Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Rathaus Vordere Straße 4873266 Bissingen an der Teck

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Altes Rathaus
Vordere Straße 48
73266 Bissingen an der Teck

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Bissingen an der Teck Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Rathaus Vordere Straße 4873266 Bissingen an der Teck [#198458]
Datum
29. September 2020 07:18
An
Gemeinde Bissingen an der Teck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Altes Rathaus Vordere Straße 48 73266 Bissingen an der Teck Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth Anfragenr: 198458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198458/ Postanschrift Stefan Leibfarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth

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Gemeinde Bissingen an der Teck
Sehr geehrter Herr Leibfarth, das Gebäude Vordere Straße 48 betrifft das Alte Rathaus. Dies steht unter Denkmals…
Von
Gemeinde Bissingen an der Teck
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Rathaus Vordere Straße 4873266 Bissingen an der Teck [#198458]
Datum
28. Oktober 2020 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leibfarth, das Gebäude Vordere Straße 48 betrifft das Alte Rathaus. Dies steht unter Denkmalschutz. Nach §16 EnEV 2014 ist geregelt, dass Baudenkmäler eine Ausnahme bilden. Es handelt sich hierbei um ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude, weshalb das selbe von der Energieausweis-Pflicht befreit ist. Es wurde kein Energieausweis erstellt. Nichts desto trotz haben wir den baulichen Zustand im Blick. Der Gemeinderat hat jüngst den Baubeschluss zur Sanierung der Fassade und Erneuerung der Fenster gefasst. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2021. Damit wird der Gebäudezustand auch mit Blick auf den Klimaschutz verbessert. Diesem ersten Bauabschnitt können sich in Zukunft in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten weitere Bauabschnitte anschließen, u.a. mit Einbau einer neuen Heizungsanlage. Mit freundlichen Grüßen