Energiebedarfsausweis für Gebäude: Flughafengebäude Tempelhof Columbiadamm 10 12101 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Flughafengebäude Tempelhof
Columbiadamm 10
12101 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Mair
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Prüfungsamt des Bundes Berlin Details
Von
Julian Mair
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Flughafengebäude Tempelhof Columbiadamm 10 12101 Berlin [#262045]
Datum
30. Oktober 2022 15:09
An
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Flughafengebäude Tempelhof Columbiadamm 10 12101 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Mair Anfragenr: 262045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262045/ Postanschrift Julian Mair << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Mair
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2022 Referat R-H Az. 20 60 12 - 98/2022 Sehr geehrter Herr Mair, Ihre Anfrage vom 3…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2022
Datum
31. Oktober 2022 16:03
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 98/2022 Sehr geehrter Herr Mair, Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2022 ist bei uns eingegangen. Der Bundesrechnungshof ist für Ihr Anliegen nicht zuständig. Ihre Anfrage wird der Bundesrechnungshof auch nicht weiterleiten. Eingaben, Anfragen etc. leitet er aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Dazu ist er gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 UIG auch nicht verpflichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage selbst an die Tempelhof Projekt GmbH. Mit freundlichen Grüßen
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Anfrage über Webformular Flughafen Tempelhof Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melde…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
Anfrage über Webformular Flughafen Tempelhof
Datum
3. November 2022 18:29
Status
Warte auf Antwort

Energieausweis hängt aus?

Wenn es einen Aushang gibt, wird sicherlich auch ein PDF zu finden sein. Wir haben einen Textbaustein verfasst, der Ihnen für Ihre Argumentation helfen kann, damit Sie den Energieausweis doch zugesendet bekommen.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Anbei erhalten Sie eine Kopie Ihrer E-Mail an uns. Vorname Julian Nachname Mair E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Frage Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Flughafengebäude Tempelhof Columbiadamm 10 12101 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1.Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2.Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3.Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Mair, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer An…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
7. November 2022 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mair, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage (Nr. 262045). Wir werden diese prüfen und Sie im weiteren Verlauf informieren. Mit freundlichen Grüßen
Julian Mair
AW: Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#262045] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energie…
An Prüfungsamt des Bundes Berlin Details
Von
Julian Mair
Betreff
AW: Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#262045]
Datum
1. Juni 2023 21:31
An
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Flughafengebäude Tempelhof Columbiadamm 10 12101 Berlin“ vom 30.10.2022 (#262045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Mair

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Prüfungsamt des Bundes Berlin
AW: Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#262045] Sehr geehrter Herr Mair, bezugnehmend auf Ihre Anfrage…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
AW: Re: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#262045]
Datum
2. Juni 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, bezugnehmend auf Ihre Anfrage (Nr. 262045) können wir Ihnen folgendes mitteilen. Ein Energieausweis für das Baudenkmal des Flughafen Tempelhof liegt nicht vor. § 80 GEG, auf den Sie sich berufen, trifft auf das Baudenkmal nur eingeschränkt zu. Da derzeit weder Erneuerung noch Ersatz durchgeführt werden, greifen die sonstigen Sachbestände, die zur Ausstellung verpflichten, ebenfalls nicht. Ihre Anfrage erachten wir hiermit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen