Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
WDR-Bibliothek

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Denis Witt
Denis Witt (FragDenStaat)
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH Details
Von
Denis Witt (FragDenStaat)
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek [#295227]
Datum
19. Dezember 2023 20:32
An
Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für WDR-Bibliothek Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Denis Witt Anfragenr: 295227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295227/ Postanschrift Denis Witt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Denis Witt (FragDenStaat)
Denis Witt
Denis Witt (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek“ vom 19.12.2023 …
An Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH Details
Von
Denis Witt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek [#295227]
Datum
2. Februar 2024 19:41
An
Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek“ vom 19.12.2023 (#295227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Denis Witt

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Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir aufgrund einer internen Fehlkommunikation bedauer…
Von
Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: WDR-Bibliothek [#295227]
Datum
6. Februar 2024 09:36
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB
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1,4 KB


Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir aufgrund einer internen Fehlkommunikation bedauerlicherweise erst jetzt beantworten. In der Sache können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen, da die GRS in keinerlei Beziehung zur WDR-Bibliothek steht - weder sind wir Eigentümer noch Mieter oder Vermieter der fraglichen Liegenschaft und stehen auch im Übrigen in keinerlei organisatorischer oder geschäftlicher Verbindung zum Westdeutschen Rundfunk. Unabhängig vom Vorgesagten darf ich außerdem darauf hinweisen, dass es sich bei der GRS nicht um eine Behörde handelt (wie schon aus dem vollständigen Namen ersichtlich: "Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH"). Für Ihre weiteren Recherchen wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen