte ich um eine kurze Mitteilung vorab.
III. Verfahren
Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um die Möglichkeit zur Stellungnahme und darum, mir die Gebührenfolge mitzuteilen.
Falls Sie der Meinung sein sollten, dass die Herausgabe nur unter Schwärzung schutzbedürftiger Inhalte möglich wäre, bitte ich Sie, mir dies darzulegen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Februar 2024
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12. März 2024
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Kosten dieser Information:25,00 Euro
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- Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
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- 9. Februar 2024 12:01
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- Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG BW) vom 09.02.2024, Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" am 14.02.2023 vor dem LAGO
- Datum
- 12. Februar 2024
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- AW: EXTERN: Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
- Datum
- 21. Februar 2024 16:09
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- AW: EXTERN: Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
- Datum
- 22. Februar 2024 00:15
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- Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675]
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- 22. Februar 2024 00:17
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- EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675]
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- 22. Februar 2024 00:17
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- AW: EXTERN: AW: EXTERN: Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
- Datum
- 27. Februar 2024 09:51
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39
- Datum
- 29. Februar 2024 14:47
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39 [#299675]
- Datum
- 1. März 2024 23:02
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39 [#299675]
- Datum
- 2. März 2024 12:06
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39 [#299675]
- Datum
- 5. März 2024 09:41
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- AW: EXTERN: AW: EXTERN: Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
- Datum
- 11. März 2024 13:06
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- Datum
- 11. März 2024 22:45
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- WG: EXTERN: AW: EXTERN: Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago [#299675]
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- 13. März 2024 12:33
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- WG: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39
- Datum
- 20. März 2024 13:18
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- AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago“ [#299675] LfDIAbt6-0221.4-39/39 [#299675]
- Datum
- 20. März 2024 18:09
- An
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