Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe

Anfrage an: Amtsgericht Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Eike Zimpelmann
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
Eike Zimpelmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe [#203103]
Datum
7. November 2020 10:58
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Eike Zimpelmann Anfragenr: 203103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203103/ Postanschrift Eike Zimpelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Zimpelmann
Amtsgericht Karlsruhe
Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe Sehr…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Betreff
Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Datum
25. November 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zimpelmann, über Ihren Antrag nach UVwG vom 07.11.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den Staat" wurde am 07.11.2020 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe. 2) Im Falle eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft wird wie folgt erteilt: 1) Derzeit liegt kein gültiger Energiebedarfsausweis für das Gebäude Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe vor. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises. 2) Im Hinblick auf die Vorbildfunktion des Landes wird das Amt einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Dieser wird dem Antragsteller nach dessen Vorliegen in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
Eike Zimpelmann
AW: Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe …
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
Eike Zimpelmann
Betreff
AW: Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe [#203103]
Datum
19. Dezember 2020 10:32
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe“ vom 07.11.2020 (#203103) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Ich bitte Sie daher um zeitnahe Rückmeldung bzgl. des Stands meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Eike Zimpelmann Anfragenr: 203103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203103/ Postanschrift Eike Zimpelmann << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Karlsruhe
AW: Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe …
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Betreff
AW: Anfrage Nr. 203103: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe [#203103]
Datum
22. Dezember 2020 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnfrageNr.203103Energiebedarfsausweisfr.eml
20,6 KB
Sehr geehrter Herr Zimpelmann, Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Email teilen wir Ihnen mit, dass Ihre über das Internetportal "Frag- den- Staat" gestellte Anfrage Nr. 203103 fristgerecht bereits am 25.11.2020 über den vom Portal versendeten Link, wie erbeten per Email beantwortet wurde. Die Email haben wir zu Ihrer Information nochmals im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen