Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 4724340 Eckernförde

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Eckernförde
Reeperbahn 47
24340 Eckernförde

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Peter Höninger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis au…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
Peter Höninger
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 4724340 Eckernförde [#200426]
Datum
11. Oktober 2020 15:18
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 47 24340 Eckernförde Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Höninger Anfragenr: 200426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200426/ Postanschrift Peter Höninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Höninger
Amtsgericht Eckernförde
Sie haben das Amtsgericht Eckernförde über die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>><mailto:<&…
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 4724340 Eckernförde [#200426]
Datum
11. Oktober 2020 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sie haben das Amtsgericht Eckernförde über die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>" kontaktiert. Der gewählte Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. In Rechtssachen, d.h. den Angelegenheiten, die die Zivil-, Familien-, Betreuungs,- Nachlass-, Vollstreckungs- oder Strafabteilung bzw. das Grundbuchamt betreffen können Anträge und Schriftsätze rechtswirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax oder auf dem Postwege eingereicht werden. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs in Rechtssachen können auch elektronische Dokumente eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen aber nicht. Das elektronische Dokument muss · mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder · von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: · auf einem sicheren Übermittlungsweg oder · an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de<http://www.justiz.de> verwiesen. Sofern Ihr Anliegen keine Verwaltungssache betrifft, werden wir Ihre eMail nicht an die zuständige Abteilung weiterleiten. Sie sollten sich dann auf einem der oben genannten Wege an das Gericht wenden. Sollten Sie sich in einer Verwaltungssache an uns gewandt haben, betrachten Sie diese automatisierte Antwort bitte als gegenstandslos. Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht, mit uns telefonisch unter 04351-715-477 Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Eckernförde
Amtsgericht Eckernförde 15-Sdb.-IZG SH-9632/2020-49416/2020 Sehr geehrter Herr Höninger, anliegend erhalten Sie…
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 4724340 Eckernförde [#200426]
Datum
16. November 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
239,2 KB
Amtsgericht Eckernförde 15-Sdb.-IZG SH-9632/2020-49416/2020 Sehr geehrter Herr Höninger, anliegend erhalten Sie die Aushangseite des Energieausweises des Amtsgerichts Eckernförde übersandt. Freundliche Grüße

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Peter Höninger
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Energieausweises für das Amtsgericht. Das …
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
Peter Höninger
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Eckernförde Reeperbahn 4724340 Eckernförde [#200426]
Datum
16. November 2020 15:00
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Energieausweises für das Amtsgericht. Das sieht ja ganz gut aus, soweit ich das als interessierter Laie beurteilen kann. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Höninger Anfragenr: 200426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200426/ Postanschrift Peter Höninger << Adresse entfernt >>