Energiebedarfsausweis für Gebäude: Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Johann-Hinrich-Wichern-Schule
Dyckerhoffstraße 22
65203 Wiesbaden

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden [#255163]
Datum
23. Juli 2022 23:24
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese zuständigkeitshalber an das…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden [#255163]
Datum
25. Juli 2022 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese zuständigkeitshalber an das Schulamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz w…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden [#255163]
Datum
26. Juli 2022 14:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz wurde an das zuständige Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden, Produktbereich „Technischer Umweltschutz“ weitergeleitet. Der Eingang Ihrer Anfrage zum 25.07.2022 wird hiermit bestätigt. Das Anliegen wird geprüft und gem. HUIG § 3 Abs. 3 wird sobald als möglich eine Antwort zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> mit u.a. E-Mail baten Sie um folgende Information nach dem Hessischen Um…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden [#255163]
Datum
9. September 2022 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit u.a. E-Mail baten Sie um folgende Information nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz: „Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Johann-Hinrich-Wichern-Schule Dyckerhoffstraße 22 65203 Wiesbaden“ In der Anlage erhalten Sie den betr. Energieausweis der Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen