Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Pestalozzi-Fröbel-Haus
Karl-Schrader-Straße 8
10781 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Mario Burkhardt
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin [#293794]
Datum
29. November 2023 09:55
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mario Burkhardt Anfragenr: 293794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293794/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Mario Burkhardt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Sc…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin [#293794]
Datum
10. Januar 2024 17:37
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin“ vom 29.11.2023 (#293794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Burkhardt, leider wurde Ihr ursprünglicher Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgese…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin [#293794]
Datum
11. Januar 2024 13:06
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Burkhardt, leider wurde Ihr ursprünglicher Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.11.2023 von der zentralen Poststelle des Bezirksamtes nicht an mich weitergeleitet, weshalb ich erst jetzt auf Ihre Nachfrage reagiere. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass sich weder das Grundstück noch die Gebäude der Karl-Schrader-Straße 7-8 10781 Berlin im Vermögen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin befinden und auch nicht von uns angemietet/ gepachtet sind. Ich habe daher Ihre Anfrage an die Hausverwaltung des Pestalozzi-Fröbel-Hauses weitergeleitet (Frau Masche, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Freundliche Grüße

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Pestalozzi-Fröbel-Haus
Sehr geehrter Herr Burkhardt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir hiermit gerne beantworten. Nach § 79 Abs. 4 …
Von
Pestalozzi-Fröbel-Haus
Betreff
Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzi-Fröbel-Haus Karl-Schrader-Straße 8 10781 Berlin [#293794]
Datum
26. Januar 2024 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Burkhardt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir hiermit gerne beantworten. Nach § 79 Abs. 4 GEG brauchen wir für denkmalgeschützte Gebäude keinen Energieausweis. Dies betrifft in der Karl-Schrader-Straße unser Campus in Gänze. Darüber hinaus wird in dem von ihnen erwähnten § 80 von einem Energieausweis gesprochen. Das kann allerdings nach § 79 Abs. 1 auch eine Verbrauchsausweis sein. Verbrauchsausweise sind in ihrem Umfang erheblich eigeschränkter, als der von ihnen eingeforderte Bedarfsausweis (Energieausweis). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen