Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 2376131 Karlsruhe

Anfrage an: Amtsgericht Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 2376131 Karlsruhe [#198837]
Datum
30. September 2020 15:03
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das für Gebäudemanagement staatlicher Gebäude zuständige Amt fü…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 2376131 Karlsruhe [#198837]
Datum
1. Oktober 2020 07:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das für Gebäudemanagement staatlicher Gebäude zuständige Amt für Vermögen und Bau weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Karlsruhe
Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Betreff
Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht
Datum
22. Oktober 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in über Ihren Antrag nach UVwG vom 30.09.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den Staat" wurde am 30.09.2020 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe. 2) Im Falle eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft wird wie folgt erteilt: 1) Derzeit liegt kein gültiger Energiebedarfsausweis für das Gebäude Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe vor. 2) Das Amt wird einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Dieser wird dem Antragsteller nach dessen Vorliegen in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht [#198837] Sehr <<…
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht [#198837]
Datum
8. Juni 2021 09:25
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 2376131 Karlsruhe“ vom 30.09.2020 (#198837) wurde bislang noch nicht von Ihnen beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Karlsruhe
Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht Sehr Antragsteller/in viel…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Betreff
Anfragenr. 198837: Energiebedarfsausweis Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht
Datum
8. Juni 2021 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage, die ich unter Bezugnahme auf unsere Email vom 22.10.2020 wie folgt beantworten möchte: Das Amt ist derzeit dabei Energieausweise für verschiedene Gebäude des Amtsbezirkes erstellen zu lassen. Aufgrund der aktuellen Situation und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiter, in Verbindung mit der Auslastung externer Auftragnehmer sowie eingeschränkter Zutrittsrechte für Externe in den relevanten Gebäuden, kommt es hierbei jedoch leider zu Verzögerungen. Sobald uns der in Arbeit befindliche Energieausweis für das Gebäude Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe vorliegt werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen