Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Bonn Wilhelmstraße 2153111 Bonn

Anfrage an: Amtsgericht Bonn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Gaby Krupp
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Amtsgericht Bonn Details
Von
Gaby Krupp
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Bonn Wilhelmstraße 2153111 Bonn [#200080]
Datum
9. Oktober 2020 16:51
An
Amtsgericht Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Bonn Wilhelmstraße 21 53111 Bonn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gaby Krupp Anfragenr: 200080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200080/ Postanschrift Gaby Krupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gaby Krupp
Amtsgericht Bonn
Info Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie,…
Von
Amtsgericht Bonn
Betreff
Info
Datum
9. Oktober 2020 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Bonn eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Zum 01. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundesweit eingeführt worden. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß § 130a ZPO, § 32a StPO Anträge und sonstige Schriftsätze rechtsverbindlich in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Die Vorschrift findet in sämtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 14 Abs. 2 FamFG) und der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung. Eine einfache E-Mail reicht nach den genannten Vorschriften nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Hierzu muss man vielmehr entweder das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder aber einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. beA oder DE-Mail) nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen.<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Bonn
Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW vom 09.10.2020 Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Bonn
Betreff
Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW vom 09.10.2020
Datum
21. Oktober 2020 10:03
Status
Mit freundlichen Grüßen

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Gaby Krupp
AW: Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW vom 09.10.2020 [#200080] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Amtsgericht Bonn Details
Von
Gaby Krupp
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW vom 09.10.2020 [#200080]
Datum
21. Oktober 2020 10:35
An
Amtsgericht Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Antwort, die mir zeigt, dass der Energieverbrauch sowohl der Wärme als auch des Stroms dringend zu verbessern wären. Ich hoffe, es werden diesbezüglich in absehbarer Zeit entsprechende Maßnahmen ergriffen. Mit freundlichen Grüßen Gaby Krupp Anfragenr: 200080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200080/ Postanschrift Gaby Krupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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