Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Haus der Gerichte
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Energieausweis des Haus der Gerichte (u.a. Verwaltungsgericht, Oberwaltungsgericht Hamburg)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unte…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg [#282930]
Datum
2. Juli 2023 00:19
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282930/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde an die für die Hausverwal…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg [#282930]
Datum
3. Juli 2023 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wurde an die für die Hausverwaltung im Haus der Gerichte zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich ist es mir gelungen, den Energiebedarfsausweis zu erhalt…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg [#282930]
Datum
6. Juli 2023 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich ist es mir gelungen, den Energiebedarfsausweis zu erhalten, den ich Ihnen anbei übersende. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ganz herzlich möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen für d…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg [#282930]
Datum
7. Juli 2023 08:46
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ganz herzlich möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen für die schnelle und sehr gute Bearbeitung meiner Anfrage bedaken. Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen und Ihren Kolleg:innen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282930/