Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Am Markt 1

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Leider gibt es für das Rathaus in Wismar keinen Energieausweis. Begründet wurde dies gem. § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG: EA-Pflicht auf Einzeldenkmäler nicht anwendbar.
Diese Antwort hat mich sehr enttäuscht.
Zum einen gilt nach §4 GEG eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Weiter ist bei Änderungen gem. §80 GEG bei Änderungen an der GEbäudehülle auch bei Denkmälern ein Energieausweis zu erstellen...
Wie dem ich sei, ich bin zutiefst erschüttert (aber nicht überrascht) dass es offenbar kein Intesse an dem Thema gibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Jan Sager
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
Jan Sager
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1 [#262280]
Datum
2. November 2022 08:01
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Am Markt 1 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Jan Sager Anfragenr: 262280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262280/ Postanschrift Jan Sager << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Sager
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Sehr geehrter Herr Sager, bei dem Gebäude am Markt 1, Rathaus handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Denkmalgeschü…
Von
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1 [#262280]
Datum
9. November 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sager, bei dem Gebäude am Markt 1, Rathaus handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht ausgenommen, siehe § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG: "Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden". Mit freundlichen Grüßen
Jan Sager
Guten Tag Frau Miller, ich danke für Ihre Antwort. Soweit ich das GEG richtig lesen und verstehen kann haben Sie …
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
Jan Sager
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1 [#262280]
Datum
10. November 2022 10:26
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Miller, ich danke für Ihre Antwort. Soweit ich das GEG richtig lesen und verstehen kann haben Sie grundsätzlich Recht mit der Ausnahmeregelung. Allerdings bin ich der Meinung, dass §80 (2) hier Anwendung findet: (2) Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Nach §48 würde ich sagen es wurden neue Bauteile gem. Anlage 7 hinzugefügt worden (Anbau östlicher Eingang). Ungeachtet aller Paragraphen des GEG (auch wenn es da einen gibt: §4 "Vorbildfunktion der öffentlichen Hand) bin ich etwas erschüttert, dass mir als Bürger offenbar keine Information zur energetischen Qualität des wismarer Rathauses zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Jan Sager Anfragenr: 262280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262280/ Postanschrift Jan Sager << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jan Sager
Guten Tag Herr Bürgermeister, ich danke für die Antwort von Frau Miller bzgl. meiner Anfrage eines Energieausweis…
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
Jan Sager
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1 [#262280]
Datum
10. November 2022 10:27
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Bürgermeister, ich danke für die Antwort von Frau Miller bzgl. meiner Anfrage eines Energieausweises des wismarer Rathauses. Soweit ich das GEG richtig lesen kann haben Sie grundsätzlich Recht mit der Ausnahmeregelung. Allerdings bin ich der Meinung, dass §80 (2) hier Anwendung findet: (2) Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Nach §48 würde ich sagen es wurden neue Bauteile gem. Anlage 7 hinzugefügt worden (Anbau östlicher Eingang). Ungeachtet aller Paragraphen des GEG (auch wenn es da einen gibt: §4 "Vorbildfunktion der öffentlichen Hand) bin ich etwas erschüttert, dass mir als Bürger offenbar keine Information zur energetischen Qualität des wismarer Rathauses zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Jan Sager Anfragenr: 262280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262280/ Postanschrift Jan Sager << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jan Sager
Guten Tag Frau Miller, schade, dass es auf meine vorangegangene Mail keinerlei Reaktion gab. Vielleicht sollten …
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
Jan Sager
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1 [#262280]
Datum
9. Dezember 2022 09:53
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Miller, schade, dass es auf meine vorangegangene Mail keinerlei Reaktion gab. Vielleicht sollten Sie die aktuellen, globalen Geschehnisse zum Anstoß nehmen, sich einen Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Liegenschaften zu verschaffen. Ich wünsche eine besinnliche Weihnachtszeit, Jan Sager Anfragenr: 262280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262280/ Postanschrift Jan Sager << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>