Energiebedarfsausweis für Gebäude: Alfred-Kästner-Schule Gartenwinkel 30 04158

Anfrage an: Stadt Leipzig

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Alfred-Kästner-Schule
Gartenwinkel 30
04158

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Alfred-Kästner-Schule Gartenwinkel 30 04158 [#234628]
Datum
5. Dezember 2021 18:09
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Alfred-Kästner-Schule Gartenwinkel 30 04158 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234628/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Sächs. UIG Sehr Antragsteller/in Ihren Antr…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Alfred-Kästner-Schule Gartenwinkel 30 04158 [#234628] [Antwort]
Datum
6. Dezember 2021 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Sächs. UIG Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, sächs. UIG zum Energiebedarfsausweis für Gebäude: Alfred-Kästner-Schule haben wir an das Amt für Gebäudemanagement zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund des sächs. UIG Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Gebäudemanagement Tel. 0341/ 123 7540 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Anfrage Energiebedarfsausweis Alfred-Kästner-Schule Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Anbei e…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anfrage Energiebedarfsausweis Alfred-Kästner-Schule
Datum
6. Januar 2022 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Anbei erhalten Sie vorab ein Schreiben zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 05.12.2021. Das Original erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post. Mit freundlichen Grüßen