Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Haus B
Hagelberger Straße 34

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Mario Burkhardt
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34 [#293793]
Datum
29. November 2023 09:54
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Haus B Hagelberger Straße 34 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mario Burkhardt Anfragenr: 293793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293793/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Mario Burkhardt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34“ …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34 [#293793]
Datum
10. Januar 2024 17:38
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34“ vom 29.11.2023 (#293793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34 [#293793] sowie Energiebedarfsausweis für Gebäude:…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus B Hagelberger Straße 34 [#293793] sowie Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sporthalle [#293792]
Datum
30. Januar 2024 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, uns wurden Ihre Anfragen zuständigkeitshalber zugeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Dies liegt darin begründet, dass Sie einen nicht zuständigen Adressaten angeschrieben haben und die Kolleginnen und Kollegen erst die zuständige Stelle ermitteln mussten. Leider liegt uns in beiden Fällen kein aktueller Energiebedarfsausweis für die angefragte Liegenschaft vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Bedarfsausweise liegen immer nur dann vor, wenn das von Ihnen angefragte Gebäude komplettsaniert oder neu errichtet wurde. Wenn ihre Anfrage ein Gebäude im Bestand adressiert, liegen Verbrauchsausweise vor. Aufgrund der weiter anhaltenden schwierigen Personalsituation, der vergangenen Corona Pandemie, sowie der direkt anknüpfenden Energiekrise, mussten wir unsere Kräfte konzentrieren und konnten die Verbrauchsausweise nicht sukzessive aktualisieren, weshalb keine Verbrauchsausweise vorliegen. Entweder stellen Sie Ihren Antrag nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir wenden uns, ohne Erneuerung Ihrer Anfrage, nach Vorlage der Energieausweise an Sie. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen