Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Parchim Moltkeplatz 219370 Parchim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Parchim
Moltkeplatz 2
19370 Parchim

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte se…
An Sparkasse Parchim-Lübz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Parchim Moltkeplatz 219370 Parchim [#202240]
Datum
1. November 2020 12:14
An
Sparkasse Parchim-Lübz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Parchim Moltkeplatz 2 19370 Parchim Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202240/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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[Sparkasse Parchim-Lübz - Automatische Eingangsbestätigung] Spk Parchim Wall Server: q044dp01 --------------------…
Von
Sparkasse Parchim-Lübz
Betreff
[Sparkasse Parchim-Lübz - Automatische Eingangsbestätigung]
Datum
1. November 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Spk Parchim Wall Server: q044dp01 ----------------------------------------------------------------------- Mail Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 01.11.2020 12:14:16 Subject: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Parchim Moltkeplatz 219370 Parchim [#202240] [Virengeprüft SPK Parchim-Lübz] ----------------------------------------------------------------------- Dies ist eine automatische Antwort der Sparkasse Parchim-Lübz. Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir weisen darauf hin, dass wir keine Aufträge oder Weisungen per E-Mail entgegennehmen. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen unseres Hauses auch der Widerruf in Textform oder der formlose Widerruf vorgesehen ist. Zur Übermittlung von Zahlungs- oder Wertpapieraufträgen (z.B. Überweisungen, Kauf- und Verkaufsaufträge), Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse oder Lastschriftbuchungen, Ablehnungen von Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen für die Geschäftsbeziehungen wesentlichen Tatsachen nutzen Sie bitte unser Onlinebanking- Verfahren über die Internet-Filiale (www.sparkasse-parchim.de) Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und die Nachricht zu löschen. Wir weisen darauf hin, dass über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Von der Übermittlung sensibler Daten sollten Sie daher absehen. Wir danken für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen